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Anpassung an die Klimakrise: Wie wir Menschen und Natur besser schützen

  • Immer öfter treten Extremwetterereignisse auf, die Städte immer heißer werden und bei Starkregen sprichwörtlich überlaufen lassen.
  • Wir wollen unsere Städte und Dörfer in die Lage versetzen, klimafest zu werden, so dass ökologisch hochwertige und diverse Grünflächen etwa bei Starkregenereignissen wie ein Schwamm für die Wassermassen wirken und uns auch besser vor extremer Hitze schützen. Wir setzen dabei auf die Natur als Verbündete.
  • Hierfür braucht es vor Ort vor allem die finanziellen Mittel. Kommunen müssen langfristig planen und Maßnahmen entsprechend der lokalen Bedarfe umsetzen können. Dafür muss der Bund gemeinsam mit den Ländern eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern. 

Sehr heiße Sommer und extreme Trockenheit sind keine Seltenheit mehr. Das hat gravierende Folgen für unsere Ökosysteme und damit für die Wasserversorgung, für die Gesundheit der Menschen sowie für unsere Infrastruktur und Wirtschaft. Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise werden vor Ort umgesetzt, daher braucht es in den Kommunen entsprechende finanzielle Mittel. Über Förderprogramme wie das von uns Grünen initiierte Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), die Städtebauförderung oder das Programm zur Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AULR) ist eine Förderung durch den Bund bereits möglich. Doch die Finanzierung durch Förderprogramme ist befristet und für die Kommunen häufig mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Jetzt Verantwortung für mehr Lebensqualität übernehmen

In einer Situation in der sich die Städte und Gemeinden in einer historischen Finanzkrise befinden und Klimaanpassung und Naturschutz zu ihren freiwilligen und damit disponiblen Aufgaben zählen, bleibt der Schutz vor den Folgen der Klimakrise aufgrund mangelnder Mittel und personeller Kapazitäten häufig auf der Strecke. Während des diesjährigen Hitzesommers hat Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) daher die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz gefordert, doch lehnt die Union diese Pläne ab. Im Entwurf für den Bundeshaushalt möchte die Bundesregierung nun die Mittel für Klimaanpassung sogar noch kürzen – ein Vorgehen, welches den Vorstoß des Bundesumweltministers als reines Lippenbekenntnis entlarvt.

Wir wollen unsere Städte und Dörfer gegen die Folgen der Klimakrise wappnen und gleichzeitig Natur und biologische Vielfalt erhalten und wiederherstellen. Statt aufgeheizter Asphalt- und Betonwüsten und versiegelter Böden, auf denen Starkregen ungebremst abfließt, braucht es Entsiegelung und klimaangepasste Siedlungsstrukturen, die Wasser halten und für Kühlung sorgen. Dafür müssen graue Flächen grüner werden: Grün und Natur bilden dabei ein vielfältiges Mosaik, ob naturnahe Parks, mit viele Liebe zum Detail gestaltete öffentlich zugängliche Hinterhöfe, Straßenbäume, artenreiche Gründächer und begrünte Fassaden, Klein- und Gemeinschaftsgärten auf ehemaligen Brachen, aber ebenso Dorfanger, Dorflinden und Streuobstwiesen am Ortsrand. Mehr Grün, das allen offensteht, bedeutet mehr Lebensqualität in Stadt und Dorf. In dicht bebauten und einkommensschwachen Stadtvierteln ist dies zudem eine Frage der Umweltgerechtigkeit.

Anpassung an die Klimakrise und Naturschutz vor Ort fördern

Was es jetzt braucht, ist ein geeignetes Instrument, mit dem Bund und Länder die Städte und Dörfer in ganz Deutschland bei der Klimaanpassung und beim Schutz und der Wiederherstellung der Natur dauerhaft, verlässlich und in ausreichendem Umfang unterstützen. Deshalb sollte neben den bereits bestehenden beiden Gemeinschaftsaufgaben für Agrarstruktur und Küstenschutz und zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eine dritte Gemeinschaftsaufgabe in Zusammenarbeit mit den Kommunalverbänden und den Ländern ins Grundgesetz aufgenommen werden: Eine Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“. Das fordern wir auch in unserem aktuellen Antrag an den Deutschen Bundestag. 

Durch die neue Gemeinschaftsaufgabe könnten Bund und Länder langfristig Mittel für Investitionen und Personal zur Verfügung stellen. Bestehende Förderungen könnten mit der neuen Gemeinschaftsaufgabe verzahnt werden. Kommunen könnten unbürokratisch, relativ autonom und ohne großen Verwaltungsaufwand an Gelder kommen und durch Klimaanpassungsmanager*innen die Umsetzung von Maßnahmen konsequent vorantreiben und sich über Vernetzungsstellen austauschen. Denn der Handlungsdruck ist unübersehbar und deshalb braucht es jetzt mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis.

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