Robert Habeck
28.06.2024

Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wasserstoffnetz auszubauen und zu designen und damit die Verbindungsachsen in Deutschland für Europa zu schaffen, ist das eine. Das Wasserstoffnetz, das Kernnetz, das wir schon diskutiert und beschlossen haben, braucht aber natürlich noch Einfüllstutzen bzw. Ausspeisepunkte, also Hafeninfrastruktur, Elektrolyse oder Speicher. All diese Speicher, Einspeise- und Ausspeisepunkte, sollten parallel und möglichst schnell gebaut werden.

Wir haben am Anfang der Legislaturperiode gesehen, dass wir Verfahren einkürzen und sie trotzdem mit großer Sorgfalt durchführen können. Da setzt das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz auf. Es regelt eine Reihe von Verfahren, aufbauend auf der Erfahrung, die wir in der Vergangenheit beim Stromnetzausbau und auch bei den LNG-Terminals gewonnen haben, und projiziert und bezieht sie auf die Frage des Wasserstoffhochlaufs. Das heißt, die Verfahren werden einfacher, sie werden straffer, sie werden digitaler. Das Vergaberecht in diesem Bereich wird einfacher und straffer durchgeführt.

Wir wollen damit eine Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs erreichen, der so dringend für die Dekarbonisierung der Industrie bzw. für die Zurverfügungstellung von Wasserstoff für den Energiemarkt benötigt wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wir achten trotzdem darauf: Wasserstoff ist, wenn er grün produziert wird, nicht nur energieintensiv, sondern auch wasserintensiv. Deswegen weise ich darauf hin – und ich bin der Kollegin Steffi Lemke dankbar, dass sie diese Position sehr konsequent vertreten hat –, dass wir bei der Bewirtschaftung des Wasserhaushalts und der Trinkwasserversorgung große Rücksicht auf die Zurverfügungstellung von Wasser nehmen. Das heißt, die Beschleunigung, das überragende öffentliche Interesse, das wir im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vorsehen, gilt nicht für die Trinkwasserversorgung. Dort müssen wir besonders aufpassen. Es hieße wirklich, mit dem Hintern das einzureißen, was wir mit den Händen aufbauen, wenn wir zwar schnell in der Wasserstoffproduktion sind, aber am Ende Wassermangel oder Wassernotlage in einigen Gebieten produzieren.

Insgesamt glaube ich, dass dieses Gesetz ein wichtiges Gesetz ist, ein weiteres Puzzlestück für die Energiewende, die wir Schritt für Schritt voranbringen, dass wir zeigen, wie wir in Deutschland bürokratiearm, schlank, energisch, schnell vorangehen können, dass wir nicht in dem Bemühen nachlassen, das den Anfang dieser Legislatur so stark ausgemacht hat, und dass wir gleichzeitig die ökologischen Aspekte – hier besonders die Wasserversorgung für die Menschen, aber auch für die Landwirtschaft oder für die Natur – nicht aus dem Blick verlieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich glaube, es ist ein sehr ausgewogenes Gesetz, das das ökologische Interesse für mehr Klimaschutz – Hochlauf Wasserstoff – und gleichzeitig den Schutz der natürlichen Ressource Wasserkörper gut zusammenbringt.

Ich freue mich auf die Beratungen und werbe an dieser Stelle für die Verabschiedung hier im Plenum.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Mark Helfrich hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)