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Faire Mieten jetzt: Mehr Schutz für Mieter*innen
- Mieten steigen rasant und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Dennoch droht die Mietpreisbremse auszulaufen.
- Mit unserem Faire-Mieten-Gesetz, dem Antrag „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter", dem Gesetzentwurf zur Stärkung des sozialen Mietrechts und dem Gesetzentwurf zur Begrenzung von Eigenbedarfskündigungen haben wir gezeigt, wie echter Schutz für Mieter*innen geht. Wir haben erfolgreich Druck auf die Bundesregierung ausgeübt die Mietpreisbremse zu verlängern, und weitere Änderungen am Mietrecht vorzunehmen. Zwar wurde die Mietpreisbremse verlängert, ansonsten sind die Änderungen der Bundesregierung mutlos und werden dem Ernst der Lage für Mieter*innen nicht gerecht.
- Für den Schutz von Mieter*innen ist es dringend notwendig, die Mietpreisbremse zu entfristen und bundesweit auszuweiten, Ausnahmen abzubauen und die Möglichkeiten zur Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen abzusenken. Viel zu oft sehen sich Mieter*innen missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt, auch hier wollen wir den Schutz für Mieter*innen verbessern.
Die Neuvertragsmieten kennen nur eine Richtung – nach oben.
Vor allem Bürger*innen mit kleinem Einkommen finden keine bezahlbare Wohnung mehr, wenn sie um- oder ausziehen wollen oder müssen. So bezahlen Mieter*innen bei Abschluss eines neuen Mietvertrags 2026 in Leipzig 70 Prozent mehr als noch 2016. In Berlin sind es sogar rund 77 Prozent mehr. (Quelle: DGB mit Zahlen von Empirica)
Dies schränkt die Freiheit der Menschen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten: Etwa junge Menschen, die sich auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben machen und zu Hause ausziehen wollen. Oder Familien, die aus ihrer zu kleinen Wohnung ausziehen wollen, müssen in ihren beengten Wohnverhältnissen bleiben.
Die explodierenden Neuvertragsmieten ziehen mit den Mieterhöhungen über die ortsübliche Vergleichsmiete dann die Bestandsmieten in die Höhe. So steigt die Belastung auch für jene, die schon lange in ihrer Wohnung leben. Daher braucht es dringend eine Verschnaufpause am Wohnungsmarkt. Aber das Gegenteil ist der Fall, die Mietpreisbremse droht auszulaufen. Die Neuvertragsmieten wären dann komplett dem Markt überlassen. Dies dürfen wir nicht zulassen.
Schwarz-Rot ohne Kraft für einen echten Schutz für Mieter*innen
Die Bundesregierung betreibt bei Mieterschutz Salami-Taktik im Schneckentempo. Die Mietpreisbremse wurde zwar verlängert, aber der überlange Bremsweg bleibt. Grund hierfür sind die bestehenden großzügigen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten. Auch für jene, die bereits eine Wohnung haben, sieht es nicht gut aus. Ohne eine Absenkung der Grenze für Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen (Kappungsgrenze), steigen die Mieten auch für die Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen absehbar weiter stark an. Großen Versprechen folgt bittere Enttäuschung, denn die Änderungen mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete sind nur ein mutloser Versuch den Schutz von Mieter*innen mit eher kosmetischen Änderungen zu verbessern. Dennoch wurde der Gesetzentwurf am Tag der Veröffentlichung sofort von der CDU & CSU attackiert.
Mietpreisbremse: entfristen und ausweiten
Der Druck auf die Mieten ist längst kein Großstadtphänomen mehr. Selbst in Regionen, die früher als entspannt galten, steigen die Angebotsmieten inzwischen deutlich schneller als die Einkommen. Ohne eine wirksame Begrenzung der Neuvertragsmieten werden Menschen immer weiter unter Druck gesetzt und die Miete frisst immer mehr vom Lohn auf. Lohnarmut ist kein Randphänomen mehr, sondern betrifft breite Teile der Gesellschaft und verschärft die soziale Spaltung. Wir wollen die Mietpreisbremse entfristen, damit das Instrument auf absehbare Zeit zur Verfügung steht, auf das ganze Bundesgebiet ausweiten und Ausnahmen abschaffen.
Mietpreisbremse scharf stellen
Möbel vom Flohmarkt in die Wohnung stellen und schon gilt die Mietpreisbremse nicht mehr? Es werden immer mehr möblierte Wohnungen angeboten, um höhere Mieten durchsetzen zu können. Möblierte Wohnungen sind deutlich teurer als normale Mietwohnungen ohne Möbel. Wir wollen, dass möblierte Wohnungen den Zweck erfüllen für den sie gedacht sind, und keine normalen Wohnungen verdrängen oder Mietträume von Vermieter*innen realisieren. Das Mindeste ist daher, dass der Möblierungszuschlag transparent im Mietvertrag ausgewiesen werden muss, und die Höhe angemessen begrenzt wird. So verhindern wir die Umgehung der Mietpreisbremse, ohne die Interessen der Vermieter*innen zu gefährden.
