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Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren
- Gemeinnützige Organisationen sollen sich tagespolitisch äußern oder zu Demonstrationen aufrufen dürfen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit haben zu müssem.
- Der Katalog, was als gemeinnützig gilt, muss aktualisiert werden und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden.
- Die steuerfreie Ehrenamtspauschale soll schrittweise erhöht und der Abstand zur Übungsleiterpauschale verringert werden.
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
Wir setzen uns ein für ein freiwilliges, eigensinniges und eigenverantwortliches, an den Werten der Verfassung ausgerichtetes, gemeinwohlorientiertes Engagement. Daran sollte sich auch das Gemeinnützigkeitsrecht orientieren. Sport- oder Jugendverbände sollen sich tagespolitisch äußern oder zu Demonstrationen aufrufen dürfen, ohne Angst um die Gemeinnützigkeit ihrer Organisation haben zu müssen. Umwelt- oder Sozialverbände sollen zu ihrem Vereinszweck auch dauerhaft politisch tätig sein dürfen. Ziel ist, Verbände, die sich auch politisch äußern, zu stärken und sie vor ungerechtfertigten Anzeigen beim Finanzamt zu bewahren.
Steueränderungsgesetz der Bundesregierung reicht nicht aus
In unserem Antrag „Steuergerechtigkeit stärken und Steuerbürokratie abbauen“ kritisieren wir, dass die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht hinter den gesellschaftlichen Herausforderungen zurückbleiben. Fragen des Klimaschutzes, der sozialen Gerechtigkeit und insbesondere die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen werden nicht konsequent aufgegriffen. Wir fordern den Einsatz für das Gemeinwohl und die Demokratie entscheidend zu stärken.
Konkret fordern wir:
- sicherzustellen, dass eine gelegentliche politische Betätigung innerhalb und außerhalb der Satzungszwecke unschädlich ist für den Status der Gemeinnützigkeit,
- ein abgestuftes Sanktionssystem statt eines vollständigen Verlustes der Gemeinnützigkeit bei Verstößen vorzusehen,
- eine "Business Judgement Rule“ einzuführen,
- politische Bildung und gemeinnützigen Journalismus sowie Betrieb von Bürgerbussen als gemeinnützige Zwecke zu definieren.
Haftungsrisiken für Geschäftsführung eines Vereins senken
Die sogenannte „Business Judgement Rule“ existiert schon länger im Aktien- und seit 2023 auch im Stiftungsrecht. Geregelt wird damit, dass Geschäftsführungen ihre Pflicht nicht verletzen, wenn sie unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben vernünftigerweise annehmen durften, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Organisation zu handeln. Wir fordern, dass dies explizit auch für Verantwortliche in Vereinen gesetzlich geregelt wird.
Ehrenamts- an Übungsleiterpauschale angleichen
Die von der Bundesregierung eingebrachte und vom Bundestag beschlossene Anhebung des Steuerfreibetrages der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale unterstützen wir. Was wir kritisieren ist deren unterschiedliche Höhe. Wir schlagen vor, diese beiden Pauschalen anzugleichen. Es gibt für uns keinen sachlichen Grund für die Unterscheidung: Das gesellschaftliche Engagement einer Vereinsvorsitzenden oder eines ehrenamtliche Rettungssanitäters ist uns steuerlich genauso viel Wert, wie das von Übungsleiter*innen im Sport oder der Musik. Hinzu kommt, dass von einer Steuerbefreiung nur ein kleiner Teil der Engagierten profitiert. Voraussetzung ist, dass sie überhaupt eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das ist bei vielen Formen des Engagements nicht der Fall.
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Gemeinnützige Organisationen sollen sich tagespolitisch äußern können, ohne Angst um ihre Gemeinnützigkeit haben zu müssen. Der Katalog, was als gemeinnützig gilt, muss aktualisiert werden.
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