Pressemitteilung vom 29.06.2023

Einigung zum Verbandsklagerecht

Zur Einigung über die Umsetzung der Verbraucherverbandsklagerichtlinie erklären Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Luiza Licina-Bode (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Judith Skudelny (FDP):

Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Umsetzung der Verbraucherverbandsklagerichtlinie erzielt. Durch die neue Klageform können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig über Sammelklagen direkt Schadensersatz einfordern. Dadurch erleichtern wir den juristischen Weg und stärken die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil sie ihren Schadensersatz nicht mehr individuell einklagen müssen. Auch Unternehmen erhalten dadurch Rechtssicherheit. Ein Anschluss zur Verbandsklage wird für Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich sein.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen):
„Dieses Instrument wird ein Game-Changer für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und die Justiz. Aus dem Kampf David gegen Goliath wie im Dieselskandal wird ein Verfahren auf Augenhöhe. Das spätere Opt-In und die Bündelung einer höchstmöglichen Anzahl gleichgelagerter Sachverhalte macht die Klage attraktiver für Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt damit sicher, dass die Justiz von Massenverfahren wirklich entlastet wird. Die Unternehmen bekommen damit Planungssicherheit.“

Dazu erklärt die Berichterstatterin für Verbraucherschutz Luiza Licina-Bode (SPD):
„Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich nun bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen können, ist ein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Dieses späte Opt-In nimmt mehr Menschen mit und verhilft ihnen einfach und mit wenig Aufwand zu ihrem Recht. Mit der Verbandsklage sorgen wir für Rechtsdurchsetzung auf Augenhöhe und Entlasten gleichzeitig die Justiz und die Geschädigten von unnötigen Einzelklagen. Für Verbände senken wir den bürokratischen Aufwand und erleichtern ihnen, die mögliche Betroffenheit von mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbrauchern nachvollziehbar darzulegen.“

Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr (FDP) und Sprecherin für Umwelt- und Verbraucherschutz Judith Skudelny (FDP):
„Wir haben einen guten Gesetzentwurf nochmal optimiert. Insbesondere die Drittfinanzierung haben wir zu einem nachhaltigen Instrument mit mehr Transparenz für Verbraucher verbessert. Damit dämmen wir nachhaltig einen missbräuchlichen Markt für Prozessfinanzierer in der deutschen Justizlandschaft ein und bewahren die Chancengleichheit im Verfahren. Wir halten an bewährten Prinzipien der Verjährung fest. Jeder ist dazu aufgefordert, selbst die Initiative zu ergreifen, um die Hemmung für sich zu beanspruchen. Diese Mitwirkung stärkt schließlich den Rechtsfrieden.“