Statement vom 14.09.2022

Sascha Müller zum Jahressteuergesetz

Zum heute im Kabinett beschlossenen Jahressteuergesetz erklärt Sascha Müller, Obmann im Finanzausschuss:

„Das Jahressteuergesetz enthält die wichtige Rechtsgrundlage für den Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, der auch für die Auszahlung des Klimageldes genutzt werden kann. Dieser direkte Auszahlungsmechanismus wird sehr dringend benötigt, sowohl für zielgenaue Entlastungen als auch für das Klimageld. Jede weitere Verzögerung sollte in diesem Sinne vermieden werden. Wir vermissen in diesem Gesetzesentwurf weiterhin ein Gesamtkonzept für eine schnelle Einführung des Klimageldes.

Es ist zu begrüßen, dass das Finanzministerium den Weg über die Steuer-ID eingeschlagen hat. Das ist erforderlich, um ein entsprechendes digitales Register für das Klimageld anzulegen. Allerdings bietet der Gesetzesentwurf keine Lösung für Menschen ohne Konto. Es liegen verschiedentlich Vorschläge auf dem Tisch, z. B. die Nutzung bestehender Systeme im Bereich der Grundsicherung. Hier besteht noch Gesprächsbedarf.

Wir unterstützen die Steuererleichterungen für Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen. Endlich werden steuerrechtliche Hindernisse für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Es ist wichtig, das Steuerrecht so zu gestalten, dass es die nötigen Investitionen in die ökologische Modernisierung fördert. Dies bringt uns dem wichtigen Ziel dieser Bundesregierung, alle geeigneten Dachflächen künftig für Solarenergie zu nutzen, einen Schritt näher.“