Pressemitteilung vom 03.07.2023

Einigung zur Reform des Kartell- und Wettbewerbsrechts (GWB-Novelle)

Dazu erklären die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Audretsch (B90/Grüne), Verena Hubertz (SPD) und Lukas Köhler (FDP):
 

Andreas Audretsch, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne und das ist gut, denn Wettbewerb und eine funktionierende Marktwirtschaft sind die Basis von Innovation und Wohlstand der Zukunft. Wir machen als Ampel die größte Reform am Grundgesetz unserer sozialen Marktwirtschaft seit Ludwig Erhard. Plötzlich steigende Preise an der Tankstelle oder im Supermarkt sind ein riesen Ärger für alle. Künftig kann das Kartellamt besser durchgreifen, wenn Märkte gestört sind, wenn Preise etwa von Rohöl oder Lebensmitteln ohne Grund nach oben schnellen. Das Kartellamt kann künftig gezielt auf Störungen in Märkten schauen, nicht nur auf einzelne Unternehmen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben. Fehlverhalten und Marktstörungen dürfen nicht folgenlos bleiben. Im Fall von Kartellrechtsverstößen erleichtern wir die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen. Mit der Reform sorgen wir für Marktwirtschaft statt Machtwirtschaft.“
 

Verena Hubertz, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Wettbewerbspolitik ist Standortpolitik. Davon profitieren kleine Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. Gerade die kleineren Wirtschaftsakteure werden zukünftig noch besser bei Störungen des Wettbewerbs geschützt. Da wo Märkte gestört sind, bringen wir sie zum Funktionieren. Neue Geschäftsideen und Startups bekommen eine faire Chance und überhöhte Preise werden vermieden. Das Bundeskartellamt wird mit neuem Instrumentarium zu einer noch kraftvolleren Hüterin der sozialen Marktwirtschaft.“
 

Lukas Köhler, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Der freie Wettbewerb ist das Herz jeder funktionierenden Marktwirtschaft und darf daher nicht durch überflüssige staatliche Vorgaben geschwächt werden. Mit dem neuen Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz schaffen wir einen transparenten Ordnungsrahmen für den freien Wettbewerb und stärken die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. Wir erweitern die Möglichkeiten des Kartellamts zum Schutz des Wettbewerbs und sichern den Unternehmen dabei einen sehr hohen Rechtsschutz zu. Durch die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen gegen mögliche Maßnahmen ist sichergestellt, dass jeder Eingriff in den Markt zuvor gerichtlich überprüft werden kann. Zudem wird auch die Bedeutung und das Verhalten eines Unternehmens in einem Markt zur Bedingung für Wettbewerbseingriffe des Kartellamtes. Damit schützen wir insbesondere den Mittelstand sowohl vor Eingriffen durch das Kartellamt als auch vor der übermäßigen Marktmacht großer Konzerne.“