Britta Haßelmann zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erklärt Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende:
„Mit seiner heutigen Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht ein Zeichen für den Schutz älterer und vulnerabler Menschen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gesetzt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann damit wie geplant bundesweit Mitte März starten. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gericht mit seiner Abwägung der betroffenen Grundrechte für diesen konkreten Fall die verfassungsmäßigen Möglichkeiten aufgezeigt hat und sehe der Entscheidung in der Hauptsache entgegen.
Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zielt darauf ab, dass Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf überall dort im besonderen Maße geschützt werden, wo sie behandelt, gepflegt oder betreut werden. Das besondere Schutzversprechen des Staates gegenüber Patient*innen und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung muss weiter aufrecht erhalten bleiben. Bundesgesetze gelten für alle Länder. Parteipolitische Spiele aus Reihen der CDU und CSU auf dem Rücken der Menschen, die unsere besondere Fürsorge benötigen, verbieten sich.“