Pressemitteilung vom 26.04.2022

Deutsch-österreichische Grenzkontrollen müssen der Vergangenheit angehören

Zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Grenzkontrollen innerhalb der EU erklärt Marcel Emmerich, Obmann im Innenausschuss:

Seit Jahren werden Binnengrenzkontrollen in Europa als europarechtswidrig kritisiert. Dies hat der Europäische Gerichtshof bestätigt. Es gibt zurecht klare Kriterien dafür, wann und unter welchen scharfen Ausnahmebedingungen Kontrollen erlaubt sind. Diese sind nur im Falle einer ernsthaften Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und für höchstens sechs Monate zulässig. Mit seinem Urteil setzt das Gericht den Mitgliedsstaaten genaue Schranken und macht deutlich, dass mit Binnengrenzkontrollen nicht umgegangen werden kann, wie es einem gerade passt. Die Freizügigkeit in der EU ist eine der größten Errungenschaften unseres europäischen Projekts, die wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen.

Das Urteil hat zudem Signalwirkung in Richtung der bayerischen Landesregierung. Reflexhaft immer wieder neue Grenzkontrollen einzufordern und bestehende willkürlich zu verlängern, löst nicht nur keine Probleme, sondern verstößt auch gegen europäisches Recht. Unter diesen Umständen müssen die aktuellen Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenzen zügig der Vergangenheit angehören. Hier faktisch mit einer eigenen Grenzpolizei Bundeszuständigkeiten auszuhebeln und auf Abschottung und Kleinstaaterei zu setzen, ist nicht nur ein falsches Symbol, sondern schadet auch der deutsch-österreichischen Grenzregion.

Beschränkungen der Freizügigkeit in Europa müssen immer europarechtskonform ausgestaltet und sehr restriktiv gehandhabt werden. Dafür brauchen wir in der EU ein abgestimmtes Konzept, das auf klaren rechtlichen Schranken beruht. Die Rechtsprechung ist daher auch für die aktuell anstehende Überarbeitung des Schengener Grenzkodex hoch relevant: Überdehnte und faktisch dauerhafte Binnengrenzkontrollen dürfen kein Teil davon sein. Es gelten sehr enge und stark begrenzte Handlungsspielräume, die die Mitgliedsstaaten hier haben.