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Die Kindergrundsicherung kommt
- Die Kindergrundsicherung kommt! Der Bundestag hat den Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus in erster Lesung beraten. Damit machen wir einen großen Schritt für eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.
- Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bekommen mit der Kindergrundsicherung Leistungen schnell, einfach und direkt. Darunter auch viele, die bisher gar nicht wussten, dass ihnen diese Unterstützung zusteht.
- In den laufenden Beratungen werden wir sorgsam um wichtige Detailfragen ringen.
Mit der Kindergrundsicherung setzen wir ein zentrales sozialpolitisches Reformprojekt der Ampelkoalition und eine grüne Herzenssache um. In welchem Elternhaus ein Kind aufwächst oder woher es kommt darf keine Rolle spielen, alle sollen mit guten Chancen ins Leben starten.
Die Wirklichkeit sieht bisher anders aus. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. Auch in unserem reichen Land sind die Chancen ungleich verteilt und Kinder leben unter der Armutsgrenze, weil ihre Eltern schlicht nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben oder die Beantragung sie überfordert.
Kinderarmut grenzt aus, zum Beispiel in der Schule, wenn zu Hause die Möglichkeit zum digitalen Lernen fehlt. Oder in der Freizeit, wenn es für den Besuch im Schwimmbad nicht reicht. Kinderarmut prägt Entwicklungswege und begleitet ein Leben lang. Unsere Gesellschaft hat hier ein strukturelles Problem. Deshalb wollen wir Kinder vor Armut schützen, indem wir die Strukturen verändern.
Alle Berechtigten erreichen
Wir wollen etwas gegen verdeckte Armut tun und alle leistungsberechtigen Kinder erreichen. Der Kindergrundsicherungscheck ist ein innovatives Konzept dafür. Der Staat geht dabei in die Rolle des Servicedienstleisters: Frisch gebackene Eltern melden ihr Kind an, beantragen Kindergrundsicherung und geben ihr Einverständnis, dass Daten abgeglichen werden. Mehr müssen sie nicht tun. Dann erhält jedes Kind den Kindergarantiebetrag – und je nachdem, was die Eltern verdienen, auch den Kinderzusatzbetrag.
Auch haben wir spezifische Bedarfe, etwas von Alleinerziehenden, im Blick. Wir wissen, dass die Berufstätigkeit der Eltern der beste Schutz vor Kinderarmut ist. In unserem Konzept haben wir mehr Erwerbsanreize als zuvor gesetzt, Arbeiten lohnt sich also mehr.
Gemeinsam mit unseren Ampelpartnerinnen haben wir das Versprechen gegeben, die Kinderarmut zu beenden. Mit der Kindergrundsicherung gehen wir einen ersten großen Schritt, um dieses Versprechen einlösen. Die Kindergrundsicherung ist eine kluge Investition in die Zukunft unseres Landes.
Mit der Kindergrundsicherung geben wir allen Kindern Chancen und investieren in die Zukunft unseres Landes.
Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wird nun im Bundestag beraten.
Bessere Bedingungen für Kinder und Familien
Damit alle Kinder gut aufwachsen, braucht es mehr. Daher setzen wir weitere Schwerpunkte auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf gerechte Bildungschancen von Anfang an. Wir verbessern die Qualität der Kindertagesbetreuung, die wir bereits mit dem KitaQualitätsgesetz unterstützen, mit einem bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetz. Auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist uns ein wichtiges Anliegen. Zudem wollen wir die zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt des Kindes einführen, um die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu unterstützen.
Häufig gestellte Fragen zur Kindergrundsicherung
Hilft die Kindergrundsicherung nur nicht erwerbstätigen Eltern?
Die Kindergrundsicherung hilft allen Eltern und ihren Kindern. Das Kindergeld bleibt unter dem neuen Namen Kindergarantiebetrag erhalten und allen zu Gute kommen. Familien mit weniger Einkommen werden durch den einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag unterstützt. Beide Leistungen zusammen decken das Existenzminimum für Kinder ab. Arbeiten wird sich mehr lohnen als bisher. Erwerbstätige Eltern können mehr vom Einkommen behalten. Mit der Kindergrunsicherung werden die Anrechnungsregeln für Einkommen vereinheitlicht. Es gibt einen einkommenabhängigen Zusatzbetrag, der zwar mit zunehmendem Einkommen gemindert wird, aber für alle Familien ist die Kindergrundsicherung ein zusätzliches Einkommen.
