Weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz

Für bessere Kitas

Kinderhand und Frauenhand malen Schmetterling mit Buntstiften
Kitas sind ein wichtiger Baustein frühkindlicher Bildung. Jetzt schließen wir das weiterentwickelte KiTa-Qualitätsgesetz im Parlament ab. Der Bund unterstützt die Länder beim Ausbau der Kita-Qualität. Lucas Alexander / unsplash
11.10.2024
  • Frühzeitige Bildung und Förderung in Kitas sind grundlegende Bausteine für gute Startchancen für alle Kinder.
  • Mit dem Kita-Qualitätsgesetz erhalten die Länder vom Bund zur Verbesserung der KiTa-Qualität vier Milliarden Euro für 2025 und 2026.
  • Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, Kitas als Stätten frühkindlicher Bildung weiter auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln.

Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder eine Chance auf ein gutes und geborgenes Aufwachsen haben. Wir werden in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro für Investitionen in Kita-Qualität bereitstellen, um die Länder bei der Verbesserung der KiTa-Qualität zu unterstützen.

Kitas und die Kindertagespflege sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung, für gemeinsames Lernen und individuelle Förderung. Für die Startchancen eines Kindes sollte es nicht darauf ankommen, in welchem Elternhaus es lebt oder woher es kommt. Bildung ist ein Recht für jedes Alter und jeden Lebensweg.

Für mehr Fachkräfte und bessere Startbedingungen unserer Jüngsten

Wir entwickeln  das Kita-Qualitätsgesetz von 2022 weiter: Die Länder werden weiterhin finanziell vom Bund dabei unterstützt, die Qualität der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Damit wird ein großer Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und gleichwertigen Standards im gesamten Bundesgebiet getan. Der Gesetzesentwurf fokussiert auf zentrale Qualitätsaspekte wie ein bedarfsgerechtes Angebot, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Leitung, die Sicherstellung einer vollwertigen und abwechslungsreichen Verpflegung, die Förderung der sprachlichen Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns dabei gelungen, die Förderung der sprachlichen Bildung noch nachhaltiger zu unterstützen.   Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2025 geplant.