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IGH-Klimaurteil: Klimaschutz ist keine Kür, sondern Pflicht

  • Das höchste Gericht der Welt macht Klimaschutz zur Rechtspflicht – wer blockiert, bricht Völkerrecht
  • Deutschlands Klimapolitik muss den physikalischen und rechtlichen Realitäten der Klimakrise angepasst werden
  • Statt Zweifel am Klimaschutz braucht es jetzt: Erneuerbaren-Ausbau vorantreiben, Gasbohrungen stoppen, wirksames Klimaschutzprogramm umsetzen

Völkerrecht verpflichtet zu ambitioniertem Klimaschutz

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 ist ein Wendepunkt: Klimaschutz ist jetzt völkerrechtliche Pflicht, nicht mehr nur politisches Versprechen. Wir wollen Deutschland zu einem Vorreiter machen, der diese rechtlichen Verpflichtungen ernst nimmt und konsequent umsetzt. Unser Ziel ist eine klimagerechte Energieversorgung, die sowohl das 1,5-Grad-Ziel einhält als auch Deutschlands internationale Glaubwürdigkeit stärkt.

Deutsche Klimapolitik droht völkerrechtliche Standards zu verfehlen

Die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärt: "Das IGH-Gutachten ist unmissverständlich: Deutschland steht völkerrechtlich in der Pflicht, Emissionen schnell zu senken und globale Klimagerechtigkeit herzustellen. Wer – wie die Regierung von Friedrich Merz - den Ausbau der Erneuerbaren ausbremst und Klimaschutz blockiert, bricht absehbar internationales Recht und verspielt Deutschlands Glaubwürdigkeit."

Der Internationale Gerichtshof hat klargestellt: Das 1,5-Grad-Ziel ist die völkerrechtlich verbindliche Zielmarke für Klimapolitik. Staaten müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Klimaschäden zu verhindern. Wer das nicht tut, handelt rechtswidrig und kann zur Verantwortung gezogen werden. Nahezulegen, dass Deutschland bereits genug tue, wie das Friedrich Merz im Bundestag zuletzt mit Verweis auf den deutschen Anteil von lediglich zwei Prozent an den weltweiten Emissionen tat, ist damit auch höchstrichterlich als unzureichend zurückgewiesen.

Besonders bedeutsam: Neue Gasbohrungen wie vor Borkum verstoßen nach dem IGH-Urteil gegen Völkerrecht. Fossile Subventionen und neue Förderlizenzen gelten als völkerrechtswidriges Verhalten.

Unsere Maßnahmen für Klimaschutz, der die Menschenrechte schützt

Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen: Wir treiben den Ausbau von Wind- und Solarenergie konsequent voran. Nur so können wir die vom IGH bestätigten Klimaziele erreichen und gleichzeitig unsere Energiesicherheit stärken.

Gasbohrungen stoppen: Neue fossile Projekte wie die Gasförderung vor Borkum müssen gestoppt werden. Sie widersprechen den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die der IGH bestätigt hat.

Klimaschutzgesetz stärken: Das aktuelle deutsche Klimaschutzgesetz reicht nicht aus, um einen angemessenen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel zu leisten. Wir brauchen wirksame Maßnahmen – besonders im Verkehrs- und Gebäudesektor.

Internationale Verantwortung übernehmen: Deutschland muss Klimafinanzierung für betroffene Länder ausbauen und bei Verlusten und Schäden durch den Klimawandel Verantwortung übernehmen.

Das IGH-Urteil macht deutlich: Klimaschutz ist keine Kür, sondern Pflicht. Wir sorgen dafür, dass Deutschland dieser Verpflichtung nachkommt – für das Klima, für künftige Generationen und für unsere internationale Glaubwürdigkeit.

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