Wir Grüne im Bundestag wollen, dass Menschenrechte nicht nur als Feigenblatt herhalten müssen, sondern handlungsleitend für die deutsche Politik sind - nach innen wie nach außen.
Zivilgesellschaft: Unentbehrlich für die Demokratie
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist unentbehrlich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und für die Fähigkeit einer Gesellschaft, mit neuen Herausforderungen umzugehen. Ein knappes Drittel der Weltbevölkerung lebt mittlerweile in Staaten in denen, zivilgesellschaftliches Engagement durch Gewalt vollständig unterdrückt wird. Sie können sich nicht frei versammeln, ihre Meinung äußern oder zusammenschließen. MenschenrechtsverteidigerInnen werden in diesen „shrinking spaces“ zur Zielscheibe von Angriffen, staatlicher Schutz wird verweigert –besonders LandrechtsaktivistInnen und UmweltrechtsverteidigerInnen sind zunehmend bedroht – sie symbolisieren die immer schärferen Auseinandersetzungen um knapper werdende Ressourcen. Weltweit nutzten Staaten die Corona-Pandemie um gegen MenschenrechtsverteidigerInnen vorzugehen. Auch in Europa werden MenschenrechtverteidigerInnen verfolgt: Russland, Türkei, Ungarn oder die strafrechtlichen Verfahren gegen SeenotretterInnen in Italien sind nur einige Beispiele. Hier muss Klartext geredet werden – nicht immer laut, aber immer eindeutig.
Wir setzen uns ein:
- Die Aufnahme von im Ausland akut bedrohten Aktivistinnen und Aktivisten zu vereinfachen, sichere Antragswege zu gestalten und Schutzprogramme für MenschenrechtsverteidigerInnen auszubauen.
- Deutsche Entwicklungs-, Außen-, Kultur-, Wirtschafts- und Handelspolitik auf negative Folgen für Menschenrechte und Zivilgesellschaft zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
- Zivilgesellschaftliches Engagement im Ausland zu fördern - nicht nur durch Austausch auf Regierungsebene, sondern direkt mit der Zivilgesellschaft vor Ort.
Deutsche Auslandsvertretungen sollen zu Schlüsselakteuren werden und an geeigneten Orten mehr Stellen für Menschenrechtsarbeit erhalten.
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten: Unternehmen in die Pflicht nehmen
Zwangs- oder Kinderarbeit, gesundheits- oder sogar lebensgefährdende Arbeitsbedingungen sind Realität bei vielen Firmen weltweit.
Für solche Menschenrechtsverletzungen müssen verantwortliche Unternehmen haftbar gemacht werden können. Denn nicht nur Regierungen, sondern auch private Unternehmen müssen Menschenrechte respektieren. Wir Grüne im Bundestag treten für verbindliche menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang weltweiter Wertschöpfungsketten für Unternehmen ein. Verletzen Unternehmen Menschenrechte, müssen sie auch in Europa und Deutschland dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Wir setzen uns ein:
- Wir unterstützen eine EU-weite verbindliche und wirksame Regelung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten basierend auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Zusätzliche Instrumente wie eine EU Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten oder ein EU Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit begrüßen wir.
- Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist ein erster Grundstein und soll gegebenenfalls nachgebessert werden.
- Für eine aktive Beteiligung an der Erarbeitung eines verbindlichen Abkommens über Wirtschaft und Menschenrechte auf UN-Ebene.
Schwere Menschenrechtsverletzungen: Straflosigkeit den Kampf ansagen
Nicht jede Menschenrechtsverletzung ist ein Völkermord. Dort aber, wo Völkermord begangen wurde oder wird, muss er auch als solcher benannt werden: Ob an den Armenier*innen oder an den Herero und Nama vor mehr als 100 Jahren oder in jüngster Zeit an den JesidInnen im Irak oder den Rohingya in Myanmar. Die Verbrechen zu benennen ist wichtig. Noch wichtiger ist, schwerste Menschenrechtsverletzungen möglichst frühzeitig zu erkennen, um sie verhindern zu können. Dort, wo diese bereits stattgefunden haben, setzen wir uns für nationale und internationale Strafverfolgung der Verantwortlichen und umfassende Aufarbeitung ein. Ohne Gerechtigkeit kann es keinen dauerhaften Frieden geben.
Wir setzen uns ein:
- Für mehr Kapazitäten für Verfahren nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch.
- Wir unterstützen und werben für internationale Initiativen zur Beweissicherung und Strafverfolgung schwerster Menschenrechtsverbrechen.
- Für die Nutzung menschenrechtsspezifischer Sanktionsinstrumente für TäterInnen von schweren Menschenrechtsverletzungen.
- Für die Einhaltung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.
Humanitäre Hilfe: Deutschland muss flexible und bedarfsorientierte Hilfe leisten
Menschenrechtsverletzungen und humanitäre Krisen treffen häufig zusammen – wie in Syrien, dem Jemen oder der Demokratischen Republik Kongo. Immer mehr humanitäre Krisen haben kriegerische Ursachen, einige folgen auf Naturkatastrophen. Immer mehr Menschen müssen ihre Heimat verlassen, Krisen dauern länger an, Hunger nimmt zu. Die Corona-Pandemie lässt humanitäre Bedarfe um ein Vielfaches ansteigen. Insbesondere ihre Sekundärfolgen - geschlossene Grenzen oder zusammenbrechende Märkte - haben schwere sozioökonomische Konsequenzen. Die Zahl akut von Hunger bedrohten Menschen weltweit stieg zuletzt auf 283 Millionen. Wir begrüßen Deutschlands Rolle als weltweit zweitgrößter bilateraler Geber von Humanitärer Hilfe. Deutschland trägt damit eine große Verantwortung. Wir Grüne im Bundestag engagieren uns für eine flexible und bedarfsorientierte Mittelvergabe, die diese Menschen schnell und angemessen erreicht.
Wir setzen uns ein:
- Für bedrohte humanitäre Helfer*innen, die immer mehr zur Zielscheibe von staatlicher Kriminalisierung und auch physischen Übergriffen werden
- Für mehr flexible und mehrjährige Mittelvergabe, die sich am Bedarf der Menschen in Not orientiert.
- Eine bessere Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Ziviler Krisenprävention in Anbetracht immer länger andauernder Krisen. Dabei setzen wir vor allem auf Lokalisierung.