Globale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden können wir nur gemeinsam erreichen. Alle Menschen sollen in Würde leben können.
Entwicklungspolitik: Strukturpolitik für nachhaltige Entwicklung
Wir brauchen eine Orientierung aller Politikfelder an den universellen Menschenrechten, der Agenda 2030 und dem Klima-Abkommen. Entwicklungspolitik ist für uns dabei Strukturpolitik, die Beiträge für globale Gerechtigkeit liefert und konkret zur Umsetzung beiträgt. Anstatt zum Beispiel Entwicklungsgelder für Grenzschutz zu missbrauchen, müssen zugrunde liegende Fluchtursachen, wie die Klimakrise oder eine unfaire Handelspolitik, angegangen werden. Auch wir müssen die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen in Deutschland konsequent umsetzen und zum Beispiel unseren Ressourcenverbrauch verringern, Kreislaufwirtschaft und Recycling fördern sowie den Wohlstand gerechter verteilen. Dazu gehört es auch, fair, ökologisch und sozial zu konsumieren und zu investieren. Dies gilt für private Haushalte und Unternehmen ebenso wie für den Staat.
Finanzierung nachhaltiger Entwicklung: Klima- und Entwicklungsziele einhalten
Die Umsetzung der Agenda 2030 und der Pariser Klimaziele benötigen neben öffentlichen Mitteln auch privates Kapital. Bei der Vergabe wie bei der Umsetzung von Investitionen in Entwicklungsländern sind verbindliche Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskriterien sowie Transparenz und ausreichende Kontrollmechanismen unerlässlich. Entwicklungsländer wollen wir bei der Mobilisierung von Einnahmen unterstützen, dazu braucht es auch Regeln, um Steuervermeidung zu beenden. Wir legen Steuersümpfe trocken und führen weltweite Regeln gegen Steuervermeidung ein. Eigeneinnahmen in Entwicklungsländern sollen auch über die Erhöhung von Quellensteuern verbessert werden. Um Staaten vor neuen Schuldenkrisen zu schützen und überschuldete Staaten zu entlasten setzen wir uns für ein UN Staateninsolvenzverfahren ein. Gleichzeitig spielen die öffentlichen Entwicklungsgelder eine wichtige Rolle, insbesondere in den ärmsten Staaten. Das Versprechen, 0,7 Prozent unserer Wirtschaftsleistung für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) im Kampf gegen die weltweite Armut und Ungleichheit bereitzustellen, werden wir einhalten. Zusätzliche Mittel investieren wir für den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität.
Klima- und Entwicklungspartnerschaften mit beidseitigem Wissens- und Technologietransfer sollen dem Ausbau Erneuerbarer Energien, der eigenständigen Wertschöpfung, lokalen Nutzungsmöglichkeiten sowie der Überwindung von Energiearmut dienen. Wir verstärken Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in unseren Partnerländern und fördern nachhaltige Infrastruktur. Am Verursacherprinzip orientierte Klimarisikoversicherungen erhöhen die Klimaresilienz. Zur Erreichung der Klimaziele werden wir mehr in den Schutz bestehender Wälder und Moore und in nachhaltige Aufforstungen investieren.
Partnerschaft mit Afrika: Fair handeln und wirtschaften
Wir setzen uns für eine gesamtafrikanische Freihandelszone ein und gestalten gemeinsam mit unseren Partner*innen in Europa und auf dem afrikanischen Kontinent eine zukunftsfähige EU-Afrika Partnerschaft. Die ausgehandelten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit Afrika drohen eine eigenständige nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern zu verhindern. Deshalb wollen wir die EPAs mit Afrika stoppen und neu verhandeln. Wir setzen auf die Möglichkeit, für Entwicklungsländer mit gezielten handelspolitischen Maßnahmen – wie Exportsteuern oder dem Schutz junger Industrien – eine selbstbestimmte Entwicklung auf Grundlage einer diversifizierten Wertschöpfung vor Ort zu gestalten. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass neben den völkerrechtlich verbrieften Menschenrechten auch Umweltstandards eingehalten und zu diesem Zweck sanktionsbewährt in den Abkommen verankert werden. Unternehmen müssen zudem menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten und Lieferketten offenlegen. Das Sorgfaltspflichtenlieferkettengesetz werden wir anhand der UN Leitprinzipien auf europäischer Ebene vorantreiben.
Landwirtschaft: Hunger bekämpfen und Saatgut-Vielfalt erhalten
Wir stehen auch in der Entwicklungszusammenarbeit für eine nachhaltige, standortangepasste, bäuerliche Landwirtschaft. Diese dient der Umsetzung des Rechts auf Nahrung, schützt die Ressourcen, fördert Biodiversität und schafft Perspektiven für Bäuerinnen und Bauern durch mehr Wertschöpfung vor Ort. Wir werden die EZ in diesem Sinne agrarökologisch umbauen. Wir setzen uns zudem für eine Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen ein. Deutsche und europäische Agrarexporte sollen nicht länger Märkte in den Partnerländern zerstören.
Nur drei Konzerne bestimmen über 70 Prozent unseres Saatguts. Wir wollen die Rechte der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern auf freien Austausch und kostenlose Wiederaussaat von Saatgut sichern. Mutwilliger Verzerrung des Nahrungsmittelmarktes durch Finanzmarktspekulation wollen wir aktiv begegnen. Zudem wollen wir Nahrungsmittelspekulation eindämmen und den Zugang zu Land sichern. Wir werden von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, den Export von bestimmten Pestiziden in den Globalen Süden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind.
Weitere Informationen auch unter Agrar.