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Wiederherstellungsgesetz: Handeln für die Rettung der Natur
- Schutz der Natur allein reicht nicht für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen – wir müssen Natur auch wiederherstellen.
- Nach dem Startschuss des Rates der europäischen Umweltminister*innen am 17. Juni 2024 für das weltweit erste Gesetz zur Rettung der Natur muss die Bundesregierung dieses nun bis zum September 2026 umsetzen.
- Das Wiederherstellungsgesetz ist aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, aber auch aus den Bundesländern von CDU und CSU weiter unter Beschuss. Gegen die Angriffe dieser Naturschutzblockierer*innen muss sich der Umweltminister zur Wehr setzen und schnellstmöglich liefern.
Seit August 2024 gilt das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in der gesamten Europäischen Union verbindlich. Damit ist es Aufgabe aller Mitgliedstaaten, bis spätestens September 2026 nationale Wiederherstellungspläne zu erarbeiten und der EU-Kommission vorzulegen. Bis 2030 sollen in Europa auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen umgesetzt werden, bis 2050 sollen alle beeinträchtigten Ökosysteme erfasst sein. Für bestimmte, bereits als Natura 2000 geschützte, aber geschädigte Lebensräume gibt es zusätzliche Zwischenziele.
Obwohl in Deutschland viele Gebiete unter Natur- und Landschaftsschutz stehen, stellen wir einen kontinuierlichen Rückgang der Arten fest. Ackergifte töten seltene Insekten, Straßen zerschneiden wertvolle Biotope, wuchernde Siedlungen zerstören natürliche Lebensräume. So vernichten wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen.
Wir brauchen intakte Lebensräume, sauberes Wasser und gesunde Böden. Denn nur eine gesunde Natur kann die Folgen der Klimakrise für uns abmildern. Trotz der immer stärkeren Wetterextreme, wie zuletzt die Fluten in Süddeutschland, ist diese Botschaft noch nicht bei allen angekommen. Monatelang wurde das Gesetz von den Konservativen gemeinsam mit rechten Parteien blockiert und verschleppt.
Ein Paradigmenwechsel für Europas Ökosysteme
Das Gesetz ist das zentrale Instrument des europäischen Grünen Deals und hat weltweit Vorbildcharakter. Es soll stabile Ökosysteme sichern, unsere Lebensgrundlagen stärken und so auch zur gesundheitlichen und wirtschaftlichen Stabilität beitragen.
Wir brauchen eine Doppelstrategie, denn es reicht nicht aus, Natur wie bisher zu schützen. Wir müssen die Natur auch wiederherstellen und uns dafür ambitionierte Ziele stecken.
Natur wiederherstellen und dafür ambitionierte Ziele stecken
Nach langem Zickzackkurs durch das Europäische Parlament und seinen Umweltausschuss sowie den Umweltrat wurde das Gesetz am 27. Februar 2024 von den Parlamentarier*innen beschlossen. Am 17. Juni 2024 haben die Umweltminister*innen der EU das Gesetz besiegelt und damit die letzte Hürde für das Wiederherstellungsgesetz genommen.
Versuche aus der EVP-Fraktion, vor allem durch Fraktionschef Manfred Weber, das Gesetz parteipolitisch zu blockieren, blieben erfolglos. Die breite Unterstützung gilt europaweit als Bekenntnis zu Artenvielfalt und Klimaschutz.
Umsetzung in Deutschland – große Zustimmung, interne Widerstände
Für Deutschland bedeutet das Gesetz einen verbindlichen politischen Auftrag: Bis zum 25. Juni 2026 haben Bürgerinnen und Bürger noch Gelegenheit, den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) für geschädigte Natur zu kommentieren.
Das Beteiligungsverfahren ist eine echte Chance, den Wert von intakten Ökosystemen wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Jetzt kommt es darauf an, den Anspruch, Natur zu heilen, mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen. Hier gilt es im Plan noch deutliche Lücken zu schließen - etwa beim Insektenschutz und der Stadtnatur. Bund und Länder müssen zügig nachschärfen und eine umfassende Bestandsaufnahme aller Maßnahmen vorlegen, um Wirksamkeit, Lücken und Fortschritte transparent bewerten zu können.
Eine Umfrage des Nabu zeigt, dass 85 Prozent der Menschen in Deutschland das Gesetz unterstützen und sich sogar noch entschlosseneres Handeln wünschen. Dennoch gibt es weiterhin erheblichen Widerstand vom Bundeslandwirtschaftsministerium, den von CDU und CSU geführten Landwirtschaftsministerien der Länder und von Seiten des Deutschen Bauernverbands. Statt den Naturschutz schlecht zu reden und populistische Attacken auf die Wiederherstellungsverordnung zu fahren, sollte die Union in Bund und Ländern endlich ihre Hausaufgaben für eine erfolgreiche und finanziell gesicherte Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung machen.
Nationale Verantwortung annehmen
Für uns Grüne im Bundestag bleibt das Wiederherstellungsgesetz ein Auftrag zur konkreten Umsetzung in Deutschland. Das bereits bestehende Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bietet dafür eine wichtige Grundlage. Nach dem Beschluss der EU-Verordnung ist es dringend nötig, dass die angekündigten Förderrichtlinien zügig veröffentlicht werden und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstehen. Auch die Nationale Biodiversitätsstrategie integriert die Inhalte des Wiederherstellungsgesetzes und erweitert sie um verbindliche nationale Ziele.
Unser Anspruch als Grüne Bundestagsfraktion ist es, dass die internationalen Vereinbarungen wie das UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und das europäisches Recht im Naturschutz konsequent eingehalten und umgesetzt werden. Wir werden genau hinschauen, was die Bundesregierung aus diesem Meilenstein für unsere Lebensgrundlagen macht.
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