Pressemitteilung vom 11.09.2023

Gebrauchtmarkt für digitale Geräte stärken

Anlässlich der Veröffentlichung der Studienergebnisse "Zweitmarkt für digitale Geräte" im Auftrag der Verbraucherzentralen erklärt Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz:

Das Verbrauchervertrauen in den Gebrauchtkauf digitaler Geräte muss gestärkt werden. Mit dem Recht auf Reparatur werden wir politische Anreize setzen, auf reparierte und generalüberholte Geräte statt Neukauf zurückzugreifen. Das Recht auf Reparatur verlangt allerdings auch ein Umdenken in den Köpfen von Verbraucher*innen, das wir befördern wollen. Denn die aktuellen Zahlen zeigen, dass bisher erst ein Fünftel der Deutschen digitale Endgeräte wie Handys, Laptops oder Tablets gebraucht kauft. Dabei machen Verbraucher*innen überwiegend gute Erfahrungen mit dem Gebrauchtkauf digitaler Endgeräte, wie die heute veröffentlichte Studie der Verbraucherzentralen zeigt.

Um das Vertrauen der Verbraucher*innen in den Reparatur- und Zweitmarkt zu stärken, muss eine klare Unterscheidung zwischen generalüberholter und Second-Hand-Ware bestehen. Gewährleistungsrechte müssen wie beim Neukauf gelten, damit keine Benachteiligung besteht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sicherheitsupdates auch noch nach vielen Jahren verfügbar sind, selbst wenn der Hersteller den Softwaresupport schon eingestellt hat. Sinnvoll wäre auch, wenn Hersteller ihre Quellcodes veröffentlichen, damit das Gerät lange nutzbar bleibt.

Politisch haben wir schon einiges erreicht und weiteres wird in den kommenden Monaten folgen: Mit den neuen Ökodesign-Regeln für Handys und Tablets müssen Ersatzteile für sieben Jahre verfügbar sein. Im Rahmen des europäischen Rechts auf Reparatur wollen wir dafür sorgen, dass auch herstellerunabhängige Reparaturbetriebe einfachen und bezahlbaren Zugang zu Ersatzteilen haben.

Verbraucherministerin Steffi Lemke wird noch Ende des Jahres ein Reparaturgesetz vorlegen, das die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und den Zugang zu Reparaturinformationen wie Reparaturanleitungen, Bauplänen und dergleichen sicherstellen soll. Zudem steht ein Förderprogramm in den Startlöchern, mit dem Reparaturinitiativen gestärkt werden sollen.