KiTa-Qualitätsgesetz

Kitas sind Bildungsstätten

Kinderhand und Frauenhand malen Schmetterling mit Buntstiften
Im neuen Kita-Qualitätsgesetz geht es auch um einen guten Betreuungs-Schlüssel und die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Lucas Alexander / unsplash
10.01.2023
  • Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, Kitas als Stätten frühkindlicher Bildung weiter auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln. 
  • Frühzeitige sprachliche Bildung und Förderung in Kitas ist ein grundlegender Baustein für gute Startchancen für alle Kinder.
  • Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024 erhalten die Länder vom Bund durch das KiTa-Qualitätsgesetz.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder eine Chance auf ein gutes und geborgenes Aufwachsen haben.

Kitas und die Kindertagespflege sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung und für gemeinsames Lernen. Für die Startchancen eines Kindes soll es nicht darauf ankommen, in welchem Elternhaus sie leben oder woher sie kommen. Wir nehmen das in Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht auf Bildung ernst: Bildung ist ein Recht für jedes Alter und jeden Lebensweg. Daher verstehen wir unseren Auftrag ganzheitlich. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Kleinsten in unserer Gesellschaft, schon früh die individuelle Förderung erfahren, die sie brauchen.  

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz, dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, haben wir das bisherige Gute-KiTa-Gesetz weiterentwickelt: Die Länder werden weiterhin finanziell vom Bund dabei unterstützt, um in die Qualität der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege zu investieren und sie weiterzuentwickeln.

Die Förderung der sprachlichen Bildung sowie die Stärkung der Kindertagespflege bilden dabei einen der Schwerpunkte des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Außerdem geht es um einen guten Fachkraft/Kind-Schlüssel und die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Auch die Förderung von Gesundheit, Ernährung und Bewegung gehören dazu. Gestärkt werden soll auch die Kindertagespflege.

Das KiTa-Qualitätsgesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit gehen wir gemeinsam mit den Ländern einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards.