Tag des Bevölkerungsschutzes zum bundesweiten Erfolg machen
Am Samstag, den 24.06.2023 findet in Potsdam erstmalig der Tag des Bevölkerungsschutzes statt – gemeinsam veranstaltet vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und dem Land Brandenburg. Dazu erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Leon Eckert, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:
Wir freuen uns über die Durchführung des ersten Tags des Bevölkerungsschutzes in Potsdam. Damit rücken wir den Bevölkerungsschutz als wichtigen Teil der inneren Sicherheit in Deutschland in den Mittelpunkt. Gleichzeitig bekommen die Besucher*innen hautnah mit, wie Einsätze funktionieren, was man selbst im Krisenfall tun kann und wie Warnung funktioniert. Damit dieser Tag ein Erfolg bleibt, muss der Bevölkerungsschutztag 2024 im gesamten Bundesgebiet mit allen Ländern in Kooperation durchgeführt werden. Dafür braucht es die Zusammenarbeit mit allen Bundesländern.
Insbesondere die Flutkatastrophe im Ahrtal hat gezeigt, dass die Warnung der Bevölkerung in Gefahrenlagen verbessert werden muss. Dafür muss der Warnmix ausgebaut werden, der die verschiedenen Kanäle verbindet und somit die Menschen auf unterschiedliche Weise erreicht. Hierzu zählt z.B. der Ausbau der Sirenenwarnung, die Einführung des Cell-Broadcastings oder die Warnung via moderner Apps, die auch noch konkrete Verhaltenshinweise geben können. Darüber hinaus muss dringend eine nationale Resilienzstrategie entwickelt sowie Frühwarnsysteme und die Krisenforschung gestärkt werden.
Im Bundestag setzen wir Grüne uns weiter für einen starken Bevölkerungsschutz ein. Der Ausbau des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Zentralstelle ist dabei ein wichtiger Baustein. Damit der Bevölkerungsschutz weiterhin verlässlich funktionieren kann, braucht es zudem eine Stärkung des Ehrenamts. Dazu zählen wir auch, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche des THW steuerlich wieder als solche zu behandeln. Die Entscheidung der Finanzverwaltung in Bonn, Zahlungen an Ehrenamtliche künftig als Lohn zu versteuern, halten wir für falsch.
Der Einsatz von 1,7 Millionen ehrenamtlichen Menschen im Bevölkerungsschutz ist herausragend. Damit das so bleibt, braucht es eine bundeseinheitliche Regelung für Lohnfortzahlung und Freistellung im Einsatzfall. Dafür sind jetzt die Länder in der Pflicht.