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Unser Plan zur Entlastung von Alleinerziehenden

  • Die Bundesregierung spart bei Alleinerziehenden: Künftig soll der Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-jährige Kinder entfallen. Das betrifft über 100.000 Kinder und überwiegend Mütter. Zugleich streicht die Bundesregierung beim Wohngeld und den Kindersofortzuschlag. Die Lebensrealitäten vieler Alleinerziehenden und ihrer Kinder sind ihr egal.
  • Alleinerziehende sind mehr als doppelt so häufig armutsgefährdet wie Familien mit beiden Eltern in einem Haushalt. Die Gründe dafür sind strukturell. Wir fordern ein Maßnahmenpaket, das neben besseren und einfacheren Leistungen, eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur und ein flexibles Arbeitsumfeld umfassen muss.
  • Statt den Unterhaltsvorschuss zu streichen, sollten die säumigen Unterhaltspflichtigen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Der Staat holt sich aktuell nur 18 Prozent des vorgestreckten Unterhalts bei den säumigen Unterhaltspflichtigen zurück. 

Alleinerziehend in Deutschland: Ein Armutsrisiko

Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend – rund 2,36 Millionen Kinder wachsen bei nur einem Elternteil auf. 84,4 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. Obwohl ein Großteil der Alleinerziehenden sich um ihre Kinder kümmert und erwerbstätig ist, sind 44 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Alleinerziehende Mütter sind besonders häufig von Armut betroffen, mit negativen Folgen für ihre Gesundheit und Psyche. Die Kinder haben schlechtere Bildungschancen, ebenso gesundheitliche Probleme sowie Beeinträchtigungen der sozialen und persönlichen Entwicklung. Diese Lebensrealitäten sind ein dringender politischer Handlungsauftrag.

Der Bundesregierung sind Alleinerziehende egal

Maßnahmen gegen die strukturelle Benachteiligung von Alleinerziehenden und zur Bekämpfung von Kinderarmut plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen kürzt sie den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17-jährige Kinder. Dabei ist dieser eine wichtige finanzielle Absicherung bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen. Vier von zehn alleinerziehenden Familien erhalten den vereinbarten Unterhalt nicht oder nur eingeschränkt. 

Die Kürzung würde mehr als 108.000 Kinder in Deutschland hart treffen. Denn für sie und ihre Familien würden knapp 400 Euro pro Monat ersatzlos gestrichen werden. Statt den Unterhaltsvorschuss zu streichen, sollten die säumigen Unterhaltspflichtigen stärker zur Verantwortung gezogen werden. Der Staat holt sich aktuell nur 18 Prozent des Unterhalts, den er vorgestreckt hat bei den säumigen Unterhaltspflichtigen zurück.

Unser Plan: Mehr Gerechtigkeit und bessere Unterstützung

Aktuell werden Alleinerziehende über familien-, steuer- und sozialpolitische Leistungen in sehr unterschiedlichem Umfang unterstützt bzw. entlastet. Wir wollen ein besseres System, damit die strukturelle Grundbelastung des Alleinerziehens verlässlich berücksichtigt wird.

Wir schlagen ein Alleinerziehendengeld vor, das den steuerlichen Entlastungsbetrag durch eine einheitliche Steuergutschrift nach dem Vorbild des Kindergelds ersetzen soll. So erhalten alle anspruchsberechtigten Alleinerziehenden die gleiche Leistung, wobei zusätzliche Belastungen durch minderjährige Kinder berücksichtigt werden. 

Der Unterhaltsvorschuss soll weiterhin bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt werden. Darüber hinaus sollte das Kindergeld künftig nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Damit schließen wir eine Gerechtigkeitslücke und unterstützen die Alleinerziehenden, denen aktuell das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.

Wir fordern eine Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie Maßnahmen, die den Wiedereinstieg von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt verbessern. Eine Reihe weiterer Maßnahmen sind in unserem Antrag „Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen“ zu finden.

Was jetzt passieren muss

Unsere Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat unsere Vorschläge in einer eigenen Debatte im Plenum des Bundestages eingebracht.

Die Bundesregierung muss sich der Kritik stellen und Konsequenzen daraus ziehen. In Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sollten Verbesserungen beim Rückgriff der Zahlungen bei säumigen Unterhaltsschuldnern eine Priorität sein. Aktuell weiß die Bundesregierung aber noch nicht einmal, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen tatsächlich leistungsfähig wären.

Daher schlagen wir vor, die Datenlage künftig zu verbessern und den digitalen Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden zu vereinfachen. Es sollte zukünftig möglich sein auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen zu pfänden, wenn eine Lohnpfändung nicht möglich ist. Außerdem unterstützen wir die Empfehlungen der Sozialstaatskommission, den Unterhaltsrückgriff in den Ländern zu bündeln, damit dieser zukünftig effizienter und unbürokratischer gelingt.

Parlamentarische Initiativen 

Antrag: Alleinerziehende entlasten und Kinderarmut bekämpfen

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage: Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Alleinerziehenden

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