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Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - Mitsprache vor Ort unerwünscht

  • Am 21. Januar wurde das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Kabinett beschlossen.
  • Mit dem Gesetzesentwurf startet die Bundesregierung den nächsten Angriff auf Umwelt-, Naturschutz- und demokratische Beteiligungsrechte. Klagemöglichkeiten werden empfindlich eingeschränkt.
  • Wir Grüne uns im Bundestag werden deutlich machen, dass nur eine Politik, die die Menschen mitnimmt, den Schutz von Klima und Natur einbezieht, unsere Demokratie und Freiheit sichert und in ein gutes Leben und Wirtschaften mit Zukunft führt. 

Die Bundesregierung greift nach dem Entwurf des sogenannten Infrastrukturzukunftsgesetz erneut demokratischen Mitspracherechte vor Ort und damit den Umwelt- und Naturschutz an. Am 21. Januar 2026 hat das Kabinett eine Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes beschlossen. Unter dem Deckmantel der Beschleunigung werden Informations- und Klagerechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden weiter abgebaut. Das schadet am Ende nicht nur Natur und Umwelt, sondern unserer Demokratie.

Beteiligung vor Ort nicht erwünscht

Der Schutz der Natur hat in Deutschland Verfassungsrang. Es gehört zu den grundlegenden Bürgerrechten, dass Maßnahmen der Verwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Umweltverbände gewährleisten diesen Schutz vor Gericht. Wer gerichtliche Klagemöglichkeiten anerkannter Umweltverbände einschränkt, oder wie die CSU gleich ganz aberkennen will, greift rechtsstaatliche Prinzipien an. Wenn Umweltverbände nicht mehr wirksam klagen können, fehlt der Natur ihre Stimme und den Menschen vor Ort ein wichtiges Instrument, um sich gegen rechtswidrige und umweltschädigende Projekte zu wehren.

Bundeskanzler Merz und der Bayerische Ministerpräsident Söder phantasieren wild darüber, warum Menschen, denen saubere Flüsse und gesunde Atemluft am Herzen liegt, für unsere marode Infrastruktur verantwortlich seien anstatt Verantwortung für die Fehler jahrzehntelanger Regierungsbeteiligung ihrer Parteien zu übernehmen. Friedrich Merz wirft elf Millionen in Umweltverbänden organisierten Mitgliedern demokratieschädigendes Verhalten vor, wenn sie den in unserem Grundgesetz verankerten Schutz der Natur vor Gericht geltend machen wollen. Das ist gelebte Demokratie, auch wenn der Bundeskanzler sich scheinbar an einer lebendigen Demokratie stört. Die Zahlen sprechen eindeutig gegen die Aussagen von Merz und Söder: Momentan macht ein Bruchteil der 400 Umwelt-Organisationen vom Klagerecht Gebrauch. Insgesamt gibt es pro Jahr im Schnitt nur 66 Umweltverbandsklagen, was weniger als 0,1 Prozent aller Verwaltungsverfahrensklagen ausmacht. Mehr als die Hälfte sind allerdings erfolgreich und sorgen zum Beispiel für saubere Luft, sauberes Wasser und eine intakte Natur. 

Bundesregierung greift Naturschutz an

Umweltverbände müssen ihr Klagerecht nach fünf Jahren bei Erstantrag beziehungsweise zehn Jahren bei Verlängerung jedes Mal wieder aufs Neue beantragen. Dies schafft zusätzliche Bürokratie und Kosten bei den Verbänden aber auch bei der stellenweise eh schon überlasteten Verwaltung. Zudem dürfen im Gerichtsverfahren keine neuen Erkenntnisse mehr vorgebracht werden, wenn diese nicht schon im ursprünglichen Genehmigungsverfahren vorgebracht wurden. Diese sogenannte materielle Präklusion ist europarechtswidrig und wurde deswegen erst im Jahr 2017 abgeschafft. Darüber hinaus soll es den Gerichten erschwert werden den Sachverhalt zu ermitteln. Im Ergebnis sollen Gerichte also gezwungen werden auf einer lückenhaften Grundlage zu entscheiden. Auch soll im Fall einer Klage nun einfach weitergebaut werden können, obwohl Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Projekten bestehen. Fristen werden verkürzt, sodass eine ordentliche Bearbeitung kaum möglich ist und alles in allem verstößt das Gesetz so gegen Völker- und Europarecht.

Das Vorgehen der Bundesregierung fügt sich somit zu einer offensichtlichen Strategie zusammen: Die Zivilgesellschaft soll Stück für Stück mundtot gemacht werden. 

Dem stellen wir Grüne uns im Bundestag und überall entschieden entgegen und werden deutlich machen, dass nur eine Politik, die die Menschen mitnimmt, den Schutz von Klima und Natur einbezieht, unsere Demokratie und Freiheit sichert und in ein gutes Leben und Wirtschaften mit Zukunft führt. 

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