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Wiederherstellungsgesetz: Handeln für die Rettung der Natur

  • Der Schutz der Natur allein reicht nicht für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen – wir müssen Natur auch reparieren, sprich wiederherstellen.
  • Das Gesetz ist eine große Chance, deutlich zu machen: Intakte Ökosysteme sind keine Nebensache, sondern die Grundlage für unser Leben, eine resiliente Wirtschaft und eine zukunftsfähige Gesellschaft.
  • Das Wiederherstellungsgesetz steht aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium und aus Bayern weiter unter Beschuss. Die Frist für den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans am 1. September 2026 hat die Bundesregierung verstreichen lassen. Der Umweltminister muss sich gegen die Angriffe dieser Naturschutzblockierer*innen durchsetzen und den Plan jetzt liefern.

Seit August 2024 gilt das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in der gesamten Europäischen Union verbindlich. Damit war Deutschland verpflichtet, bis zum 1. September 2026 einen Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zu erarbeiten und der EU-Kommission vorzulegen. Diese Frist hat die Bundesregierung verstreichen lassen. Der Plan wurde eng zwischen den Ressorts sowie zwischen Bund und Ländern abgestimmt, und er ist ein Zwischenstand, der ohnehin weiter überarbeitet wird. Andere Mitgliedstaaten wie Österreich haben ihren Entwurf fristgerecht nach Brüssel geschickt. Deutschland als größter Mitgliedstaat sollte nicht mit schlechtem Beispiel vorangehen.

Obwohl in Deutschland viele Gebiete unter Natur- und Landschaftsschutz stehen, stellen wir einen kontinuierlichen Rückgang der Arten fest. Ackergifte töten seltene Insekten, Straßen zerschneiden wertvolle Biotope, wuchernde Siedlungen zerstören natürliche Lebensräume. So vernichten wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen.

Wir brauchen intakte Lebensräume, sauberes Wasser und gesunde Böden. Denn nur eine gesunde Natur kann die Folgen der Klimakrise für uns abmildern. Trotz der immer stärkeren Wetterextreme, wie zuletzt die Fluten in Süddeutschland, ist diese Botschaft noch nicht bei allen angekommen. Monatelang wurde das Gesetz von den Konservativen gemeinsam mit rechten Parteien blockiert und verschleppt.

Britta Haßelmann

Ein Paradigmenwechsel für Europas Ökosysteme

Das Gesetz ist ein zentrales Instrument des Europäischen Grünen Deals und hat weltweit Vorbildcharakter. Es soll stabile Ökosysteme sichern, unsere Lebensgrundlagen stärken und so auch zur gesundheitlichen und wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Natur zu schützen, reicht nicht mehr: Wir müssen geschädigte Ökosysteme wiederherstellen und dafür ambitionierte Ziele setzen. Nach langem Ringen wurde das Gesetz am 27. Februar 2024 vom EU-Parlament beschlossen undm 17. Juni 2024 von den EU-Umweltminister*innen endgültig verabschiedet. Versuche aus der EVP-Fraktion, insbesondere von Fraktionschef Manfred Weber, das Gesetz parteipolitisch zu blockieren, blieben erfolglos. Die breite Zustimmung ist ein wichtiges europäisches Bekenntnis zu Artenvielfalt und Klimaschutz.

Umsetzung in Deutschland – große Zustimmung, interne Widerstände

Für Deutschland bedeutet das Gesetz einen verbindlichen politischen Auftrag. Das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans ist inzwischen abgeschlossen. Rund 7.000 Hinweise und Anregungen sind eingegangen.

Jetzt kommt es darauf an, Natur ernst zu nehmen und den Plan deutlich nachzubessern - etwa beim Insektenschutz und der Stadtnatur. Wir brauchen im ersten Schritt eine umfassende Bestandsaufnahme, um Wirksamkeit, Lücken und Fortschritte der bestehenden und zukünftigen Maßnahmen transparent bewerten zu können.

Eine Umfrage des Nabu zeigt, dass 85 Prozent der Menschen in Deutschland das Gesetz unterstützen und sich sogar noch entschlosseneres Handeln wünschen. Dennoch gibt es weiterhin erheblichen Widerstand vom Bundeslandwirtschaftsministerium, den von CDU und CSU geführten Landwirtschaftsministerien der Länder, von Seiten des Deutschen Bauernverbands und anderer Akteure. Wie weit dieser Widerstand reicht, haben die vergangenen Monate gezeigt. Bayern hat im Bundesrat erneut beantragt, die Verordnung außer Kraft zu setzen oder zumindest grundlegend zu überarbeiten. Der NABU hat diese Angriffe ausführlich dokumentiert. Statt den Naturschutz schlecht zu reden und populistische Attacken auf die Wiederherstellungsverordnung zu fahren, sollte die Union in Bund und Ländern endlich ihre Hausaufgaben für eine erfolgreiche und finanziell gesicherte Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung machen. Wo sind beispielsweise die Stimmen aus der Bundesregierung und der Koalition, die sich in Brüssel für eine stärkere Finanzierung durch EU-Haushaltsmittel starkmachen?  

Nationale Verantwortung annehmen

Für uns Grüne im Bundestag bleibt das Wiederherstellungsgesetz ein Auftrag zur konkreten Umsetzung in Deutschland. Das bereits bestehende Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bietet dafür eine wichtige Grundlage und muss ausgebaut und verstetigt werden. Wir werden genau hinschauen, was die Bundesregierung aus diesem Meilenstein für unsere Lebensgrundlagen macht. Jetzt muss das Kabinett den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans unverzüglich beschließen, nach Brüssel übermitteln und ihn anschließend mit dem nötigen Anspruch weiterentwickeln.

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