Wie kann die Kindergrundsicherung beantragt werden?
Mit der Kindergrundsicherung bietet der Staat mehr und einfacher zugänglichere Serviceleistungen: Eltern melden ihr Kind nach der Geburt an, beantragen Kindergrundsicherung und geben ihr Einverständnis, dass Daten abgeglichen werden. Familien werden aktiv über ein digitales Portal über ihre Ansprüche informiert, um zu verhindern, dass sie aus mangelndem Wissen darum Leistungen nicht wahrnehmen.
Was bedeutet die Kindergrundsicherung für Alleinerziehende?
Mit der Kindergrundsicherung wird es eine spürbar bessere Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder geben. Bei Kindern von Alleinerziehenden sollen Unterhaltszahlungen und Unterhalt nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzusatzbetrag angerechnet werden. Bei höheren Unterhaltsleistungen greifen höhere Anrechnungsquoten, um Erwerbsanreize zu erhalten (gestaffelt nach Höhe des Unterhaltseinkommens zwischen 45 und 75 Prozent).
Bei Schulkindern ab 7 Jahren und Teenagern ist ein Mindestverdienst der Alleinerziehenden von 600 Euro für die verbesserte Anrechnung von Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Voraussetzung. Wer weniger verdient, erleidet keine finanziellen Verluste zum Status quo, da der Unterhaltsvorschuss aktuell ohnehin voll auf das Bürgergeld angerechnet wurde. Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, gibt es für Alleinerziehende bereits heute den Unterhaltsvorschuss als niedrigschwellig zugängliche Leistung.
Was für Auswirkungen hat die Kindergrundsicherung auf Leistungen wie das Bürgergeld oder Wohngeld?
Alle Kinder – auch die rund 1,9 Millionen, die aktuell Bürgergeld beziehen – haben zukünftig einen Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung deckt in der Regel das Existenzminimum der Kinder ab. Das Bürgergeld greift nur in bestimmten Fällen weiterhin. Beispielsweise bei erhöhten individuellen Bedarfen (Mehr-/Sonderbedarfe, Wohnkosten) oder auch Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse wegen des Bewilligungszeitraums. Das Zusammenspiel mit anderen Leistungen wird so gestaltet, dass die Lebensgrundlage für Kinder und ihre Familien gewährleistet bleibt.
Wer ist berechtigt, die Kindergrundsicherung zu erhalten? Ist eine deutsche Staatsbürgerschaft hierfür notwendig?
Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig. Voraussetzung ist jedoch ein fester Aufenthaltstitel. Leistungsberechtige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten keine Kindergrundsicherung.
Steht die Kindergrundsicherung in Konkurrenz zur Finanzierung von Schulen, Kitas und anderen sozialen Einrichtungen?
Nein. Wir setzen weitere Schwerpunkte auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf gerechte Bildungschancen. Besonders wichtig ist hier die Qualität in der Kindertagesbetreuung, die wir bereits mit dem KitaQualitätsgesetz unterstützen. Mit einem bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetz gestalten wir dies im nächsten Schritt weiter aus.
Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist uns ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Außerdem wollen wir die zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt des Kindes einführen, um die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu unterstützen. Die breite gesellschaftliche Unterstützung, die wir derzeit erfahren, ist für uns von großer Bedeutung. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen und den Akteur*innen aus Kommunen, Ländern und der Zivilgesellschaft diese Reform endlich verwirklichen können.
Gibt es eine Nachweispflicht, wofür das Geld der Kindergrundsicherung ausgegeben wurde?
Wir gehen davon aus, dass alle Eltern das Beste für ihre Kinder wollen und alles tun, damit es ihren Kindern gut geht. Dass Eltern Geld, das für ihre Kinder bestimmt ist, für sich selbst ausgeben, ist ein Vorurteil. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Eltern eher bei sich selbst sparen, um ihren Kindern etwas zu ermöglichen. Gerade in einkommensarmen Haushalten kommt zusätzliches Geld direkt bei den Kindern an und fließt insbesondere in die Bereiche Bildung und soziale Teilhabe der Kinder.
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