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Eine Stiftung für die Unabhängige Patientenberatung
- Die große Koalition hatte die Unabhängige Patientenberatung (UPD) an ein kommerzielles Unternehmen vergeben und faktisch in ein Callcenter verwandelt, dem Vertrauen in die Unabhängigkeit der UPD wurde schwerer Schaden zugefügt.
- Wir errichten nun eine Stiftung, unter deren Dach die UPD dauerhaft und verlässlich eine neue Heimat findet.
- Zusätzlich werden weitere Verbesserungen etwa für Blutspenden, Kinderärztinnen und -ärzte und Gesundheitsförderung beschlossen.
Fast jede oder jeder Versicherte benötigte schon einmal Beratung und Unterstützung bei medizinischen Fragen oder bei Ärger mit der Krankenkasse. Für solche Situationen wurde vor mehr als zwanzig Jahren die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ins Leben gerufen. Doch 2016 wurde die UPD nach einer Ausschreibung durch die damalige große Koalition an ein kommerzielles Unternehmen vergeben und faktisch in ein bloßes Callcenter verwandelt. In der Folge wurden regionale Beratungsstellen geschlossen. Außerdem entstanden Zweifel an der Unabhängigkeit der Patientenberatung, weil das die UPD gGmbH tragende Unternehmen auch für Arzneimittelunternehmen, Leistungserbringer und Krankenkassen tätig wurde.
Stiftung als verlässliche Heimat für die neue UPD
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde deswegen die Gründung einer Stiftung vereinbart, die der UPD ein neues Zuhause bieten soll. Dieses Versprechen wird nun umgesetzt. Der Bundestag hat am 16. März hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht vor, dass durch den Spitzenverband der Krankenkassen eine Stiftung errichtet wird, unter deren Dach dann die UPD angesiedelt ist.
Bislang hat die UPD circa elf Millionen Euro zur Verfügung. Künftig wird die neue UPD jährlich 15 Millionen Euro aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erhalten. Hieraus soll die UPD digitale, telefonische sowie regionale Informations- und Beratungsangebote für die Patientinnen und Patienten finanzieren.
Enge Anbindung an Patientenorganisationen und Selbsthilfe
Wichtiges Element der neuen UPD ist die enge Anbindung an Patienten-, Verbraucher- und Selbsthilfeorganisationen. Dem künftigen Stiftungsrat sollen deswegen sieben Vertreterinnen oder Vertreter dieser Organisationen angehören. Zu den Aufgaben des Stiftungsrates gehört es, die Mitglieder des hauptamtlichen zweiköpfigen Vorstandes sowie eines wissenschaftlichen Beirates zu benennen.
Damit die neue UPD wie geplant 2024 starten kann, muss die Stiftung nun zügig errichtet und mit den weiteren Vorbereitungen begonnen werden.
Diskriminierung bei Blutspenden wird beendet
Außerdem wurden weitere Verbesserungen beschlossen. Männer, die Sex mit Männern haben, werden nun bei der Blutspende nicht mehr diskriminiert. Zudem werden die bestehenden starren Altersgrenzen bei der Blutspende aufgehoben und die telemedizinische ärztliche Betreuung bei der Blutspende ermöglicht.
Die Vergütung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten wird verbessert, bestehende Beschränkungen aufgehoben und die Transparenz im ärztlichen Vergütungssystem insgesamt ausgebaut.
Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf
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