Recht
- Freiheit, Selbstbestimmung, Sicherheit – das muss für alle Menschen gelten, egal welches Geschlecht, welche Herkunft oder sexuelle Identität sie haben. Deshalb wollen wir den Schutz vor Diskriminierung ausbauen.
- Wir Grüne im Bundestag wollen, dass alle Bürger*innen den gleichen Zugang zum Recht und zur Justiz haben, um ihre Rechte zu verteidigen.
- Unser Ziel ist eine unabhängige Justiz und eine unparteiische Polizei. Außerdem wollen wir die Gesetze verständlicher machen und die Gesetzgebung verbessern.

dpa/Robert B. Fishman
Darum machen wir das:
Das Grundgesetz gilt für alle Menschen und wir möchten, dass alle die Ansprüche unseres Grundgesetzes in ihrem Leben verwirklicht sehen. Justiz und Anwaltschaft müssen unabhängig, Staatsanwaltschaft und Polizei unparteiisch sein. Sprachbarrieren, ein geringes Einkommen oder eine weite Entfernung von Gerichtsstandorten im ländlichen Raum dürfen kein Hinderungsgrund sein, das eigene Recht geltend zu machen.
Wir Grüne im Bundestag wollen darüber hinaus ein modernes Familien- und Namensrecht, denn Familienleben und Gesellschaft sind vielfältig: Formen des Zusammenlebens wie Patchwork- und Regenbogenfamilien müssen berücksichtigt, queere Menschen mitgedacht werden.
Wir stellen uns Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung entgegen und entwickeln das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiter. Wir streiten für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher wollen wir faire Mieten. Mieter*innen ebenso wie Verbraucher*innen und Nutzer*innen von Internetplattformen wollen wir durch starke Gesetze schützen.
Wir suchen Lösungen in Prävention, aktiver Gesellschaftspolitik und konsequenter Rechtsanwendung. Die ständigen Rufe nach Strafverschärfungen insbesondere aus dem konservativen Lager sind kein Allheilmittel zur Bewältigung gesellschaftlicher Probleme.
Unser Ziel ist es, Bürger*innen und ihre Rechte bestmöglich zu schützen: Durch einen umfassenden Zugang zum Recht, die Stärkung rechtsstaatlicher Verfahren und gezielte Reformen.
Das haben wir umgesetzt:
- Reform Namensrecht: Wir haben die Wahlmöglichkeiten zur Namensgestaltung erweitert. (Fachtext)
- Sanktionsrecht reformiert: Bekämpfung von Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen verbessert. (Fachtext)
- Abgeordnetenbestechung bekämpft: Jetzt wird jede unzulässige Interessenvertretung durch Mandatsträger*innen unter Strafe gestellt. (Fachtext)
- Mehr Rechtsschutz für Kleinanleger*innen: Wir haben Kapitalanleger-Musterverfahren digitaler und praxistauglicher gemacht.
- Whistleblowerschutz: Menschen, die andere schützen, haben wir gestärkt.
Das wollen wir anpacken:
- Faire‑Mieten‑Gesetz: Für ein wirksames soziales Mietrecht. (Einfach erklärt | Fachtext)
- Familienrecht reformieren: Familien in ihrer Vielfalt gleichstellen rechtlich anerkennen. (Fachtext)
- Justiz auf Augenhöhe: Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung jetzt!
- Entkriminalisierung statt unsinniger Strafverfolgung: Fahren ohne Fahrschein und „Containern“ außerhalb des Strafrechts regeln.
- Nur Ja-heißt-Ja: Sexualstrafrecht mit der Zustimmungslösung reformieren.
- Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ausweiten. (Fachtext)
- Hass ist keine Meinung: Für ein Digitales Gewaltschutzgesetz.
Weitere Texte und Dokumente zu diesem Thema:
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Mit Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung erhalten staatliche Stellen die Möglichkeit, die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sehr tief auszuleuchten.
Die Grüne Bundestagsfraktion klagt beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundeslandwirtschaftsminister. Dieser hat ohne Beteiligung des Bundestages eine Verordnung zum Schutz unseres Wassers aufgehoben und damit die Rechte des Parlaments verletzt.
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