Vorstandsbeschluss

Mieter*innen schützen - Preisspirale bei Mieten stoppen

Blick in den Himmel aus dem Hof eines Mietshauses.
Im Koalitionsvertrag und in den Koalitionsausschüssen haben wir uns auf eine Reihe von weiteren Maßnahmen geeinigt, um Mieter*innen zu entlasten. Es ist höchste Zeit, jetzt mit der Umsetzung durchzustarten. In einem Vorstandsbeschluss listen wir geeignete Maßnahmen auf. unsplash | Patrick Reichboth
19.07.2023
  • Der Mangel an sozialem und bezahlbarem Wohnraum hat in vielen Teilen des Landes ein dramatisches Ausmaß erreicht. Seit Jahren steigen die Mietpreise und Nebenkosten und treiben die Belastung gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen in die Höhe.
  • Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kommt es bedingt durch Inflation und rasant steigende Energiepreise zu weiteren Verschärfungen auf dem Wohnungsmarkt.
  • In einem Vorstandsbeschluss schlagen wir als grüne Bundestagsfraktion Maßnahmen vor, mit denen wir kurz-, mittel und langfristig Verbesserungen für Mieter*innen erreichen können.  

Der Koalitionsvertrag sieht viele wichtige Maßnahmen vor, die für erhebliche Verbesserungen für Mieter*innen sorgen werden. Das muss aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion nach der Sommerpause 2023 angegangen werden. Aufgrund der aktuell verschärften Krisensituation sehen wir aber auch über die schon vereinbarten Maßnahmen hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf.

Dafür setzen wir uns als Fraktion gemeinsam mit der grünen Partei für weitere mittel- und langfristige Maßnahmen ein, um den Druck vom Mietwohnungsmarkt zu nehmen und Mieter*innen effektiv zu schützen.

Es ist eine zentrale soziale Frage, dass Menschen mit niedrigem Einkommen inzwischen über die Hälfte für Mieten und Wohnen ausgeben. Die Ampel ist gefordert, das nun anzugehen.

Britta Haßelmann

Unsere schnellen Hilfen in der Krise

Mit der Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes, von dem nun 2 Millionen Haushalte profitieren, der zweimaligen Auszahlung eines Heizkostenzuschusses, der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse sowie der Erhöhung der Mittel für die Soziale Wohnraumförderung und der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen sind wir mit der Koalition bereits wichtige Schritte gegangen, um die Preissteigerungen abzumildern.

Im Koalitionsvertrag und in den Koalitionsausschüssen haben wir uns auf eine Reihe von weiteren Maßnahmen geeinigt, um Mieter*innen zu entlasten. Es ist höchste Zeit, jetzt mit der Umsetzung durchzustarten.

Für eine Neuausrichtung des Mietrechts

Um Mieter*innen nachhaltig besser zu schützen und die Mietpreisexplosion effektiv zu dämpfen, haben wir im Koalitionsvertrag eine Vielzahl an Maßnahmen und Instrumenten vereinbart. Diese müssen nun dringend im Rahmen einer Neuausrichtung des Mietrechts umgesetzt werden.

Angesichts der hohen Belastung durch Energie- und Nebenkosten und der zugespitzten Lage am Wohnungsmarkt priorisieren wir als grüne Bundestagsfraktion folgende wichtige Schritte, die wir kurzfristig und mit hoher Priorität in der Ampelkoalition umsetzen müssen.

Mietpreisbremse verlängern und verschärfen

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Mit dieser Beschränkung der Mieterhöhung geben wir den betroffenen Regionen ein wirksames Mittel gegen die eklatanten Preissteigerungen bei Neuvermietungen an die Hand.

Es braucht aber aus unserer Sicht als grüne Bundestagsfraktion darüber hinaus auch eine Verschärfung der Mietpreisbremse, mit der bestehende Lücken geschlossen werden.

Qualifizierten Mietspiegel einführen

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der qualifizierten Mietspiegel muss zügig umgesetzt werden. Für deren Berechnung müssen dann die Mietverträge aus einem längeren Zeitraum, nämlich der letzten sieben Jahre, herangezogen werden. Für alle Städte und Gemeinden über 100.000 Einwohner*innen wird diese Art des Mietspiegels dann verpflichtend. Andere Möglichkeiten für die Begründung von Mieterhöhungen mit Vergleichsmieten wollen wir stark einschränken.

Kappungsgrenzen absenken

Hohe Priorität hat für uns auch die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kappungsgrenze auf 11 Prozent, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren nicht über diese Grenze hinaus erhöht werden darf. Gemeinsam mit der ortsüblichen Vergleichsmiete bildet diese Kappungsgrenze dann eine verbindliche und effektive Beschränkung von Mieterhöhungen.

Indexmietverträge regulieren

Außerdem schlagen wir als grüne Bundestagsfraktion vor, dass für die rasante Entwicklung bei den Indexmietverträgen dringend eine gezielte und passgenaue Lösung umgesetzt wird. Es kommt beispielsweise eine Deckelung von bestehenden und Beschränkung von neuen Indexmietverträgen in Betracht. Indexmieten dürfen nicht länger zur Umgehung des Mieter*innenschutzes genutzt werden.

Möglichkeit der Schonfristzahlung ausweiten

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Ursachen drohender Wohnungslosigkeit auch strukturell zu beseitigen, indem im Mietrecht insbesondere die Schonfristzahlung evaluiert wird. Dieses Vorhaben wurde durch das dritte Entlastungspaket bestärkt: Darin wurde das Versprechen abgegeben, dass Mieter*innen, die durch Preissteigerungen kurzfristig finanziell überfordert sind, durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt werden. Dieses Versprechen muss so schnell wie möglich eingelöst werden.

Die Abwendung einer Kündigung durch die Zahlung der ausstehenden Miete innerhalb der Schonfrist ist ein zentrales Schutzinstrument für Mieter*innen. Darum soll künftig auch bei ordentlichen Kündigungen das Prinzip „Rückzahlung vor Rauswurf“ gelten, indem die Möglichkeit der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet wird.

Rechtssicherheit beim Vorkaufsrecht für Kommunen schaffen

Als Koalition wollen wir strukturelle Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt erreichen. Im Koalitionsvertrag haben wir daher die Prüfung von Nachbesserungsbedarfen beim Vorkaufsrecht vorgesehen und aus grüner Sicht sind wir überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht: Die Kommunen brauchen rechtssichere Möglichkeiten der Ausübung des Vorkaufsrechts, gerade auch in Gebieten mit Erhaltungssatzung. Denn auch in diesen Milieuschutzgebieten sollen Kommunen zusätzlichen Handlungsspielraum zum Schutz der Wohnbevölkerung haben. Wir erwarten daher, dass der klarstellende Entwurf des Bundesbauministeriums zügig auch dem Parlament vorgelegt wird.

Neue Wohngemeinnützigkeit einführen

Außerdem wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte zeitnahe Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit zu mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnungen führen. Wohnungsunternehmen sollen in diesem Rahmen steuerliche Förderung und Investitionszulagen erhalten können, wenn sie sich zu dauerhaft günstigen Mieten verpflichten.

Wir begrüßen, dass das Bundesbauministerium dieses Vorhaben zur Priorität erklärt und zeitnah Eckpunkte vorlegen will. Wir werden die parlamentarische Umsetzung eng begleiten, um Mieter*innen zu schützen und zu unterstützen.

Der Beschluss als PDF: Mieter*innen schützen - Preisspirale bei Mieten stoppen