Pressemitteilung vom 14.03.2023

1 Jahr Aktionsplan gegen Rechtsextremismus – Keine Gesamtstrategie erkennbar

Zu dem vor einem Jahr am 15.03.2022 vom Bundesinnenministerium vorgelegten „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ erklärt Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Nach einem Jahr „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ ist bei diesem zentralen Thema im Bundesinnenministerium noch viel Luft nach oben. Die Koalition hat sich darauf verständigt, den Kampf gegen Hass, Hetze und Rechtsextremismus zu einer innenpolitischen Priorität zu machen. Diesen Anspruch formulierte auch Nancy Faeser, als sie vor einem Jahr den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegte. Die Razzien gegen die Reichsbürger-Szene aus dem vergangenen Jahr, die Mobilisierung der gewaltbereiten rechten Szene gegen die Unterbringung Geflüchteter sowie die zunehmende transnationale Vernetzung von Rechtsextremist*innen zeigen, wie dringend notwendig es weiterhin ist, das Thema politisch entschlossen zu bearbeiten.

Ein Jahr nach Vorstellung des Aktionsplans besteht in grundlegenden Punkten weiterhin Handlungsbedarf. Abseits zweifellos wichtiger Einzelaspekte, wie die Verschärfungen im Disziplinar- und Waffenrecht, würden wir Grüne uns mehr Engagement und ein kohärentes Vorgehen gegen Rechtsextremismus wünschen. Das Bundesinnenministerium hat unsere Unterstützung, bei den vielen in Aktionsplan und Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben gegen Rechtsextremismus in die Umsetzung zu kommen.

Vor dem Hintergrund der weiterhin extrem angespannten Sicherheitslage besteht die Notwendigkeit, eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zu entwickeln, alle uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen und vor allem die Präventionsarbeit umfangreich zu stärken.

Als wehrhafte Demokratie müssen wir uns auf allen Ebenen klar gegen Rechtsextremismus und jegliche andere Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit engagieren. Hierzu gehören auch der verbesserte Schutz von Bedrohten, unter anderem durch flächendeckende Beratungsstrukturen sowie vereinfachte Auskunftssperren im Melderegister, die konsequente Bekämpfung von Hass, Hetze, Desinformation und Verschwörungsideologie im Netz, die Aufklärung rechtsterroristischer Anschläge, um fundierte sicherheitspolitische Konsequenzen ziehen zu können, sowie die Stärkung von Präventionsarbeit durch ein Bekenntnis zu einer starken Zivilgesellschaft. Dass der Deutsche Bundestag sich in dieser Woche mit dem Demokratiefördergesetz befasst, ist in diesem Sinne ein positives Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus.