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Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum
- Die Bundesregierung schreddert die gesamte Planungskultur und unterscheidet nicht zwischen profitmaximierenden Bauvorhaben und solchen mit Gemeinwohlorientierung.
- Bürger*innen wird vorgemacht, dass schnell mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen würde. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt – greifen die Beschleunigungen nicht. Denn enge Fristen und oberflächliche Prüfungen sind für eine gute Stadtentwicklung nicht geeignet.
- Es braucht Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen Umbauturbo und eine Stadtentwicklung für ein gutes Leben für alle in den Mittelpunkt stellt.
Trotz der Krise am Wohnungsmarkt wurden 2025 so wenige Wohnungen gebaut wie zuletzt 2012. Auch gehen von den dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus immer mehr verloren. So gab es 2025 fast 20.000 Sozialwohnungen weniger als noch im Vorjahr, trotz Milliarden Euro an Fördermitteln. Die Zahlen zeigen also, dass beim Wohnungsbau höchstens ein laues Lüftchen weht. Von Turbo keine Spur, schon gar nicht für bezahlbare Wohnungen. Währenddessen steigen die Mieten weiter und belasten zunehmend nicht nur Menschen mit geringem Einkommen, sondern auch die Mittelschicht. Es braucht daher dringend mehr Schutz für die Mieter*innen durch sofort wirksame Maßnahmen. In Zeiten eines extrem knappen Wohnraumangebots bleiben Maßnahmen zur Mietpreisregulierung eine notwendige Symptombehandlung. Die Ursachen der Bau- und Wohnungskrise liegen jedoch tiefer.
Abbau von Bürger- und Umweltrechten? Die Koalition bekommt nicht genug
Erst letztes Jahr wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, auch als Bauturbo bekannt, beschlossen. Dabei wurden bereits Bürger- und Umweltrechte abgebaut, ohne durch soziale Leitplanken den Bau von bezahlbaren oder gemeinwohlorientierten Wohnungen sicherzustellen. Jetzt will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts erneut den Wohnungsbau durch erhebliche Deregulierung ankurbeln – egal welcher Mietpreis am Ende dabei rauskommt. Dies löst das Problem des Mangels an bezahlbarem Wohnraum aber in keiner Weise.
Die Bundesregierung schreddert die gesamte Planungskultur und unterscheidet nicht zwischen profitmaximierenden Bauvorhaben und solchen mit Gemeinwohlorientierung. Die demokratischen Aushandlungsprozesse darüber, wie Bauprojekte umgesetzt werden und wie Städte aus Sicht der Bürger*innen gestaltet sein sollen, werden erheblich eingeschränkt. Indem die Bürgerbeteiligung massiv reduziert und die Klagemöglichkeiten von Bürger*innen und Verbänden deutlich eingeschränkt werden, schwächt die Regierung die demokratische Mitbestimmung in einer Zeit, in der unsere Demokratie zunehmend unter Druck steht.
Neben dem fossilen Rollback schwächt die Bundesregierung auch den Umwelt- und Naturschutz. Die Absenkung der Umweltprüfung und des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz gefährdet die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung. Kurz: Die Bundesregierung opfert Bürgerbeteiligung sowie Umwelt- und Naturschutz zugunsten profitmaximierender Bauvorhaben. Mit unserem Antrag Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung zeigen wir, wie es besser geht.
Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum
Wir wollen gezielt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erleichtern und so das Problem an der Wurzel packen. Hierfür braucht es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen “Umbauturbo” in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen, dass Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus grundsätzlich nur dann zulässig sind, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen dauerhaft bezahlbar oder gemeinwohlorientiert sind. Mit Baugeboten sorgen wir dafür, dass die Projekte verbindlich umgesetzt werden und auch wirklich Wohnungen entstehen. Die Erleichterungen verbinden wir mit Instrumenten, die mehr Grün in der Stadt möglich machen und dem Verlust von ökologisch wertvollen Flächen entgegenwirken. Denn in grünen Städten lebt es sich besser als in öden Betonwüsten.
