Pflegepersonalregelung 2.0 – zeitnah und praxistauglich einführen
Zur Veröffentlichung der Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes erklären Dr. Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik, und Kordula Schulz-Asche, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
Pflegekräfte arbeiten - nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie – am Limit! Sie brauchen dringend unsere Unterstützung. Deshalb werden wir zeitnah Personalstandards für die Pflege einführen und damit unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) ist dafür die Grundlage und verschafft den Pflegekräften konkrete Perspektiven für einen Zuwachs an Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur entscheidend, um ihre Arbeitsbedingungen wesentlich zu verbessern. Es ist auch maßgebend für eine gute Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten.
Die heute vom Gesundheitsminister vorgestellten Eckpunkte sind dafür der Startschuss. Wir begrüßen, dass die PPR 2.0 durch einen Praxistest konkretisiert werden soll. Außerdem ist uns eine verbindliche, bundesweite Einführung wichtig, um Stückwerk zu vermeiden. Über den genauen Zeitplan und mögliche Sanktionen wird noch zu sprechen sein, dabei sollten auch die relevanten Verbände und die Interessensvertretungen der Pflegekräfte eingebunden werden.
Genauso wichtig wie die Einführung der PPR 2.0 ist uns aber auch ihre gute Umsetzung in der Praxis. Einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Pflegekräfte wollen wir vermeiden. Es müssen Lösungen gefunden werden, um die gängigen IT-Systeme so gut wie möglich zu nutzen und den Dokumentationsaufwand gering zu halten. Wesentlich ist auch, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen sowie Fach- und Hilfskräften berücksichtigt wird. Wir setzen uns für eine schnelle Einführung der PPR 2.0 ein und werden die Umsetzung konstruktiv begleiten, um die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der Pflege zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion um die Etablierung weiterer Entlastungstarifverträge an den Universitätskliniken in NRW begrüßen wir zur weiteren Unterstützung der Beschäftigten in der Pflege ergänzend auch die Verankerung entsprechender Entlastungstarifverträge in dem anstehenden Gesetz. Etablierung weiterer Entlastungstarifverträge an den Universitätskliniken in NRW begrüßen wir zur weiteren Unterstützung der Beschäftigten in der Pflege ergänzend auch die Verankerung entsprechender Entlastungstarifverträge in dem anstehenden Gesetz.