Statement vom 07.04.2022

Tabea Rößner zum Recht auf Reparatur

Zum im EU-Parlament verabschiedeten Entschließungsantrag zum Recht auf Reparatur erklärt Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:

„Das Europäische Parlament hat sich heute klar zu einem Ende von Wegwerfkultur und Ressourcenverschwendung positioniert. Mit einem Recht auf Reparatur lässt sich dem drastisch wachsenden Elektromüll Herr werden und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft auf den Weg bringen. Das stärkt die Rechte von Verbraucher*innen. Deshalb ist es wünschenswert, dass die EU-Kommission nun mit einer ebenso starken Initiative diesen Weg unterstützt.

Der verabschiedete Antrag enthält viele Aspekte des gesamten Produktzyklus‘: angefangen beim reparierfähigen Produktdesign, über standardisierte Verbraucherinformationen bis hin zur systematischen Kennzeichnung der Lebensdauer, der Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturanleitungen sowie dem uneingeschränkten Zugang zu Ersatzteilen und einer erschwinglichen Reparatur. Unerlässlich ist zudem, den Anwendungsbereich über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus zu steuern und mit dem Recht auf Reparatur so insgesamt eine nachhaltige und effiziente Nutzung von Materialien zu fördern. Mit Blick auf das Einkaufverhalten ist es zudem dringend geboten, online als auch offline gekaufte Waren gleichwertig zu umfassen, hier darf es keine Verwässerung geben.

Nur auf diesem Weg lässt sich der steigenden Vermüllung entgegenwirken. Den Weg dorthin werden wir mit unseren europäischen Kolleg*innen intensiv begleiten. Nun gilt es, diese Schritte des Europäischen Parlaments mit Nachdruck weiterzuverfolgen. Mit dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Recht auf Reparatur haben wir den Fokus bereits gesetzt.“