Wohnungen dort, wo wir sie brauchen
Wir wollen, dass Wohnungen genau dort entstehen, wo sie dringend gebraucht werden. Hierfür darf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Nutzung gemeindeeigener Grundstücke und die dreifache Innenentwicklung, die Wohnen, grüne Infrastruktur und Mobilität zusammendenkt, nicht nur als Ziel im Baurecht verankert werden. Die Kommunen brauchen auch die dafür notwendigen Instrumente. Hierfür wollen wir das Innenentwicklungsmaßnahmengebiet einführen, welches Kommunen erleichtert Maßnahmen für den Wohnungsbau, die Anwendung von Baugeboten oder Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und Begrünung durchzuführen. Die als Bauturbo (§ 246e BauGB) bekannt gewordene Regelung wollen wir ersatzlos streichen, da dieses Instrument nicht für dauerhaft bezahlbarem Wohnraum sorgt und den Flächenfraß anheizt.
Neue Bodenpolitik für bezahlbaren Wohnraum
Auf überteuertem Bauland können keine bezahlbaren Wohnungen entstehen. Da Bauland nicht einfach beliebig vermehrt werden und nicht so einfach getauscht werden kann, steigen die Preise für Bauland immer weiter. Mittlerweile hat der Preis für das Bauland einen Anteil an den Baukosten von bis zu 50 Prozent. Für den Bau dauerhaft bezahlbarer Wohnungen braucht es eine grundlegende Reform des Bauplanungsrechts und eine echte Stärkung der bodenpolitischen Instrumente der Kommunen. Bebauungspläne steigern den Wert eines Grundstücks. Von diesen Wertsteigerungen haben aber die Kommunen nichts. Wir erleichtern es Kommunen, an planungsbedingten Bodenwertsteigerungen teilhaben zu können. Wir wollen einen sozialen Flächenbeitrag bei der Neuverteilung von Bauland einführen. Dieser ermöglicht es, dass bei der Neuverteilung von Bauland ein Teil der Fläche für den Bau öffentlich geförderter und gemeinnütziger Wohnungen verwendet werden kann. Zusätzlich weiten wir das Vorkaufsrecht auf Grundstücke aus und erleichtern es so den Kommunen das knappe Gut Boden für gemeinwohlorientierte Projekte für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum einzusetzen.
Vorkaufsrechte stärken und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einschränken
Wir wollen das Vorkaufsrecht der Kommunen stärken und es hierfür in sogenannten Milieuschutzgebieten (Erhaltungssatzung) wieder rechtssicher ermöglichen. Zusätzlich weiten wir das kommunale Vorkaufsrecht aus. Zukünftig soll es bei dem Kauf von Wohnungen nach dem Erbbaurechtsgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz und bei Share-Deals angewendet werden können. Um den Kommunen die Anwendung dieser Instrumente zu erleichtert, ermöglichen wir das Vorkaufsrecht zu den Konditionen eines preislimitierten Verkehrswertes auszuüben. So können Kommunen leichter ihren Wohnungsmarkt steuern und gemeinwohlorientierte Projekte für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum unterstützen. Den Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Baurecht wollen wir entfristen und so die Verdrängung von Mieter*innen erschweren.
Mehr Grün in Stadt und Dorf
An heißen Sommertagen ist die Hitze unerträglich und die Luft stickig oder starkes Unwetter überflutet Straßen und beschädigt Nachbarschaften. Grund hierfür ist, dass Städte oft zu wenig Grün und Wasserflächen haben oder dass Parks und Plätze, die Regen aufnehmen können nicht zusammenhängen. Ohne ausreichend Grün fehlt die natürliche Kühlung und der Schutz vor Überschwemmungen. Wir wollen Städte, in denen Parks oder Grünflächen zur Erholung und Abkühlung für Groß und Klein fußläufig erreichbar sind und Kinder ausreichend Plätze zum Spielen finden. Das stärkt die Gesundheit, schützt unser Klima und sorgt für Gerechtigkeit – denn gerade Menschen mit wenig Geld leiden am stärksten unter Hitze und Hochwasser.
Hierfür wollen wir das Klimaanpassungsmaßnahmengebiet einführen mit dem wir den Gemeinden ein Werkzeug an die Hand geben, um Hitze zu mildern und Überschwemmungen vorzubeugen. Zusätzlich wollen wir Freiraumentwicklungskonzepte stärken, die es bei der Planung ermöglichen Grün und Wasser-Infrastruktur zusammen zu berücksichtigen. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 und die EU-Wiederherstellungsverordnung wollen wir im Baurecht einfügen. So fördern wir das Anlegen neuer Bäume, den Erhalt bestehender Naturschutzflächen und ermöglichen so die Vernetzung dieser Flächen.
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