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Hochsee-Abkommen ist ein Meilenstein für den Meeresschutz

  • Am 17. Januar 2026 ist das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen völkerrechtlich in Kraft getreten. Das Abkommen ist ein historischer Durchbruch für den internationalen Meeresschutz und belegt eindrucksvoll, was die Weltgemeinschaft gemeinsam erreichen kann.
  • Deutschland ist seit dem 22. September 2026 Vertragspartei. Im Januar 2027 entscheidet die erste Vertragsstaatenkonferenz in New York darüber, wie schnell aus dem Abkommen echter Schutz wird. Das Abkommen ist entscheidend für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See.
  • Doch die fossile Lobby schläft nicht: Geplante Bohrungen unter dem Wattenmeer werden von der schwarz-roten Bundesregierung ermöglicht. Das untergräbt die Schutzbemühungen für unsere Meere vor der Haustür. 

Während sich Klimakrise, Verschmutzungskrise und das dramatische Artensterben zuspitzen, steht noch immer weniger als ein Prozent der Hohen See unter wirksamem Schutz. Das war und ist ein unhaltbarer Zustand. Dabei sind unsere Meere unsere wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen diese Krisen. Die Hohe See bedeckt rund 40 Prozent der Erde. Ihre Bedeutung für den Schutz des globalen Ökosystems wird zu oft übersehen, ist aber nicht zu unterschätzen. Mit dem am 19. Juni 2023 angenommenen Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen gelang der Weltgemeinschaft nach über 20 Jahre dauernden Verhandlungen ein Meilenstein für den wunderbar einzigartigen blauen Teil unseres Planeten. 

Meeresschutz konkret

Der Vertrag über „Biodiversität jenseits nationaler Zuständigkeit“ (BBNJ), der am 17. Januar 2026 in Kraft trat, ermöglicht erstmals die Ausweisung von Schutzgebieten auf Hoher See. Damit werden wichtige Rückzugsräume für gefährdete Arten geschaffen. Auf der Weltnaturkonferenz in Montreal hat sich die Weltgemeinschaft auf das Ziel geeinigt, 30 Prozent der Meeresflächen bis 2030 als Schutzgebiete zu definieren. Mit dem UN-Hochseeschutzabkommen gibt es nun ein wichtiges Instrument zur Umsetzung. Ein großer Erfolg übrigens auch für den Multilateralismus. Der internationale Zusammenschluss ‚High Seas Alliance‘ hat bereits Schutzgebiete identifiziert, die als besonders empfindliche und schützenswerte marine Ökosysteme gelten.

Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung wird künftig für viele Vorhaben, die im Meer geplant sind, zur Bedingung. Damit sollen umweltgefährdende Auswirkungen minimiert oder ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bekennt sich der globale Norden zur Unterstützung des globalen Südens bei Bemühungen um den internationalen Meeresschutz. Dafür wurden entsprechende Finanzierungsinstrumente geschaffen. 

Das Abkommen stärkt außerdem die Meeresforschung und betont, dass Wissenschaft dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt in den Meeren dient und nicht ihrer Ausbeutung. Forschungsergebnisse sollen zudem transparent und frei zugänglich sein.

Vertrag umsetzen

Deutschland war maßgeblich an der Erarbeitung beteiligt, und gehörte am 20. September 2023 in New York mit der damaligen Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und der damaligen Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu den Erstunterzeichnern des Abkommens. Die Ratifizierung ist inzwischen abgeschlossen. Damit gehört Deutschland zu den derzeit 101 Staaten (Stand: 28.9.2006), die dem Abkommen beigetreten sind. Ab dem 21. Oktober 2026 sind das Abkommen und das deutsche Ausführungsgesetz, das Hochseeschutzgesetz (HochseeSchG), für deutsche Akteure verbindlich, etwa für Schiffe unter deutscher Flagge oder deutsche Forschungseinrichtungen. 

Ausblick: Die erste Ozean-COP im Januar 2027

Im Januar 2027 kommen die Vertragsstaaten in New York zu ihrer ersten Konferenz zusammen, der sogenannten Ozean-COP. Sie stellt die Weichen für alles Weitere: Die Vertragsparteien setzen die Arbeitsgruppen und wissenschaftlichen Gremien ein und entscheiden über den Sitz des BBNJ-Sekretariats. Die Ausweisung erster Meeresschutzgebiete wird voraussichtlich erst bei späteren Konferenzen beginnen. Deutschland kann hier vorangehen – bei den Schutzgebieten, bei den Regeln für eine nachhaltige Meeresnutzung und bei der Unterstützung von Ländern des Globalen Südens, denen für die Umsetzung oft die Mittel fehlen. Dafür braucht es verlässliche Beiträge für Forschung und internationale Zusammenarbeit. Wir Grüne im Bundestag werben dafür, dass Deutschland seine neue Rolle als Vertragspartei nutzt und sich für starke Schutzgebiete auf der Hohen See stark macht.

Versagen vor der Haustür

Mutiger Meeresschutz beginnt vor der Haustür – hier versagt die schwarz-rote Bundesregierung, Hand in Hand mit der Fossilwirtschaft. Die geplanten Gasbohrungen bei Borkum liegen direkt am Rande und unter dem besonders schützenswerten Wattenmeer und leitet einen gewollten Wiedereinstieg in die Erdgasförderung ein. Das ist ein heftiger Schlag für den Meeresschutz und alle, die sich für ihn einsetzen. Auf nationaler Ebene soll zudem die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) massiv geschwächt werden. 

Wir Grüne im Bundestag werden nicht müde, gegen diese Pläne zu kämpfen, laut für den Schutz unserer Meere einzutreten.

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