Bundes-Teilhabe-Gesetz: Für echte Teilhabe
- Das sollen Menschen mit Behinderungen immer selbst entscheiden: Wer sie unterstützt.
- Wie die Unterstützung aussieht.
- Wo sie wohnen.

Inga Kramer
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das steht im Bundes-Teilhabe-Gesetz:
Wer Unterstützung bekommt.
Welche Unterstützung es gibt.
Wie behinderte Menschen Unterstützung bekommen.
Welche Ämter dafür zuständig sind.
Die Grüne Partei im Bundes-Tag findet einen Teil vom Gesetz gut.
Das findet die Grüne Partei im Bundes-Tag gut:
Menschen mit Behinderungen können mehr entscheiden als früher.
Die Ämter müssen genauer fragen:
Welche Unterstützung brauchen Menschen mit Behinderungen?
Andere Menschen finden das schlecht.
Sie sagen: Das kostet zu viel Geld.
Sie bestimmen, was in den Städten und Dörfern passiert.
Viele von diesen Menschen sind in der gleichen Partei wie der Bundes-Kanzler.
Das sagt die Grüne Partei im Bundes-Tag:
Die guten Sachen im Bundes-Teilhabe-Gesetz müssen so bleiben wie sie sind.
Städte und Dörfer müssen mehr Geld kriegen.
Die Grüne Partei im Bundes-Tag hat das aufgeschrieben.
Der Bundes-Tag hat darüber gesprochen.
Das sagt die Grüne Partei im Bundes-Tag auch:
Andere Sachen im Bundes-Teilhabe-Gesetz müssen besser werden.
Das muss besser werden:
Menschen mit Behinderungen sollen immer die Unterstützung bekommen,
die sie brauchen.
Das sollen Menschen mit Behinderungen immer selbst entscheiden:
Wer sie unterstützt.
Wie die Unterstützung aussieht.
Wo sie wohnen.
Ob sie sich die Unterstützung mit anderen Menschen teilen wollen.
Und behinderte Menschen sollen nichts für die Unterstützung bezahlen.
Antrag
Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren