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Beschleunigung für die Energiewende
- Mit der Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes bringen wir die nächste von vielen bereits erfolgten Beschleunigungsmaßnahme für die Energiewende voran.
- Um bis 2045 klimaneutral zu sein, müssen wir die Emissionsminderungen bis 2030 fast verdreifachen und schnellstmöglich auf Erneuerbare umsteigen.
- Wir digitalisieren und vereinfachen Genehmigungsverfahren. Dadurch werden Genehmigungen bei gleichbleibenden Umweltstandards schneller erteilt und so modernisieren wir die deutsche Wirtschaft.
Mit der größten Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) seit 30 Jahren, nutzen wir seine Potenziale, einen größtmöglichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig bringen wir den Wirtschaftsstandort Deutschland mit der Änderung auf die Überholspur. Der Bundestag beschließt heute die Vorlage aus dem Umwelt- und dem Klimaministerium. Damit geben die beiden grünen Häuser bei der neuen Deutschlandgeschwindigkeit weiter den Takt für die Koalition an.
Mehr Digitalisierung und Bürokratieabbau
Windräder an Land, grüne Elektrolyseure und Industrieanlagen insgesamt werden künftig schneller genehmigt und gebaut. Der Genehmigungsprozess wird digitaler und unbürokratischer. Eine umfassende Beteiligung von Behörden und Betroffenen wird weiterhin garantiert und der Umbau einer Anlage kann unkomplizierter und schneller begonnen werden. Die Zeiten, in denen Berge an Aktenordnern für die Genehmigung von Anlagen notwendig waren, gehören dank wesentlicher Änderungen der Vergangenheit an. Durch die Einführung digitaler Antragsverfahren wird der Papieraufwand deutlich reduziert und die Bearbeitungszeit verkürzt. Dies führt zu effizienteren Prozessen und entlastet sowohl die Behörden als auch die Antragsteller*innen.
Mehr Klimaschutz
Um bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein, müssen wir die Emissionsminderungen bis 2030 fast verdreifachen. Das neue BImSchG leistet dafür einen großen Beitrag. Mit diesem Beschleunigungsturbo machen wir nicht nur einen großen Sprung beim Klimaschutz und einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Energieversorgung, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Durch die Aufnahme des Klimas als Schutzgut im Gesetzeszweck schaffen wir die Grundlage für verbindliche Regelungen zum Schutz des Klimas. Durch weitere geplante Konkretisierungen werden neue oder geänderte Anlagen höhere Umweltstandards erfüllen sowie effizienter sein und sparen den Unternehmen damit viel Geld ein. Zudem zapfen wir bisher entweichende Abwärme für die Nahwärmeversorgung an. So erzeugen wir Heizwärme aus bereits erzeugter Energie und mindern zugleich den Ausstoß von CO2. Auch das sogenannte Repowering wurde vereinfacht: Alte Windenergieanlagen können jetzt noch unkomplizierter durch größere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Dabei sind die Ansprechpartner*innen im Rahmen einer neuen Regelung zur Betreiber*innenidentität für die Behörden leichter identifizierbar und somit ist ein weiterer Grund für erhebliche Verzögerungen beseitigt.
Turbo mit Beteiligungsgarantie
Trotz erheblicher Beschleunigung geht dies nicht zulasten von Beteiligungsrechten Betroffener oder der Umwelt. Ein Erörterungstermin, bei dem die Behörde mit Betroffenen deren Bedenken bespricht, kann leichter entfallen und damit Zeit gespart werden, aber nur dann, wenn es nichts zu besprechen gibt. Behörden müssen insbesondere bei Anlagen für erneuerbare Energien schneller zuarbeiten, damit die Genehmigung zügiger erteilt werden kann. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Straffung des Genehmigungsverfahrens ist und bleibt das BImSchG jedoch weiterhin ein zentrales Gesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen auf hohem Niveau.
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