Rede von Daniela Wagner Fahrlehrergesetz

09.05.2019

Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung plant unter dem Vorwand, lediglich EU-Richtlinien zur Datensicherheit umzusetzen, gleich weite Teile des Fahrlehrergesetzes mit zu verändern, und das, obwohl das bislang geltende Gesetz gerade erst zum 1. Januar 2018 novelliert wurde. Dabei behauptet die Bundesregierung, dass die Novelle die Anforderungen an die Fahrlehrerausbildung erhöhen wird. Die Verlängerung einer Weiterbildung, ohne eine erfolgreiche Teilnahme zu prüfen, ist keine echte Verbesserung. Wir halten das für falsch. Es soll also ausreichen, bloß anwesend zu sein – ganz ohne in Betracht zu ziehen, ob das Gelehrte überhaupt verstanden wurde. Dasselbe gilt übrigens nun für mehrere verpflichtende Seminare. An sechs verschiedenen Stellen in der Neufassung wird nun von der Prüfung des erfolgreichen Bestehens von verpflichtenden Lehrgängen abgesehen. Das soll einen angeblich unnötigen bürokratischen Aufwand verhindern, wie es in der Begründung zum Gesetzentwurf heißt. Wir aber sind davon überzeugt, dass eine bloße Teilnahme nicht ausreicht. Es wird zu einer merklichen Reduzierung der Qualität der Fahrlehrerausbildung führen.

Wenn die Qualität der Fahrlehrerausbildung abnimmt, wird auch die Lehre der Fahrschulen schlechter. Es ist unbegreiflich, wieso die Bundesregierung eine schlechtere Ausbildung in den Fahrschulen in Kauf nimmt – auch und gerade im Hinblick auf „Vision Zero“, also das Ziel, Unfälle stark zu reduzieren. Der ohnehin immer komplexer und dichter werdende Straßenverkehr bedarf dringend einer besseren Lehre in den Fahrschulen. Statt die Anforderungen an angehende Fahrlehrende zu senken, sollte man viel eher die Anforderungen erhöhen. Was die Fahrschülerinnen und Fahrschüler in den Fahrschulen lernen, wird sich in ihrer Fahrweise unmittelbar wiederfinden. Damit betrifft es alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Des Weiteren wird dieser Gesetzentwurf nicht den Studien gerecht, die zeigen, dass immer mehr Fahrschülerinnen und -schüler nicht mehr die Fahrprüfung bestehen. Mittlerweile fällt jede bzw. jeder Dritte durch die Prüfung. Dabei sind erstaunlicherweise die Unterschiede in den Bundesländern gewaltig. In manchen Bundesländern fielen über 40 Prozent durch die theoretische Prüfung. In Hessen dagegen sind es nur 23 Prozent. Man kann davon ausgehen, dass die Durchfallquoten mit den geplanten Änderungen noch schlechter werden. Experten gehen davon aus, dass eine der Ursachen eine nicht mehr angemessene Schulung ist. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sollten über mehr pädagogische und didaktische Fähigkeiten verfügen. Das alles ist viel mehr als nur ein harmloser Bürokratierückbau. Vielmehr handelt es sich um einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen.

Zudem sollen die jährlichen Kosten der Fahrschulen für Nachweis- und Anzeigepflichten um 402 000 Euro steigen. Diese immensen Kosten werden sich auf die Preise der Fahrschulen auswirken. Der Führerschein muss aber ein – auch – finanziell für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbares Ziel sein und bleiben.