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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - Mitsprache vor Ort unerwünscht
- Die schwarz-rote Koalition hat das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beschlossen. Damit werden unter dem Deckmantel der Beschleunigung Informations- und Klagerechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden abgebaut.
- Die Bundesregierung fährt ihren nächsten Angriff auf Umwelt-, Naturschutz- und demokratische Beteiligungsrechte. Klagemöglichkeiten werden empfindlich eingeschränkt.
- Für uns Grüne im Bundestag ist klar: Nur eine Politik, die die Menschen mitnimmt, den Schutz von Klima und Natur einbezieht, unsere Demokratie und Freiheit sichert, führt zu einem guten Leben und ein Wirtschaften mit Zukunft.
Durch das Handeln der schwarz-roten Bundesregierung zieht sich ein Muster: Auf Kosten der Umwelt und der Bürger*innenbeteiligung werden Gesetze zum angeblichen Bürokratieabbau und der vermeintlichen Beschleunigung beschlossen. Dafür wurde das sogenannte Infrastrukturzukunftsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auf den Weg gebracht. Letzteres schränkt Informations- und Klagerechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden massiv ein.
Das schadet am Ende nicht nur Natur und Umwelt, sondern unserer Demokratie. Umweltverbände werden fälschlicherweise zu Sündenböcken und „Beschleunigungs-Bremsen“ gemacht. Dabei gibt es pro Jahr im Schnitt insgesamt nur 66 Umweltverbandsklagen, was weniger als 0,1 Prozent aller Verwaltungsverfahrensklagen ausmacht. Mehr als die Hälfte sind allerdings erfolgreich und sorgen zum Beispiel für saubere Luft, sauberes Wasser und eine intakte Natur.
Beteiligung vor Ort nicht erwünscht
Der Schutz der Natur hat in Deutschland Verfassungsrang. Es gehört zu den grundlegenden Bürgerrechten, dass Maßnahmen der Verwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Umweltverbände gewährleisten diesen Schutz vor Gericht. Wer gerichtliche Klagemöglichkeiten anerkannter Umweltverbände einschränkt, oder wie die CSU gleich ganz aberkennen will, greift rechtsstaatliche Prinzipien an. Wenn Umweltverbände nicht mehr wirksam klagen können, fehlt der Natur ihre Stimme und den Menschen vor Ort ein wichtiges Instrument, um sich gegen rechtswidrige und umweltschädigende Projekte zu wehren.
Bundeskanzler Merz und der Bayerische Ministerpräsident Söder phantasieren wild darüber, warum Menschen, denen saubere Flüsse und gesunde Atemluft am Herzen liegt, für unsere marode Infrastruktur verantwortlich seien anstatt Verantwortung für die Fehler jahrzehntelanger Regierungsbeteiligung ihrer Parteien zu übernehmen. Friedrich Merz wirft elf Millionen in Umweltverbänden organisierten Menschen demokratieschädigendes Verhalten vor, wenn sie den in unserem Grundgesetz verankerten Schutz der Natur vor Gericht geltend machen wollen. Das ist gelebte Demokratie, auch wenn der Bundeskanzler sich scheinbar an dieser Form der lebendigen Demokratie stört.
Bundesregierung greift Naturschutz an
Umweltverbände müssen nach neuem Recht ihr Klagerecht nach fünf Jahren bei Erstantrag beziehungsweise zehn Jahren bei Verlängerung jedes Mal wieder aufs Neue beantragen. Dies schafft zusätzliche Bürokratie und Kosten bei den Verbänden aber auch bei der stellenweise eh schon überlasteten Verwaltung. Zudem dürfen im Gerichtsverfahren keine neuen Erkenntnisse mehr vorgebracht werden, wenn diese nicht schon im ursprünglichen Genehmigungsverfahren vorgebracht wurden. Diese sogenannte materielle Präklusion ist europarechtswidrig und wurde deswegen erst im Jahr 2017 abgeschafft. Darüber hinaus soll es den Gerichten erschwert werden den Sachverhalt zu ermitteln. Im Ergebnis sollen Gerichte also gezwungen werden auf einer lückenhaften Grundlage zu entscheiden. Auch soll im Fall einer Klage nun einfach weitergebaut werden können, obwohl Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Projekten bestehen. Fristen werden verkürzt, sodass eine ordentliche Bearbeitung kaum möglich ist und alles in allem verstößt das Gesetz so gegen Völker- und Europarecht.
Das Vorgehen der Bundesregierung fügt sich somit zu einer offensichtlichen Strategie zusammen: Die Zivilgesellschaft soll Stück für Stück mundtot gemacht werden. Dem stellen wir Grüne uns im Bundestag und überall entschieden entgegen und machen deutlich, dass nur eine Politik, die die Menschen mitnimmt, den Schutz von Klima und Natur einbezieht, unsere Demokratie und Freiheit sichert und in ein gutes Leben und Wirtschaften mit Zukunft führt.
Grüne Schritte für schnelleres Planen und weniger Bürokratie
Wir Grüne im Bundestag haben in der Ampelregierung gezeigt, dass Bürokratieabbau und Umweltschutz sich nicht ausschließen. Unser Fokus: Schnelligkeit, Qualität, Akzeptanz und Effizienz.
- Das vierte Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) brachte allein rund eine Milliarde Euro Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und die Wirtschaft. Das BMWK hat sogenannte Praxis-Checks entwickelt und damit die rund 1200 Informationspflichten in seinem Zuständigkeitsbereich auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden knapp 100 Informationspflichten mit Entlastungspotential identifiziert. Für mehr als 50 davon finden sich Entlastungsmaßnahmen im BEG IV und in der Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wieder.
- Mit dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes 2.0 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung ergriffen, darunter die Abschaffung der Schriftform bei diversen Anträgen und die Einführung von “Digital Only” für Unternehmensleistungen. Unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen werden spätestens nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten; so entfällt der Weg zum Amt gänzlich.
- Im Frühjahr 2025 ist die digitale Plattform "Förderzentrale Deutschland" im BMWK zur digitalen Abwicklung von Förderprogrammen an den Start gegangen. Sie beschleunigt und digitalisiert die Abwicklung von Förderprogrammen.
- Wir haben die Vergabe öffentlicher Aufträge entbürokratisiert. Mit neuen Verwaltungsvorschriften haben wir die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 15.000 Euro erhöht. Dadurch entfällt bis zu dieser Summe ein Vergabeverfahren, sofern Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt bleiben. Dies entlastet die Bundesverwaltung und die Wirtschaft jährlich um über 300 Millionen Euro.
- Zahlreiche Planungsverfahren insbesondere für die Energie- und Mobilitätswende konnten wir beschleunigen. Wir haben die Verfahren digitalisiert und von unnötigen Planungsschritten befreit. Die Eingriffe in die Natur für Windkraft- und Schienenprojekte standardisiert. Auch mit diesen Verfahrensvereinfachungen konnten wir innerhalb von nur drei Jahren erreichen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien viel schneller voranging und wir mittlerweile bereits 60 Prozent unseres Stroms erneuerbar erzeugen.
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