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Wiederherstellungsgesetz: Handeln für die Rettung der Natur

  • Der Schutz der Natur allein reicht nicht für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen – wir müssen Natur auch reparieren, sprich wiederherstellen.
  • Das Gesetz ist eine große Chance, deutlich zu machen: Intakte Ökosysteme sind keine Nebensache, sondern die Grundlage für unser Leben, eine resiliente Wirtschaft und eine zukunftsfähige Gesellschaft.
  • Das Wiederherstellungsgesetz ist aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, aber auch aus den Bundesländern von CDU und CSU weiter unter Beschuss. Gegen die Angriffe dieser Naturschutzblockierer*innen muss sich der Umweltminister zur Wehr setzen und schnellstmöglich liefern.

Seit August 2024 gilt das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in der gesamten Europäischen Union verbindlich. Damit ist Deutschland verpflichtet, bis spätestens September 2026 den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten und der EU-Kommission vorzulegen. Bis 2030 sollen in Europa auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen umgesetzt werden, bis 2050 sollen alle beeinträchtigten Ökosysteme erfasst sein. Für bestimmte, bereits als Natura 2000 geschützte, aber geschädigte Lebensräume gibt es zusätzliche Zwischenziele.

Obwohl in Deutschland viele Gebiete unter Natur- und Landschaftsschutz stehen, stellen wir einen kontinuierlichen Rückgang der Arten fest. Ackergifte töten seltene Insekten, Straßen zerschneiden wertvolle Biotope, wuchernde Siedlungen zerstören natürliche Lebensräume. So vernichten wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen.

Wir brauchen intakte Lebensräume, sauberes Wasser und gesunde Böden. Denn nur eine gesunde Natur kann die Folgen der Klimakrise für uns abmildern. Trotz der immer stärkeren Wetterextreme, wie zuletzt die Fluten in Süddeutschland, ist diese Botschaft noch nicht bei allen angekommen. Monatelang wurde das Gesetz von den Konservativen gemeinsam mit rechten Parteien blockiert und verschleppt.

Britta Haßelmann

Ein Paradigmenwechsel für Europas Ökosysteme

Das Gesetz ist ein zentrales Instrument des Europäischen Grünen Deals und hat weltweit Vorbildcharakter. Es soll stabile Ökosysteme sichern, unsere Lebensgrundlagen stärken und so auch zur gesundheitlichen und wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Natur zu schützen, reicht nicht mehr: Wir müssen geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und dafür ambitionierte Ziele setzen. Nach langem Ringen wurde das Gesetz am 27. Februar 2024 vom EU-Parlament beschlossen undm 17. Juni 2024 von den EU-Umweltminister*innen endgültig verabschiedet. Versuche aus der EVP-Fraktion, insbesondere von Fraktionschef Manfred Weber, das Gesetz parteipolitisch zu blockieren, blieben erfolglos. Die breite Zustimmung ist ein wichtiges europäisches Bekenntnis zu Artenvielfalt und Klimaschutz.

Umsetzung in Deutschland – große Zustimmung, interne Widerstände

Für Deutschland bedeutet das Gesetz einen verbindlichen politischen Auftrag. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans  ist inzwischen abgeschlossen. Rund 7.000 Hinweise und Anregungen sind eingegangen.

Jetzt kommt es darauf an, Natur ernst zu nehmen und den Plan deutlich nachzubessern - etwa beim Insektenschutz und der Stadtnatur. Wir brauchen im ersten Schritt eine umfassende Bestandsaufnahme, um Wirksamkeit, Lücken und Fortschritte der bestehenden und zukünftigen Maßnahmen transparent bewerten zu können.

Eine Umfrage des Nabu zeigt, dass 85 Prozent der Menschen in Deutschland das Gesetz unterstützen und sich sogar noch entschlosseneres Handeln wünschen. Dennoch gibt es weiterhin erheblichen Widerstand vom Bundeslandwirtschaftsministerium, den von CDU und CSU geführten Landwirtschaftsministerien der Länder, von Seiten des Deutschen Bauernverbands und anderer Akteure. Statt den Naturschutz schlecht zu reden und populistische Attacken auf die Wiederherstellungsverordnung zu fahren, sollte die Union in Bund und Ländern endlich ihre Hausaufgaben für eine erfolgreiche und finanziell gesicherte Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung machen. Wo sind beispielsweise die Stimmen aus der Bundesregierung und der Koalition, die sich in Brüssel für eine stärkere Finanzierung durch EU-Haushaltsmittel starkmachen?  

Nationale Verantwortung annehmen

Für uns Grüne im Bundestag bleibt das Wiederherstellungsgesetz ein Auftrag zur konkreten Umsetzung in Deutschland. Das bereits bestehende Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bietet dafür eine wichtige Grundlage und muss ausgebaut und verstetigt werden. Wir werden genau hinschauen, was die Bundesregierung aus diesem Meilenstein für unsere Lebensgrundlagen macht, zum Beispiel ob sie den Nationalen Wiederherstellungsplan bis September 2026 reibungslos und mit dem nötigen Anspruch vorlegen wird.

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