14 Jun 2024

Hybrides Fachgespräch Wie beenden wir Tiertransporte in Drittstaaten?

19.000 Rinder, die in einem Schiffsfrachter im Hafen von Kapstadt unter schlimmen Bedingungen vor sich hinvegetierten. Nicht erst seit diesen schockierenden Bildern von vor einigen Monaten stehen Tiertransporte immer wieder massiv in der Kritik, insbesondere solche in bestimmte Drittstaaten. Die Tiere müssen oftmals wochenlange Transporte unter entsetzlichen Bedingungen ertragen, nur um dann in Länder zur Schlachtung verbracht zu werden, in denen der Tierschutzstandard deutlich unterhalb der gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und der EU liegt oder sogar überhaupt kein Tierschutzstandard vorhanden ist. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2015 festgestellt, dass der im Unionsrecht vorgesehene Schutz von Tieren beim Transport nicht an den Außengrenzen der Union endet, sondern auch über die Grenzen hinaus sicherzustellen ist.

Erst 2019 hat das Europäische Parlament darauf hingewiesen, dass Schlachtungen in bestimmten Drittländern mit extremem und langdauerndem Leiden und regelmäßigen Verstößen gegen internationale Normen der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) für den Tierschutz einhergehen.

Die Frage, ob die derzeit durchgeführten Transporte sowie die Schlachtung der Tiere in bestimmten Drittstaaten ethisch zu rechtfertigen sind und gesetzeskonform ablaufen, ist in der Vergangenheit durch zahlreiche Akteure hinreichend beantwortet und verneint worden. Daher soll es in diesem Fachgespräch nicht darum gehen, ob und wie solche Tiertransporte durchgeführt werden dürfen, sondern darum die juristischen Möglichkeiten eines nationalen Verbotes von Tiertransporten in bestimmte Drittländer auszuloten. Es sollen Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden wie beispielsweise die Einführung einer Positiv- oder Negativliste für Export-Länder und in diesem Zusammenhang auch die rechtssichere Ausgestaltung eines Umgehungsverbotes.

Schon viel zu lange wird die Zuständigkeit für die Unterbindung dieser Transporte zwischen Bund, Ländern und EU hin- und hergeschoben – die Verantwortungsdiffusion muss ein Ende finden.

Die Veranstaltung findet auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Uhrzeit Programm
14.00

Begrüßung und Vorstellung des Programms

Dr. Zoe Mayer MdB
Berichterstatterin für Tierschutzpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

14.05

Politische Einführung 

Renate Künast MdB
Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Grußwort

Dr. Ophelia Nick MdB
Parlamentarische Staatssekretärin
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

14.10

Problemperspektiven

Ina Müller-Arnke
Referentin für Tiere in der Landwirtschaft
VIER PFOTEN

Asalet Sancakdaroglu
Eyes on Animals

Dr. Gabriele Fuchs
Amtstierärztin
Landratsamt Oberallgäu

Moderation: Dr. Zoe Mayer MdB

14.25

Länder, Bund, Europa - Wer ist zuständig? 

Miriam Staudte 
Landwirtschaftsministerin Niedersachsen

Thomas Waitz MdEP 
Mitglied des Europäischen Parlaments, ehem. Mitglied im Sonderausschuss für Tiertransporte (ANIT) 

Moderation: Dr. Zoe Mayer MdB

14.40

Juristische Lösungsansätze

Dr. Torben Guretzki 
Staatsanwalt
Experte für Handels- und Unionsrecht

Dr. Christoph Maisack 
Richter a.D.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz

Dr. Ulrich Wollenteit
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwälte Günther

Moderation: Dr. Zoe Mayer MdB

15.50

Zusammenfassung und Schlusswort

Dr. Zoe Mayer MdB

16.00

Get Together

16.30

Ende der Veranstaltung 

Anreise

Zum Paul-Löbe-Haus gelangen Sie mit der U-Bahn bis Haltestelle „Bundestag" oder der U- oder S-Bahn bis Haltestelle „Hauptbahnhof“ oder „Brandenburger Tor“ oder mit dem Bus 100 bis zur Haltestelle „Reichstag/Bundestag“. Über den Eingang Süd, gelangen Sie zum Veranstaltungsort. Um in das Paul-Löbe-Haus zu gelangen, benötigen Sie ein amtliches Personaldokument. Eine namentliche Anmeldung mit Angabe des Geburtsdatums ist im Vorfeld erforderlich.