Grenzüberschreitender Warenverkehr

Leicht bessere Arbeitsbedingungen für Lastkraftfahrer*innen

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind viel zu oft die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer miserabel. Die Ampelkoalition hat einen ersten Schritt zur Verbesserung unternommen. Weitere müssen folgen.
16.06.2023
  • Die Arbeitsbedingungen und Entlohnungen für Lastwagenfahrer*innen bei grenzüberschreitenden Warenverkehr sind oft miserabel. Europäische Richtlinien machen Vorgaben für mehr Ordnung in diesem Feld, lassen aber auch viele Möglichkeiten für Ausnahmen.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen, die Waren auf Deutschlands Straßen transportieren, ordentlich entlohnt und abgesichert werden. Von diesem Ziel sind wir noch weit entfernt.
  • In einem ersten Schritt hat die Ampelkoalition die Straßenverkehrs- und die Durchsetzungs-Richtlinie Entsendung in nationales Recht umgesetzt und ist damit ihren Europäischen Verpflichtungen nachgekommen.

Unsere Lebensqualität und unser Wohlstand beruhen nicht zuletzt auf dem täglichen Transport von Gütern quer durch Europa und die Welt. Sichergestellt wird dieser von vielen tausenden Lastkraftfahrer*innen. Diese stammen oft aus dem EU-Ausland und fahren oft zu miserablen Arbeitsbedingungen tage- und monatelang, schlafen in ihren Fahrzeugen und verdienen häufig einen Hungerlohn.

Die Ampel hat zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, die die Situation der Kraftfahrer*innen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden ein wenig verbessern.

Noch liegt vieles im Argen

Allerdings kann die Umsetzung nur so gut sein, wie die Ihr zugrundeliegende Straßenverkehrsrichtlinie. Und an der gibt es einiges zu kritisieren. Insbesondere die zahlreichen Ausnahmen von den Mindestarbeitsbedingungen wie dem Mindestlohn bei grenzüberschreitenden Fahrten sind unsozial und in der Praxis kaum zu kontrollieren. In der Anhörung zum Gesetzentwurf hatten wir mit Edwin Atema als Verhandlungsführer beim LKW-Fahrerstreik in Gräfenhausen einen authentischen Sachverständigen, der deutlich machen konnte, wie viel in dieser Branche im Argen liegt.

EU-Richtlinie nachverhandeln

Wir setzen uns deshalb weiterhin für eine strikte Auslegung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ ein, und zwar ohne Ausnahmen. Mindestarbeitsbedingungen müssen eingehalten und kontrollierbar werden. Wir sind vor diesem Hintergrund überzeugt, dass die EU-Richtlinie nachverhandelt werden muss, damit sich die Zustände auf den europäischen Straßen und Raststätten besser werden.

Die Europäische Union muss sich als wirklich soziales Europa verstehen. Bei der Straßenverkehrsrichtlinie wurde diese Chance definitiv verpasst.