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Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt

  • Die erfolgreiche Klage zeigt, dass die Bundesregierung umgehend beim Klimaschutz nachbessern muss und dass die Klimaschutzlücke zu 2030 größer ist als gedacht.
  • Das Klimaschutzprogramm 2026 ist gerade in der Abstimmung und muss diese Lücke nun mit konkreten Maßnahmen schließen und nicht das Heizungsgesetz wieder abschwächen.
  • Das Klagerecht der Umweltverbände wurde unmissverständlich bestätigt und das Recht der Zivilgesellschaft auf Klimaschutz und eine gesunde Umwelt gestärkt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm 2023 nachbessern muss, da es nicht ausreicht, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen. Es hat auch festgestellt, dass die Klimaschutzlücke des Programms größer ist als bisher angenommen. Das bedeutet, dass wir nicht weniger, sondern noch mehr Klimaschutz machen müssen und die Bundesregierung sich nicht vor dieser Verantwortung wegducken darf.

Aktuell laufen die Abstimmungen in der Bundesregierung zum neuen Klimaschutzprogramm 2026, das Ende März vorliegen muss. Genau dort braucht es nun noch weitere Maßnahmen, um endlich die Klimaschutzlücke für 2030 zu schließen. Das heißt konkret: Das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz darf nicht abgeschwächt und die Heizungsförderung muss sogar ausgeweitet werden, der Ausbau von Wind- und PV-Strom muss gestärkt und der Verkehrssektor endlich überhaupt anfangen, Maßnahmen zu liefern. Alle Ministerien sind hier gefragt, aber insbesondere BMWE und BMV sind jetzt in der Pflicht, ihre Klimalücken bei Wärme und Verkehr zu schließen.

Nicht zuletzt ist das Urteil wegweisend für das Klagerecht der Umweltverbände und bestätigt ihr Anrecht darauf, für die Zivilgesellschaft auch juristisch einzustehen. 

Das sagt unsere klimapolitische Sprecherin Lisa Badum zum Urteil:

"Es ist die Ironie des Schicksals, dass ausgerechnet die Partei, die den Klimaschutz der Ampel jahrelang diffamiert hat, nun ihre Abrissbirne aus dem Verkehr ziehen und klimapolitisch nachbessern muss. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt: es braucht wirksame neue Maßnahmen, um das deutsche Klimaziel für 2030 zu erreichen. Dazu gehören z.B. ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets oder der Abbau von fossilen Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg – wofür inzwischen sogar die SPD wirbt.

Seit Jahrzehnten sträuben sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken – erst Scheuer (CSU), dann Wissing (FDP) und nun Schnieder (CDU), der gar die Chuzpe hatte, Bürger*innen aufzufordern, mehr zu fliegen. Damit ist jetzt Schluss. Gescheitert ist außerdem der Versuch der Merz-Regierung, die Zivilgesellschaft mundtot zu machen und Umweltverbänden das Klagerecht gegen ihre schlechte Politik abzusprechen."
MdB Lisa Badum, Sprecherin für Klimapolitik

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