Energiekosten

Vorschläge der Gaspreis-Kommission

Der Zwischenbericht der Expertenkommission Gas und Wärme stellt umfangreiche Maßnahmen vor, wie Gas- und Fernwärme-Kund*innen finanziell entlastet und gleichzeitig Sparanreize gesetzt werden können, um so den zwei großen Herausforderungen auf dem Gasmarkt zu begegnen: die deutlich gestiegenen Preise sowie eine stark reduzierte Verfügbarkeit von Gas in Europa. dpa/JOKER
04.11.2022
  • Die Bundesregierung hatte eine Expertenkommission Gas und Wärme eingesetzt, um Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten.
  • Die mit 21 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschafen und sozialen Institutionen besetzte Kommission hat am 31. Oktober 2022 ihren Endbericht an die Bundesregierung übergeben. Mitte Oktober hatte sie bereits einen Zwischenbericht vorgelegt.
  • Erste Gesetze wurden bereits im Dezember vom Bundestag verabschiedet.

In den beiden Berichten werden umfangreiche Maßnahmen vorgestellt, wie Gas- und Fernwärme-Kund*innen finanziell entlastet und gleichzeitig Sparanreize gesetzt werden können, um den zwei großen Herausforderungen auf dem Gasmarkt zu begegnen: deutlich gestiegene Preise sowie eine stark reduzierte Verfügbarkeit von Gas in Europa.

Einsparungen weiter essentiell

Das vorgestellte Maßnahmenpaket wurde unter hohem Zeitdruck erarbeitet und gibt den Bürger*innen und Bürgern das wichtige Signal, dass ihre Energiekosten eingefangen werden. Gleichzeitig brauchen wir auch deutlichere Zeichen für strukturelle Energieeinsparungen, was die Kommission auch ausdrücklich betont.

Hier braucht es mehr Unterstützung, um unsere Gebäude nachhaltig, durch Sanierungen und eine grüne Wärmeversorgung, auf einen geringeren Verbrauch umzurüsten. Auch in der Industrie gibt es noch Stellschrauben, um die Energie effizienter zu nutzen.

Die Maßnahmen im Überblick:

Die Maßnahmen unterscheiden zwischen kleineren Verbrauchern (Haushalte, Klein- und mittelständische Betriebe (KMU) und vermieteter Wohnraum) und großen Verbrauchern (Industrie), um die Passgenauigkeit zu erhöhen.

Entlastungen für Haushalte und KMU:

  • In einem ersten Schritt wird im Rahmen einer kurzfristig umsetzbaren Einmalzahlung der Abschlag für Dezember erstattet. Damit soll allen Gas- und Fernwärmekund*innen noch in diesem Jahr unter die Arme gegriffen und die Zeit bis zu einer strukturellen Hilfe überbrückt werden. Berechnungsgrundlage für Erdgaskosten ist das Produkt aus einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose, welche der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde und dem für Dezember 2022 vereinbarten Arbeitspreis (zzgl. einer anteiligen Entlastung bei den anderen Preiselementen). Grundlage für Fernwärme ist der Betrag der Abschlagszahlung im September multipliziert mit dem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor.
  • In einem zweiten Schritt soll ein garantierter Bruttopreis von 12 cent pro Kilowattstunde Gas für ein Grundkontingent von 80 Prozent eingeführt werden. Für Verbräuche oberhalb dieses Grundkontingents fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Für Fernwärmekunden soll der Preis bei 9,5 cent pro Kilowattstunde Wärme ebenfalls für ein Grundkontingent von 80 Prozent eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass in den kommenden zwei Wintern niemand frieren muss. Gleichzeitig sollen Anreize erhalten bleiben, die für die Gas-Versorgungssicherheit wichtigen Einsparungen von mindestens 20 Prozent zu erreichen. Dieser gedeckelte Preis soll vorerst ab Anfang März 2023 bis Ende April 2024 gelten, eine rückwirkende Entlastung zum 01. Februar wird angestrebt.
  • Zusätzlich soll ein Hilfsfonds zum Schutz von Mieter*innen und Eigentümer*innen sowie ein weiterer für soziale Dienstleister aufgelegt werden.
  • Ab Januar 2023 sollen Haushalte und kleine Unternehmen analog zur Gaspreisbremse durch ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 cent pro Kilowattstunde vor überbordenden Stromkosten geschützt werden.

Entlastungen für Unternehmen (industrielle Verbraucher):

  • Gas ist in der Industrie nicht nur ein heute noch wichtiger Energieträger, sondern auch ein wichtiger Rohstoff. Hierfür soll ab Januar 2023 ein Grundkontingent zu einem festgelegten Beschaffungspreis von 7 cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs (Basiszeitraum November  2021 bis Oktober 2022) definiert werden. Diese Entlastung wird an einen Standorterhalt sowie eine Transformationsperspektive weg vom Erdgas geknüpft.
  • Auch hier soll ab Januar 2023 eine Preisbremse greifen, die den Nettopreis auf 13 cent pro Kilowattstunde für ein Strom-Grundkontingent von 70 % des historischen Verbrauchs festlegt.
  • Da diese Verbrauchergruppe sehr unterschiedlich ist, schlägt die Kommission weitere flankierende Maßnahmen vor, um besondere Härtefälle entsprechend adressieren zu können.

Die Arbeit der Expertenkommission Gas und Wärme ist damit beendet.