Rede von Corinna Rüffer Betreuer- und Vormündervergütung

04.04.2019

Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit 2005 wurden die Vergütung und die Stundenansätze der Betreuer und Vormünder nicht mehr angepasst. Ja, eine Anpassung ist dringend erforderlich. Insbesondere Betreuungsvereine sind in Existenznot geraten. Viele mussten in den vergangenen Jahren sogar schließen.

Wir alle wissen: Das, was Sie hier vorlegen, ist aus der Not geboren. Es ist natürlich nicht die Lösung für die massiven Probleme, die wir seit langem in der rechtlichen Betreuung erleben. Und Sie betrachten nicht, wie sich die rechtliche Betreuung angesichts der UN-Behindertenrechtskonvention verändern muss. Erst vergangene Woche, am 26. März, haben wir den zehnten Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention begangen. Zehn Jahre sind vergangen! Wie viel weiter müssten wir – auch angesichts des demografischen Wandels – heute schon sein?

Erinnern Sie sich: 2015 wurde Deutschland vom Fachausschuss der Vereinten Nationen massiv dafür kritisiert, dass das deutsche Betreuungsrecht nicht mit den Vorgaben der UN-BRK vereinbar ist. Die Empfehlung war eindeutig: Die geltende Praxis der „ersetzenden Entscheidungsfindung“ muss vollständig durch ein System der „unterstützten Entscheidungsfindung“ ersetzt werden.

Die Fragen, die wir dringend zu klären haben, sind – und sie sind keineswegs trivial –: Wie gelingt eine menschenrechtskonforme Neuausrichtung des Betreuungsrechts? Wie können der Wille und die Präferenzen der betreuten Personen gewahrt werden? Wie kann das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten in den Fokus gerückt werden? Wie kann unterstützte Entscheidungsfindung gelingen? Und, sehr wichtig: Welche vorgelagerten Systeme sind nötig, damit es erst gar nicht zur Betreuung kommt?

Das geltende Betreuungsrecht befindet sich auf dem schmalen Grat zwischen Selbstbestimmung, Effizienz und Berücksichtigung von Schutzerfordernissen. Dabei kommt es immer wieder zu gravierender Fremdbestimmung. Das belegt ja auch die vom Justizministerium in Auftrag gegebene Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“.

Was kann das bedeuten? Zur Veranschaulichung ein grausames Beispiel von vielen: Ein junger Mann, kognitiv beeinträchtigt, wird von seiner Mutter betreut, bis sie es nicht mehr schafft. Ein Betreuer wird bestellt. Doch anstelle sich an den Wünschen des jungen Mannes zu orientieren, entscheidet er, in einem Heim ist er besser aufgehoben, und verfrachtet ihn kurzerhand in ein Heim für Senioren, in dem er mit dementen und alten Leuten sitzt. Die Familie protestiert, doch sie ist machtlos gegen den Betreuer. – Wir müssen alles daransetzen, damit so was nie wieder vorkommt.

Oder ein ganz anderer Fall aus meiner Heimatstadt Trier, bei dem ein Betreuer circa 170 000 Euro der von ihm betreuten Menschen veruntreute.

Das System ist anfällig für Betrug und Machtmissbrauch. Das belegen auch Untersuchungen von Transparency International Deutschland e. V. und der Deutschen Hochschule der Polizei. Dem müssen wir entschieden entgegenwirken. Deshalb braucht es eine wirksame Qualitätskontrolle der Betreuer und ihrer Arbeit. Das war ebenso eine Empfehlung der Studie des Justizministeriums.

Es ist anspruchsvoll, den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden. Um das zu erreichen, müssen wir deutlich konsequenter und grundsätzlicher werden, als es bisher zu erkennen ist.