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Verlässliche Krankenversicherung in schwierigen Zeiten
- In der gesetzlichen Krankenversicherung drohte 2023 ein Rekorddefizit von rund 17 Milliarden Euro.
- Mit Einsparmaßnahmen, dem Abbau von Rücklagen und Beitragserhöhungen mit Augenmaß haben wir für stabile Finanzen in 2023 gesorgt.
- Auch in den kommenden Jahren steigen die Ausgaben weiter an. Mit Strukturreformen und einer gerechteren Beitragsbemessung muss gegengesteuert werden.
Die Vorgängerregierung hat der Ampelkoalition ein schweres Erbe hinterlassen. Bedingt vor allem durch teure Geschenke und die Übertragung etlicher staatlicher Aufgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung sind die Ausgaben erheblich gestiegen. 2023 ist das Defizit daher auf etwa 17 Milliarden Euro angewachsen. Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz haben wir für eine stabile Finanzierung gesorgt.
SPD, Grüne und FDP haben sich im Koalitionsvertrag zu einer stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt und verschiedene Schritte vereinbart, mit denen dieses Ziel umgesetzt werden soll. Das 2022 beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz enthält verschiedene Instrumente, mit denen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und ergänzende Einnahmen generiert werden.
Maßnahmen für Einsparungen und höhere Beitragseinnahmen
Dazu gehören Einsparungen im Bereich der pharmazeutischen Industrie wie etwa die Fortführung des Preismoratoriums für Arzneimittel, die rückwirkende Geltung des zwischen Kassen und Industrie vereinbarten Erstattungspreises für neue Arzneimittel ab dem siebten Monat des Markteintritts. Auch für ärztliche und zahnärztliche Leistungserbringer sowie Apotheken sind Einsparungen in dem Gesetzentwurf enthalten. Zum Beispiel werden kostspielige ärztliche Honorarerhöhungen der Vorgängerregierung rückgängig gemacht. Der Bund wird zudem für 2023 einen Zuschuss von ergänzenden zwei Milliarden Euro sowie ein Darlehen von einer Milliarde Euro zahlen. Außerdem werden Rücklagen der Krankenkassen sowie des Gesundheitsfonds abgeschmolzen und der Zusatzbeitragssatz angehoben.
Langfristig stabilere Finanzierung nötig
Im Herbst 2023 hat das Gesundheitsministerium eine Anhebung des durchschnittlichen rechnerischen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent festgelegt. Grundlage ist eine Schätzung des sogenannten Schätzerkreises, wonach die Leistungsausgaben in 2024 um etwa sechs Prozent steigen werden. Einige Kassen haben bereits höhere Zusatzbeiträge angekündigt, andere verzichten darauf.
Für uns steht fest: Die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sind elementar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für uns sind daher Einschränkungen des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorstellbar.
Wir setzen uns für eine verlässliche und gerechte Finanzierung von Gesundheit und Pflege ein. Sollten neben Strukturreformen auch Beitragsanhebungen zur Deckung etwaiger Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung nötig sein, werden wir im Gegenzug auf eine faire Lastenteilung drängen. Gerade Versicherte mit geringen Einkommen haben weniger finanzielle Spielräume, sie werden durch höhere Beitragssätze stärker getroffen. Deshalb befürworten wir eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. So tragen Menschen mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung bei als Menschen, die nur über geringe Einkommen verfügen.
Auch höhere Pauschalen des Bundes für gesetzlich versicherte Bürgergeld-Beziehende sowie ein dynamisierter Bundeszuschuss bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, relevant.
Gesetzentwurf
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
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