Bundes-Teilhabe-Gesetz: Für echte Teilhabe
- Das sollen Menschen mit Behinderungen immer selbst entscheiden: Wer sie unterstützt.
- Wie die Unterstützung aussieht.
- Wo sie wohnen.
Inga Kramer
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das steht im Bundes-Teilhabe-Gesetz:
Wer Unterstützung bekommt.
Welche Unterstützung es gibt.
Wie behinderte Menschen Unterstützung bekommen.
Welche Ämter dafür zuständig sind.
Die Grüne Partei im Bundes-Tag findet einen Teil vom Gesetz gut.
Das findet die Grüne Partei im Bundes-Tag gut:
Menschen mit Behinderungen können mehr entscheiden als früher.
Die Ämter müssen genauer fragen:
Welche Unterstützung brauchen Menschen mit Behinderungen?
Andere Menschen finden das schlecht.
Sie sagen: Das kostet zu viel Geld.
Sie bestimmen, was in den Bundes-Ländern, Städten und Dörfern passiert.
Viele von diesen Menschen sind in der gleichen Partei wie der Bundes-Kanzler.
Sie haben dem Bundes-Kanzler Vorschläge gemacht.
Mit den Vorschlägen wollen sie Geld sparen.
Sie können aber nicht sagen:
So viel Geld kann man mit den Vorschlägen sparen.
Die meisten Vorschläge sind aber schlecht für Menschen mit Behinderungen.
Das sagt die Grüne Partei im Bundes-Tag:
Die guten Sachen im Bundes-Teilhabe-Gesetz müssen so bleiben wie sie sind.
Städte und Dörfer müssen mehr Geld kriegen.
Die Grüne Partei im Bundes-Tag hat das aufgeschrieben.
Der Bundes-Tag hat darüber gesprochen.
Das sagt die Grüne Partei im Bundes-Tag auch:
Andere Sachen im Bundes-Teilhabe-Gesetz müssen besser werden.
Das muss besser werden:
Menschen mit Behinderungen sollen immer die Unterstützung bekommen,
die sie brauchen.
Das sollen Menschen mit Behinderungen immer selbst entscheiden:
Wer sie unterstützt.
Wie die Unterstützung aussieht.
Wo sie wohnen.
Ob sie sich die Unterstützung mit anderen Menschen teilen wollen.
Und behinderte Menschen sollen nichts für die Unterstützung bezahlen.