Wir brauchen ein Homeoffice-Gebot – konkret eine befristete Rechtsverordnung, die sofort greift. Daher ist das Bundesministerium für Arbeit aufgefordert, endlich Art. 18 Abs.3 des Arbeitsschutzgesetzes umzusetzen und eine befristete Rechtsverordnung zu erlassen, die die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten ins Homeoffice zu schicken, wenn dies die Art der Arbeit zulässt.