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Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten

  • Wer nach einem Behandlungsfehler Gerechtigkeit sucht, stößt oft auf ein System, das Betroffene allein lässt: vollständiger Aktenzugang schwierig, Nachweise kompliziert, Verfahren intransparent. Die Bundesregierung begnügt sich bislang mit Minimal-Reformen – das reicht nicht.
  • Solange Beweislastregeln zu streng sind, Dokumentationen nachträglich veränderbar bleiben und Gutachten nicht unabhängig genug sind, hängt Gerechtigkeit zu oft vom Zufall ab.
  • Wir wollen Patient*innenrechte wirksam stärken: Beweislasterleichterung gesetzlich verankern, Organisationsverantwortung klar regeln, Dokumentation fälschungssicher machen und ein unabhängiges Gutachterwesen schaffen.

Behandlungsfehler passieren – und für Betroffene und Hinterbliebene beginnt danach häufig ein zweiter Kampf: um Akteneinsicht, um Nachweise und um faire Verfahren. Gerade in Arzthaftungsprozessen ist die Beweisführung extrem schwierig. Wenn Dokumentationen lückenhaft sind oder nachträgliche Änderungen nicht eindeutig nachvollziehbar sind, wird es für Patient*innen fast unmöglich, ihre Rechte wirksam durchzusetzen.

Zwar setzt die Bundesregierung mit dem Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Behandlungsakte ein wichtiges EuGH-Urteil um – doch das ist nur ein kleiner Schritt. Die eigentlichen strukturellen Probleme bleiben bestehen: Die Hürden für die Beweiserbringung sind zu hoch, Verantwortlichkeiten werden zu oft nur einzelnen Behandelnden zugeschrieben, und es fehlt an verbindlichen Regeln für unabhängige Begutachtung. Das schützt Patient*innen auf dem Papier – aber zu selten in der Praxis.

Wir wollen das Patientenrechtegesetz so weiterentwickeln, dass Patient*innen nach Behandlungsfehlern nicht mehr strukturell im Nachteil sind. Konkret setzen wir an vier entscheidenden Stellschrauben an:

  1. Beweislasterleichterung wirksam machen

    Statt eines praktisch kaum erfüllbaren strengen Beweismaßes soll eine erleichterte Beweisführung möglich werden – orientiert an einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (Beweismaßreduktion). 

  2. Organisationsverantwortung klar gesetzlich verankern

    Behandlungsfehler entstehen nicht nur durch individuelles Handeln, sondern auch durch organisatorische Mängel. Deshalb müssen Kliniken, MVZ und andere Einrichtungen stärker in die Pflicht genommen werden – für Qualitätssicherung und Fehlerprävention. 

  3. Dokumentation fälschungssicher gestalten

    Änderungen in Patientenakten müssen lückenlos nachvollziehbar sein: wann, was geändert wurde – und durch wen. Nur so wird die Akte zu einem verlässlichen Beweismittel. 

  4. Unabhängiges, qualitätsgesichertes Gutachterwesen schaffen

    Gutachten sind oft entscheidend – umso wichtiger ist Unabhängigkeit. Wir wollen ein System, das Interessenkonflikte ausschließt, Qualität absichert und Begutachtung transparent und nachvollziehbar macht. 

Deshalb haben wir den Antrag „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken“ eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, Beweislasterleichterung, Organisationsverantwortung, fälschungssichere Dokumentation und ein unabhängiges Gutachterwesen gesetzlich zu verankern. 

Unsere Reform würde dafür sorgen, dass…

  • Patient*innen nicht länger strukturell benachteiligt sind, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen,
  • Verantwortung fair verteilt wird – auch dort, wo Fehler organisatorische Ursachen haben,
  • medizinische Dokumentation verlässlich wird und Vertrauen stärkt,
  • Gutachten unabhängiger und Verfahren transparenter werden,
  • Patientensicherheit und Fehlerprävention spürbar verbessert werden. 

Eine echte Reform der Patientenrechte ist überfällig. Wir wollen ein Gesundheitssystem, in dem Sicherheit, Transparenz und Fairness nicht vom Zufall abhängen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, die notwendigen gesetzlichen Änderungen umzusetzen – damit Patient*innen nach Behandlungsfehlern endlich wirksam geschützt werden.

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