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Gewalthilfegesetz: Verbesserung beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen

  • Am 31. Januar 2025 wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen – ein Meilenstein im Gewaltschutz.
  • Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erhalten endlich gemeinsam mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
  • Damit dieser überall in Deutschland für die Betroffenen ohne Bedingungen und kostenfrei gilt, steigt der Bund erstmals in die Finanzierung des Gewalthilfesystems ein.

Wir Grüne im Bundestag haben lange für einen Paradigmenwechsel im Gewaltschutz gekämpft. Unser Ziel: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten. Nun ist es endlich gelungen, hierfür eine Mehrheit im Deutschen Bundestag zu gewinnen.

Zusammen mit den Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der Union haben wir uns auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Damit wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingeführt. Außerdem beteiligt sich der Bund erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro und übernimmt somit gemeinsam mit den Bundesländern Verantwortung. Die Länder sollen ihre eigenen Bedarfe ermitteln und das Hilfesystem entsprechend ausbauen, bevor der Rechtsanspruch 2032 in Kraft tritt.

Strukturelle Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen dürfen von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Wir Grüne im Bundestag setzen uns seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein.

Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

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