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Notfallreform beschlossen: Grüne Vorarbeit wird Gesetz
- Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Sie beruht in wesentlichen Teilen auf der Arbeit aus der Ampel-Koalition und auf dem Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion.
- Wir Grüne im Bundestag stimmen zu: Wer im Notfall Hilfe braucht, soll schnell an die richtige Stelle kommen, statt zwischen 112, 116117 und Klinik zu stranden.
- Aber: Die Koalition lässt die Finanzierung ungelöst. Falsche Anreize zugunsten stationärer Aufnahmen bleiben, Milliarden an Einsparpotenzial drohen ungenutzt zu bleiben.
Wer heute im Notfall Hilfe sucht, landet oft im falschen System. Notaufnahmen sind überlastet, Rettungsdienste vielerorts am Limit. Patient*innen müssen selbst entscheiden, ob 112, 116117 oder Notaufnahme der richtige Weg ist. Das Problem ist nicht nur ein Mangel an Ressourcen, sondern ihre falsche Verteilung.
Die Reform, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat, trägt grüne Handschrift. Die Ampel-Koalition hatte 2024 einen umfassenden Entwurf vorgelegt, der mit ihrem Ende liegen blieb. Im Oktober 2025 haben wir Grüne im Bundestag die Reform mit einem eigenen Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Die Bundesregierung greift nun wesentliche Teile davon auf. Deshalb stimmen wir zu – auch wenn bei einem Gesetz, das eigentlich längst fertig war, viel Zeit verloren gegangen ist.
Nicht jeder Notfall braucht Rettungsdienst und Notaufnahme
Nicht jede*r Patient*in in der Notaufnahme braucht eine stationäre Aufnahme. Aber jeder Mensch braucht die richtige Versorgung. Nach Berechnungen der Bundesregierung stehen jährlichen Mehrausgaben von rund 266 Millionen Euro Einsparungen von rund 1,47 Milliarden Euro gegenüber.
Das ändert sich mit der Notfallreform:
- Vernetzte Leitstellen: 112 und 116117 werden digital und organisatorisch verbunden. Eine strukturierte Ersteinschätzung vermittelt Hilfesuchende gezielt weiter – telefonisch, telemedizinisch, aufsuchend oder ins Krankenhaus. Das spart Wartezeit und Umwege und entlastet Rettungskräfte.
- Integrierte Notfallzentren (INZ): An ausgewählten Kliniken arbeiten Notaufnahme und ärztlicher Notdienst Hand in Hand. Eine gemeinsame Ersteinschätzung sorgt dafür, dass ambulant behandelbare Beschwerden nicht automatisch die Notaufnahme belasten.
- Rettungsdienst als eigene Leistung: Notfallmanagement, Behandlung am Einsatzort und Transport werden eigenständig im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Der Rettungsdienst gilt damit als medizinische Versorgung, nicht mehr nur als Transportdienst.
- Digitale Rettungskette: Die Reform stärkt den Datenaustausch zwischen Leitstellen und Kliniken, bindet Ersthelfer-Apps ein und schafft bundesweite Qualitätsstandards.
Wo die Koalition zu kurz springt
Die Koalition verbessert die Steuerung, ohne die Finanzierung daran auszurichten. Damit droht ein großer Teil der möglichen Einsparungen ungenutzt zu bleiben – unser Gesetzentwurf beziffert allein das Potenzial vermeidbarer Krankenhausbehandlungen auf drei bis vier Milliarden Euro jährlich:
- Notaufnahmen ohne faire Finanzierung: Die Vorhaltung von Personal und Geräten in den Notaufnahmen ist weiterhin nicht verlässlich finanziert. Die Koalition hat sogar die geplante Leistungsgruppe Notfallmedizin gestrichen. Wir wollen Notaufnahmen dafür bezahlen, dass sie rund um die Uhr für Notfälle bereitstehen.
- Falsche Anreize für stationäre Aufnahmen: Bringt der Rettungsdienst eine*n Patient*in in die Notaufnahme, erhält die Klinik für eine ambulante Behandlung oft nur rund 50 Euro. Nach ärztlicher Einweisung sind es etwa 150 Euro, bei stationärer Aufnahme 1.000 bis 3.500 Euro. Über die Aufnahme muss die medizinische Notwendigkeit entscheiden, nicht die höhere Vergütung.
- Weniger Arzttermine, vollere Notaufnahmen: Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz deckelt die ambulante Versorgung und verknappt Arzttermine. Wer keinen Termin bekommt, weicht in die Notaufnahme aus. Patientensteuerung funktioniert nur, wenn es Praxen gibt, zu denen gesteuert werden kann.
- Hilfe vor Ort bleibt Zufall: Gemeindenotfallsanitäter*innen, pflegerische Akutteams und psychiatrische Krisendienste bekommen keine eigene Leistungs- und Vergütungsgrundlage. Ob es sie gibt, hängt weiter vom Wohnort ab.
Wir Grüne im Bundestag unterstützen den Fortschritt und drängen weiter auf die fehlenden Verbesserungen. Für eine Notfallversorgung, die funktioniert, wenn es darauf ankommt.
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Die Notfallreform ist beschlossen – auf Basis von Vorarbeiten der grünen Bundestagsfraktion. Wir stimmen zu, fordern aber weiterhin eine fairere Finanzierung.
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