Veröffentlicht am

Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung wird verschärft

  • Der Bundestag hat am 25. April eine Reform der Strafvorschriften zur Abgeordnetenbestechung beschlossen. In Zukunft wird jede unzulässige Interessenvertretung durch Mandatsträger*innen unter Strafe gestellt werden.
  • Auf diese Reform haben wir lange hingewirkt. Die bisherige Rechtslage war ein stumpfes Schwert. Das zeigen nicht zuletzt Korruptionsskandale wie die so genannten Maskendeals, die bislang nicht bestraft werden konnten.
  • Neben den bisherigen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wird zukünftig ein weiterer Tatbestand treten. Fälle wie die so genannten Maskendeals oder die Aserbaidschan-Affäre sind dann strafbar.

Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schaden sie damit dem Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss. Deshalb ist es für uns Grüne im Bundestag zentral, der Korruption durch Mandatsträger*innen entschlossen entgegenzutreten. Mit dem Gesetz zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung verbessern wir die Korruptionsbekämpfung im parlamentarischen Raum.

Die bisherige Rechtslage war unzureichend. Korrupte Mandatsträger*innen wurden zwar angeklagt, mussten allerdings freigesprochen werden. Denn bislang hat sich nur strafbar gemacht, wer sich für die unmittelbare Mandatswahrnehmung bezahlen ließ, also etwa für eine Rede im Plenum oder die Abstimmung in einem Ausschuss. Erfasst waren also nur die schwersten Formen der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträger*innen. Diese eng gefasste Strafbarkeit war nicht nachvollziehbar. Denn auch korrupte Verhaltensweisen über die unmittelbare Mandatsausübung hinaus stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit der Politiker*innen und sind deshalb strafwürdig.

Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung: Freiheitstrafe bis zu drei Jahren

Zukünftig wird es einen weiteren Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung in § 108f StGB geben, der neben den schon bestehenden § 108e StGB tritt. Danach wird eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich sein.

Nach § 108f StGB werden Mandatsträger*innen sich auch dann strafbar machen, wenn sie während des Mandats Vermögensvorteile als Gegenleistung für die Wahrnehmung fremder Interessen annehmen. Dazu zählt zum Beispiel die Vermittlung von Geschäften an ein Ministerium.

Wir Grüne im Bundestag haben lange für diese Reform gekämpft. Prof. Dr. Erol Pohlreich von der Viadrina Universität Frankfurt (Oder) hat sich im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion bereits im vergangenen Jahr mit einer möglichen Reform der Abgeordnetenbestechung auseinandergesetzt. Im Rahmen eines Fachgesprächs konnten wir darüber hinaus die Meinungen vieler weiterer Expert*innen hören. Es freut uns sehr, dass wir zwischen den Regierungsfraktionen eine Einigung erreichen konnten, die nunmehr im Bundestag beschlossen wurde.

Weitere Meldungen zum Thema

Gleichbehandlungsgesetz: Gleiche Rechte für Alle

Diskriminierung verhindert gleiche Chancen bei Arbeit, Wohnen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb ist eine grundlegende Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dringend notwendig.

Fachtext
Fachtext: Gleichbehandlungsgesetz: Gleiche Rechte für Alle
Fußball-Fanrechte stärken

Anlässlich der bevorstehenden Fußball-WM 2026 der Männer und im Vorfeld der nächsten Bundesligasaison legen wir unser Maßnahmenpaket für eine friedliche Fankultur und Stärkung der Prävention in der sozialen Fanarbeit vor.

Fachtext
Fachtext: Fußball-Fanrechte stärken
Petitionsausschuss Jahresbericht 2025 – Demokratie lebt

2025 ist die Zahl der Petitionen mit 12.399 Eingaben beim Deutschen Bundestag im Vergleich zum Vorjahr um 34 Prozent gestiegen. Die Mitbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern boomt. Das ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie.

Fachtext
Fachtext: Petitionsausschuss Jahresbericht 2025 – Demokratie lebt
Gewaltschutz braucht mehr als die elektronische Fußfessel

Die elektronische Fußfessel ist ein sinnvoller Schritt zur Verbesserung des Gewaltschutzes – reicht aber nicht aus. Für echten Schutz braucht es ein System aus Prävention, Täterarbeit, Risikoanalysen und starken Hilfsstrukturen für Betroffene.

Fachtext
Fachtext: Gewaltschutz braucht mehr als die elektronische Fußfessel
Drei Wege gegen Gewalt: Vorbeugen. Durchgreifen. Helfen.

Gewalt ist ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft. Jede einzelne Tat ist eine zu viel und jedes einzelne Opfer ist ein Auftrag an Politik und Gesellschaft, endlich entschlossener zu handeln.

Autor*innenpapier
Autor*innenpapier herunterladen: Drei Wege gegen Gewalt: Vorbeugen. Durchgreifen. Helfen.
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Hier lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Verbraucherschutz im Fokus

Wir wollen klare Standards für Lebensmittel, Kleidung und Geräte des Alltags.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Verbraucherschutz im Fokus

LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte

Wir treten für den Schutz und die Würde von LSBTIQ*-Personen ein.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte