Die AfD aufhalten – was wir jetzt tun

Die AfD könnte in Sachsen-Anhalt erstmals ein Bundesland regieren. Vielleicht fragst du dich, was das für dich, deine Familie oder deinen Verein bedeutet. Mit dieser Sorge bist du nicht allein. Wir Grüne im Bundestag setzen jetzt auf drei Dinge: ein AfD-Parteiverbotsverfahren, Engagierte schützen und die Demokratie erneuern.

Kurz & Knapp: Was wir der AfD entgegensetzen

Für uns ist klar: Die AfD ist eine Gegnerin unserer Verfassung. Deshalb wollen wir ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht, gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen. Vereine und Initiativen, die ins Fadenkreuz einer potenziellen AfD-Landesregierung kommen, sollen schnell Hilfe aus einem Notfallfonds des Bundes bekommen. Und wir wollen eine Demokratie, die zuhört und in der du mitreden und mitbestimmen kannst.

Um was geht es?

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD 43,8 Prozent erreicht. Für eine eigene Mehrheit fehlen ihr nur drei Sitze. In Mecklenburg-Vorpommern kam sie auf 38,2 Prozent. Zum ersten Mal seit Gründung der Bundesrepublik könnten Rechtsextreme ein Bundesland regieren. Viele Menschen fragen sich, was das für ihren Alltag bedeutet.

Was die AfD vorhat, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) untersucht, ein Verein, der vor Gericht für Grundrechte streitet. Er hat dazu mehr als 2.500 Belege ausgewertet. Die AfD will geflüchtete Kinder in Sachsen-Anhalt bis zum Schulabschluss in Sonderklassen unterrichten lassen. Musliminnen will sie verbieten, in öffentlichen Einrichtungen ein Kopftuch zu tragen. Politiker*innen anderer Parteien will sie für politische Entscheidungen strafrechtlich verfolgen lassen. Die AfD will die Zivilgesellschaft an die Leine nehmen. Das Fazit des Gutachtens vom Juni 2026: Die AfD greift die Menschenwürde und die Grundregeln der Demokratie an.

Die AfD verbieten lassen

Ein Parteiverbot ist zu Recht schwer zu erreichen. Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht. Das GFF-Gutachten liefert viele Belege, dass die AfD unsere Verfassung aktiv bekämpft, und es zeigt sich, dass sie ihre Ziele auch erreichen könnte. Ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht hätte also viele gute Argumente. Gerichte haben bereits bestätigt, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen darf.

Wir wollen, dass die demokratischen Fraktionen gemeinsam einen Antrag in den Bundestag einbringen, damit er das Verbotsverfahren einleitet. Zu unserem Gespräch darüber im September 2025 sagten SPD und Linke zu. Obwohl Friedrich Merz die AfD selbst als in großen Teilen rechtsextrem bezeichnet hat, kam von der Unionsspitze bis heute keine Reaktion auf unseren Vorschlag.

Engagierte schützen

Unsere Demokratie lebt von Menschen, die sich in Vereinen und Initiativen einsetzen. Gerade sie stehen im Fokus der Rechtsextremen. Für sie fordern wir einen Notfallfonds des Bundes. Er soll Demokratieprojekte und Beratungsstellen gegen Diskriminierung schnell unterstützen, wenn eine AfD-Landesregierung ihre Arbeit behindert. Vorbereiten muss der Bund ihn jetzt, nicht erst im Ernstfall. Auf Dauer wollen wir solche Projekte mit einem Demokratiefördergesetz verlässlich finanzieren.

Auch der Staat muss vorbereitet sein. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen sich jetzt darauf einstellen, mit einer AfD-geführten Landesregierung umzugehen. Rechtsextreme AfD-Mitglieder wollen wir aus dem Staatsdienst entfernen, gerade aus den Sicherheitsbehörden. An legale Waffen dürfen sie nicht kommen.

Demokratie erneuern

Was demokratische Parteien der AfD bisher entgegengesetzt haben, hat nicht gereicht, auch unsere Antworten nicht. Wir haben viel über die Rettung der Demokratie gesprochen, während im Alltag vieles nicht gut funktioniert. Das wollen wir ändern.

Das fängt beim Zuhören an. Deshalb wollen wir als Abgeordnete öfter vor Ort sein, auch mit mobilen Wahlkreisbüros.

Mitreden braucht faire Regeln, auch im Netz. Die Algorithmen sozialer Netzwerke belohnen Streit und heizen die Empörung an, auf die Rechtsextreme setzen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste kann die EU das prüfen und Änderungen erzwingen. Gegen X ermittelt die EU-Kommission seit Ende 2023, sie muss jetzt endlich ins Handeln kommen.

Und du sollst mitbestimmen können. In Bürgerräten suchen Menschen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund gemeinsam nach Lösungen. Die schwarz-rote Koalition setzt keine neuen mehr ein. Wir schlagen einen Bürgerrat beim Finanzministerium vor, der mitberät, wofür der Bund das Sondervermögen ausgibt.

Warum setzen wir uns dafür ein?

Jeder Mensch hat die gleiche Würde, egal woher er kommt, wie er liebt oder woran er glaubt. Die AfD bedroht Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen. Sie will ihnen Freiheit, Sicherheit und Würde nehmen. Das lassen wir nicht zu. Wir stehen an der Seite der bedrohten Menschen. Und wir sind zuversichtlich: Rechtspopulisten lassen sich zurückdrängen, das haben demokratische Kräfte in Polen und Ungarn gezeigt. Dort wurden autoritäre Regierungen abgewählt. Besser ist, es kommt gar nicht erst so weit. Unser Angebot an alle demokratischen Fraktionen steht. Die AfD aufzuhalten, ist in unserer gemeinsamen Verantwortung.

