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Meilenstein der Zeitwende für die Bundeswehr beschlossen

  • Angesichts der russischen Bedrohung muss Deutschland mehr Verantwortung für Sicherheit und Frieden in Europa und der NATO übernehmen.
  • Dafür brauchen wir eine starke und verteidigungsfähige Bundeswehr. Mit dem Gesetzespaket zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und zum Abkommen über die Zusammenarbeit mit Litauen im Verteidigungsbereich sendet der Deutsche Bundestag ein deutliches Signal der Entschlossenheit an unsere Bündnispartner im Baltikum und an Russland.
  • Mit einem gemeinsamen Beschluss von Grünen, SPD, Union und FDP hat das Parlament zugleich bedeutsame Verbesserungen für die Versorgung und Entschädigung von Soldat*innen durchgesetzt. Damit werden wir unserer parlamentarischen Verantwortung speziell für Einsatzverwundete gerecht. 

Die am 31. Januar 2025 verabschiedeten Gesetze sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit. Für die Bundeswehr und unsere Bündnispartner sind sie ein klares Signal der Verlässlichkeit. Als Grüne im Bundestag gestalten wir die Zeitenwende für unsere Sicherheitspolitik von Anfang an aktiv und vorausschauend mit. 

Für die Bundeswehr, ihre Soldat*innen und deren Familien ist die Ausrichtung auf die Landes- und Bündnisverteidigung mit großen Herausforderungen verbunden. Das schließt die dauerhafte Stationierung von Bundeswehrangehörigen außerhalb Deutschlands im Bündnisgebiet mit ein. Es ist unsere Mitverantwortung als Parlament, die Voraussetzungen für diese dauerhafte Präsenz zu schaffen und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr deutlich zu verbessern. Dazu gehören sowohl eine aus der Mitte des Parlaments breit getragene politische Unterstützung als auch personalrechtliche Verbesserungen der Einsatzversorgung und Entschädigung sowie mehr Pendlerangebote und Kinderbetreuungsangebote. Nur so können wir die Attraktivität der Bundeswehr steigern. 

„Artikelgesetz Zeitenwende“ verbessert Versorgung und Entschädigung 

Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ (20/1348820/14788) – auch „Artikelgesetz Zeitenwende“ genannt - werden mehr als zehn Gesetze und Verordnungen (zum Beispiel Soldatengesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Soldatenarbeitszeitverordnung) angepasst. Damit schafft der Gesetzgeber attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für die Soldat*innen und ihre Familien. 

Das Artikelgesetz enthält zahlreiche Verbesserungen unter anderem in den Bereichen Besoldung, Versorgung, Arbeitszeit, Mobilität sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir legen damit den personalrechtlichen Grundstein für die Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Das ist eine gute Nachricht für die Bundeswehr und für unsere Verteidigungsfähigkeit im Bündnis.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung ist es den Fraktionen (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU/CSU, FDP) gemeinschaftlich gelungen, den Gesetzentwurf an zentralen Stellen zu verbessern. Unter anderem wird jetzt die längst überfällige Angleichung der Einsatzversorgung von Soldat*innen auf Zeit und Berufssoldat*innen auf den Weg gebracht. Damit erhalten beispielsweise auch Berufssoldat*innen, die als Soldat*innen auf Zeit verwundet und dienstunfähig wurden, künftig die gleiche Versorgung wie Berufssoldat*innen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Annäherung der gleichen Einsatzentschädigung für Berufs- und Zeitsoldat*innen. Für uns ist klar: wir wollen, dass alle Soldat*innen gleichermaßen versorgungsrechtlich abgesichert sind. 

Wichtig ist auch, dass wir die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen als Parlament eng begleiten. Deshalb haben wir Grüne im Bundestag für eine Evaluierungsklausel im Gesetz plädiert. Damit nehmen wir unsere Mitverantwortung für unsere Parlamentsarmee ernst.

Bundestag schafft Rechtsrahmen Brigade Litauen 

Deutschland wird dauerhaft eine Brigade des Deutschen Heeres nebst weiteren militärischen und zivilen Dienststellen im Hoheitsgebiet der Republik Litauen stationieren. Diese Brigade soll unter dem Namen Panzerbrigade 45 im Jahr 2025 offiziell in Dienst gestellt werden und circa 5.000 Bundeswehrangehörige umfassen. Mit dieser Brigade übernimmt Deutschland eine herausragende Führungsverantwortung im NATO-Bündnis.

Mit dem Gesetz zum deutsch-litauischen Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (20/14020) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die dauerhafte Präsenz der Bundeswehr und von weiterem entsandten deutschen Personal in Litauen geschaffen. Das Abkommen ergänzt das NATO-Truppenstatut und regelt die Kooperation und den Einsatz der Bundeswehr in Litauen. Damit schaffen wir Handlungssicherheit für die Bundeswehr und unsere litauischen Partner. 

Strafbarkeit der Tätigkeit für fremde Mächte

Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 auch das „Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte“ (20/13957) verabschiedet. Die neue Gesetzeslage ist angesichts der veränderten Bedrohungslage erforderlich geworden. Wiederholt sind Fälle bekannt geworden, in denen fremde Mächte frühere Berufssoldat*innen oder Soldat*innen auf Zeit zu lukrativen Bedingungen beschäftigt haben. Die Weitergabe dienstlicher Kenntnisse und militärischer Informationen kann eine Gefahr für die Sicherheit und die Sicherheitsinteressen Deutschlands darstellen. Mit der Einführung einer Genehmigungspflicht für bestimmte nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst beabsichtigte Tätigkeiten und einem neuen Straftatbestand im Wehrstrafgesetz soll der Schutz militärischer Sicherheitsinteressen verbessert werden.

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