Weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz

Für bessere Kitas

Kinderhand und Frauenhand malen Schmetterling mit Buntstiften
Kitas und die Kindertagespflege sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung, für gemeinsames Lernen und individuelle Förderung. Am 13. August 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Lucas Alexander / unsplash
14.08.2024
  • Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, Kitas als Stätten frühkindlicher Bildung weiter auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln. 
  • Frühzeitige Bildung und Förderung in Kitas sind grundlegende Bausteine für gute Startchancen für alle Kinder.
  • Vier Milliarden Euro für 2025 und 2026 erhalten die Länder vom Bund zur Verbesserung der KiTa-Qualität.

Gemeinsam mit unseren Ampelpartnern setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder eine Chance auf ein gutes und geborgenes Aufwachsen haben. Trotz der angespannten Haushaltslage ist es uns gelungen, vier Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren für Investitionen in Kita-Qualität bereitzustellen, um die Länder bei der Verbesserung der KiTa-Qualität zu unterstützen.

Kitas und die Kindertagespflege sind zentrale Orte der frühkindlichen Bildung, für gemeinsames Lernen und individuelle Förderung. Für die Startchancen eines Kindes soll es nicht darauf ankommen, in welchem Elternhaus sie leben oder woher sie kommen. Bildung ist ein Recht für jedes Alter und jeden Lebensweg.

Für mehr Fachkräfte und bessere Startbedingungen unserer Jüngsten

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. August 2024 entwickeln wir das Kita-Qualitätsgesetz von 2022 weiter: Die Länder werden weiterhin finanziell vom Bund dabei unterstützt, um die Qualität der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Der Gesetzesentwurf fokussiert auf zentrale Qualitätsaspekte wie ein bedarfsgerechtes Angebot, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Leitung, die Sicherstellung einer vollwertigen und abwechslungsreichen Verpflegung, die Förderung der sprachlichen Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege. Damit wird ein großer Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit und gleichwertige Standards im gesamten Bundesgebiet getan. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2025 geplant.

Wir Grüne im Bundestag werden das kommende parlamentarische Verfahren konstruktiv und zügig begleiten.