Der Markt für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietung in Deutschland wächst stark, angetrieben durch Digitalisierung und den Trend zu individuellen Reisen. 2024 wurden 22,6 Prozent mehr Übernachtungen über Online-Plattformen gebucht als noch ein Jahr zuvor. Kurzzeitvermietungen entziehen dem Markt dringend benötigte Mietwohnungen. Gleichzeitig wird mit Befristungen auch die Mietpreisbremse umgangen. Wir wollen daher, Menschen schützen, die eigentlich keine befristete Wohnung suchen, sondern nur keine andere finden. Außerdem wollen wir das Geschäft mit den Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietung in angespannten Wohnungsmärkten begrenzen. Daher soll die Ausnahme von der Mietpreisbremse bei befristeten Mietverträgen in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr gelten, denn die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete ist in einem solchen Gebiet typischerweise hoch genug, um auch einen gegebenenfalls durch die Befristung bestehenden höheren Aufwand der Vermieter*in abzudecken.
Wenn eine Miete bereits über der Mietpreisbremse liegt, kann aktuell beim Abschluss eines neuen Mietvertrags für dieselbe Wohnung wieder die eine gesetzeswidrig hohe Miete verlangt werden. Hiermit machen wir Schluss.
Bisher waren Wohnungen, die nach 2014 gebaut worden sind, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese soll zukünftig nur noch für Mietwohnungen gelten, die tatsächlich im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind. Denn Wohnungen, die vor zehn Jahren gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr.
Mehr Schutz bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs
Eigenbedarfskündigen dienen auch dazu, Mieter*innen mit alten Verträgen und günstigen Mieten aus ihrer Wohnung zu drängen. Nach jeder zweiten erfolgreich durchgesetzten Mietpreisbremse folgt eine Eigenbedarfskündigung. Das zeigt, wie die Instrumente des Mietrechts genutzt werden, um maximale Mieten zu erzielen. Mit unserem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht wollen wird dieser Geschäftspraxis einen Riegel vorschieben.
Wenn Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen und die Mieter*in dagegen klagt und damit Erfolg hat, wollen wir eine 5-jährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung einführen. Diese wirkt zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen. So nehmen wir Mieterinnen und Mietern die Angst, ihre Rechte einzufordern. Vermieterinnen und Vermieter, die sich an die Mietpreisbremse halten, schränkt das nicht ein, denn die könnten weiterhin mit den bisherigen Fristen Eigenbedarf geltend machen, sofern sie welchen haben.
Zusätzlich wollen wir auch eine Sperrfrist von fünf Jahren für die Eigenbedarfskündigung nach Umschreibung der Wohnung auf neue Eigentümer*innen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einführen und die gesetzliche Frist um drei Monate verlängern. Dabei orientieren wir uns an der geltenden Regelung bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung. So verhindern wir, dass die neue Eigentümer*in der Wohnung sofort Eigenbedarf geltend macht, und tragen der Tatsache Rechnung, dass die Wohnungssuche in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt oft schlicht nicht in drei Monaten zu machen ist. Die Suche nach einer neuen Wohnung kann in angespannten Wohnungsmärkten beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist eine Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten, wie bei einer ordentlichen Kündigung, für die Suche nach einer neuen Wohnung nicht angemessen.
Durch die eine Sperrfrist von fünf Jahren haben Mieter*innen die Chance, sich darauf einzustellen, dass eine neue Eigentümerin einen Eigenbedarf hat, was bei der alten Eigentümer*in gegebenenfalls nicht zu erwarten war.
Darüber hinaus wollen wir den durch eine Eigenbedarfskündigung begünstigten Personenkreis auf Verwandte ersten Grades, also Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner und deren Kinder eingrenzen und auch nur, wenn der Eigenbedarf mindestens für ein Jahr und nicht nur für eine kurze Zeit besteht.
Mieterhöhungen bei alten Mietverträgen ausbremsen
Wir wollen auch Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen entlasten und senken hierfür die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren ab.
In Bestandsmietverhältnissen können Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Daher wollen wir den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete auf 20 Jahre ausweiten. Indem wir mehr ältere und billigere Mietverträge in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einbeziehen, bremsen wir die Mietpreisspirale weiter ab.
Aktuell fließen in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nur die Mieten der letzten sechs Jahre ein. Die massiven Mietpreissteigerungen bei neuen Mietverträgen tragen so zu stetigen Mieterhöhungen für Bestandsmietverträge bei.
Mieterhöhungen brauchen Transparenz und klare Kriterien. Willkürliche Vergleichsmieten und ausgehandelte Mietspiegel ohne klare Kriterien leisten dies nicht. Wir wollen daher, dass Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen qualifizierte Mietspiegel erstellen müssen.
Indexmieten brauchen eine Bremse
Indexmieten steigen gerade in Zeiten von hoher Inflation massiv, daher braucht es Obergrenzen. Wir schlagen daher vor, die Indexmieten zu begrenzen und auf höchstens 2,5 Prozent pro Jahr zu begrenzen.
Wuchermieten sind kein Kavaliersdelikt
Wir schlagen vor, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in ein praxistaugliches Instrument gegen Mietpreisüberhöhung durch unseriöse Vermietende zu ändern. Diese Forderung besteht schon länger und wurde sogar in einem Beschluss des Bundesrates mit Stimmen von Bundesländern mit Unionsregierungen gefordert.
Da auch Wohnungsunternehmen gegen die Mietpreisbremse verstoßen, wollen wir, dass bei einem Verstoß die Miete im gerichtlichen Verfahren auf die ortübliche Miete gesenkt werden kann. Das Privileg bei Neuverträgen 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen zu dürfen, fällt dann weg.
Unsere Initiativen für besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts
Antrag „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter"
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