200€ Einmalzahlung

Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen

Studierende stehen und gehen auf einem Platz vor einem Universitätsgebäude
Mit einer Energiepreispauschale von 200 Euro für alle Studierenden und Fachschüler*innen entlastet die Ampel besonders viele junge Menschen in Ausbildung von den Mehrbelastungen durch die rapide steigenden Energiepreise. istock | We-Ge
19.07.2023
  • Wie für viele andere Bürger*innen sind die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten eine große Belastung für Studierende und Fachschüler*innen
  • Die Ampelkoalition federt die finanziellen Auswirkungen zielgerichtet mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro ab, die seit März 2023 beantragt werden kann
  • Das dazu notwendige Gesetz haben die Ampelfraktionen Ende 2022 in den Deutschen Bundestag eingebracht und verabschiedet.

Die Ampelkoalition sorgt damit für weitere, zielgerichtete Entlastungen für Menschen, die besonders von den stark gestiegenen Energiekosten betroffen sind: Alle Studierenden und Fachschüler*innen erhalten wegen der rapide gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Direktzahlung von 200 Euro. Die Ampelkoalition unternimmt damit einen weiteren Schritt, um niemanden in der aktuell herausfordernden Situation alleine zu lassen. Hierfür investiert der Bund etwa 680 Millionen Euro.

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Alle an einer Hochschule immatrikulierten Studierenden sowie Schüler*innen einer Fachschule, Berufsfachschule oder eines vergleichbaren Bildungsgangs, die zum 1. Dezember 2022 bei der entsprechenden Bildungseinrichtung angemeldet waren, erhalten die Direktzahlungen.

Entsprechend sind auch internationale Studierende oder Auszubildende in einer schulischen Berufsausbildung anspruchsberechtigt. Auch Personen, die sich in einem Teilzeitstudium oder einem Promotionsstudium befinden, erhalten die Pauschale.

Viele Studierende, die in Teilzeit studieren haben Kinder zu pflegen oder Angehörige zu betreuen. Auch sie werden von der Pauschale profitieren 

Wie und wann bekomme ich die Pauschale?

Die Ampelkoalition hat das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz" (EPPSG) in einem besonders schnellen Verfahren durch den Bundestag gebracht, Mitte Dezember 2022 hat der Bundesrat zugestimmt und es ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Über das digitale Portal, das der Bund zur Verfügung stellt, können alle Studierenden und Fachschüler*innen ihre 200-Euro-Einmalzahlung seit Anfang März 2023 beantragen.

Die Pauschale ist steuerfrei und wird nicht auf andere Leistungen wie das BAföG angerechnet. Die Abwicklung übernehmen Stellen, die die Länder bestimmen, die Auszahlung erfolgt zentral über die Bundeskasse.

Anträge können noch bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Schon nach den ersten Tagen ein Erfolg

Bereits knapp zwei Wochen nach dem bundesweiten Start der Antragsplattform hatten etwa die Hälfte aller Berechtigten einen Antrag gestellt und ihre Soforthilfe überwiesen bekommen. Noch nie wurden in so kurzer Zeit über ein digitales Verfahren Direkthilfen an so viele Menschen im Land ausgezahlt. Das zeigt: Trotz vieler Hürden auf dem Weg war das Projekt ein Erfolg. Verfahren und Infrastruktur können somit in Zukunft auch für andere Verfahren im „digitalen Staat“ genutzt werden.

Weitere Entlastungen

Aber damit nicht genug. BAföG-beziehende Studierende und Schüler*innen sowie Auszubildende im Aufstiegs-BAföG (AFBG) konnten bereits vom Heizkostenzuschuss I profitieren. Wer noch bis zum 31.12.2022 BAföG bezogen  oder beantragt hat, erhält den nochmal etwas höheren Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro.

Zudem ist zum Wintersemester 2022/23 die 27. BAföG-Novelle in Kraft getreten, die noch einmal die Bedarfssätze als gesetzliche Leistungen deutlich anhebt und das BAföG für mehr Menschen öffnet.

Studierende, die nebenher arbeiten, haben zudem die Energiepauschale im September 2022 erhalten. Auch von der steigenden Verdienstgrenze im Minijob, dem 49-Euro-Ticket und der Kindergelderhöhung können viele Schüler*innen und Studierende profitieren. Aktuell arbeiten Bund und Länder auch mit Hochdruck an einem vergünstigen, bundesweiten Semesterticket.

Studierende oder Auszubildende, die nicht mehr im Elternhaushalt wohnen, haben 2022 zudem die Dezemberhilfe für Gas- und Wärme erhalten. Die regulären Gas- und Strompreisbremsen führen ebenfalls zu einer deutlichen Entlastung bei den Energiekosten in den Studierenden- und Azubi-Wohnungen und WGs. Eine halbe Milliarde Euro investiert der Bund zudem mit dem Bundesprogramm „Junges Wohnen“ in neue Wohnheimplätze für Studierende und Azubis, die besonders günstige Mietpreise haben sollen.