Weiterführende Informationen und parlamentarische Initiativen

Impulspapier: Nach den Landtagswahlen – Zuversicht statt Wut. Unsere Vorschläge nach den Landtagswahlen zum Nachlesen. Zum Papier (PDF)

Unser Schreiben an Union, SPD und Linke vom 25. Juni 2026. Unsere erneute Einladung, gemeinsam über ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu sprechen. Zum Schreiben (PDF)

Demokratie fördern und Rechtsextremismus bekämpfen. Wie wir Vereine und Initiativen mit einem Demokratiefördergesetz verlässlich finanzieren wollen und warum rechtsextreme AfD-Mitglieder nicht in den Staatsdienst und nicht an Waffen kommen dürfen. Zum Fachtext

Britta Haßelmann zur Lage in Sachsen-Anhalt (6. Oktober 2026). Warum es nach den Landtagswahlen kein einfaches Weiter-so geben kann und was jetzt als Erstes helfen würde. Zum Statement

So schützen wir unsere Demokratie: Sicherheitsoffensive gegen hybride Bedrohungen. Wie wir unser Land gegen Angriffe von Autokraten, Extremisten und Hackern wappnen wollen. Zum Text

Social Media und junge Menschen: Unser Plan für sichere Plattformen. Welche Regeln wir für TikTok, Instagram und Co. fordern. Zum Text

Ostdeutschland als Spiegel der Zukunft. Warum wir Ostdeutschland als Region der Zukunft sehen, in der wir lernen, wie unsere Gesellschaft an großen Veränderungen wachsen kann. Zum Fachtext

Queeres Leben nachhaltig stärken und schützen. Was für mehr Sicherheit und Sichtbarkeit queerer Menschen passieren muss. Zum Fachtext

Woher unsere Fakten kommen

Landtag von Sachsen-Anhalt: Amtliches Endergebnis der Landtagswahl 2026. Das Ergebnis der AfD bei der Wahl am 6. September 2026: 43,8 Prozent und 39 von 83 Sitzen, drei weniger als für eine eigene Mehrheit nötig. Zum Ergebnis

Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern: Landtagswahl 2026 – endgültiges Ergebnis. Die 38,2 Prozent der AfD in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Ergebnis (PDF)

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Unsere Strategie. Die Selbstbeschreibung der Gesellschaft für Freiheitsrechte als Verein, der vor Gericht für Grundrechte streitet. Zur Selbstdarstellung

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD (Juni 2026). Die mehr als 2.500 Belege, die das Gutachten ausgewertet hat, und die Forderung der AfD in Sachsen-Anhalt nach Sonderklassen für geflüchtete Kinder bis zum Schulabschluss. Das Ergebnis: Die AfD will ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und die Strafverfolgung von Politiker*innen anderer Parteien für politische Entscheidungen. Sie verstößt gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip, arbeitet planvoll auf ihre Ziele hin und hat das Potenzial, sie zu erreichen. Ein Verbot hätte wahrscheinlich Erfolg. Zum Gutachten Zur Kurzzusammenfassung Zum Schluss des Gutachtens

Bundesverfassungsgericht: Urteil zum NPD-Verbotsverfahren (Pressemitteilung Nr. 4/2017). Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot: Eine Partei muss die Verfassungsordnung aktiv bekämpfen, und es muss konkrete Anhaltspunkte geben, dass sie ihre Ziele erreichen kann. Zur Pressemitteilung

Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 54/2025. Die gerichtliche Bestätigung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall: durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Mai 2024, rechtskräftig seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2025. Zur Pressemitteilung

Stuttgarter Zeitung: Mögliches AfD-Verbot: Grüne wollen sprechen – die Union nicht. Das Fernbleiben der Union vom gemeinsamen Gespräch über ein Verbotsverfahren im September 2025, zu dem SPD und Linke zugesagt hatten. Zum Bericht

Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 20/211 vom 31. Januar 2025. Die Aussage von Friedrich Merz in der Debatte über das Zustrombegrenzungsgesetz, die AfD sei in großen Teilen rechtsextrem. Zum Plenarprotokoll (PDF)

Europäische Union: Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act). Die Befugnis der EU, Algorithmen großer Plattformen auf Risiken für die öffentliche Debatte zu prüfen und bei Verstößen Änderungen zu erzwingen (Art. 34, 35 und 73). Zum Gesetzestext

Europäische Kommission: Verfahren gegen X wegen Grok und Empfehlungssystemen. Das Verfahren gegen X seit Ende 2023. Zu den Algorithmen der Plattform hat die Kommission noch nicht entschieden. Zur Pressemitteilung

taz: Schwarz-Rot schafft Bürgerräte ab. Das Aus für neue Bürgerräte unter Schwarz-Rot. Zum Bericht

Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h). Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Zum Gesetzestext (PDF)

Bundeszentrale für politische Bildung: Mühsamer Wiedereinzug der Demokratie – das erste Jahr der Regierung Tusk. Die Abwahl der PiS-Regierung durch demokratische Parteien in Polen 2023. Zur Analyse

Bundeszentrale für politische Bildung: Parlamentswahl in Ungarn. Die Ablösung der Fidesz-Regierung von Viktor Orbán durch die Tisza-Partei bei der Wahl 2026. Zum Bericht

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