Behandlungsqualität

Mehr Durchblick für Patient*innen

Operationsteam im Krankenhaus
Der Bundestag hat das Krankenhaustransparenz-Gesetz beschlossen. In einem Verzeichnis sollen künftig Qualitätsdaten von Krankenhäusern veröffentlicht werden. Damit helfen wir Patient*innen bei der Entscheidung für ein geeignetes Krankenhaus. Sasin Tipchai / Pixabay.com
29.11.2023
  • Der Bundestag hat das Krankenhaustransparenz-Gesetz beschlossen. Wir Grüne konnten im parlamentarischen Verfahren etliche Verbesserungen erreichen, darunter finanzielle Hilfen für Krankenhäuser.
  • Wir wollen es Patient*innen leichter machen, Krankenhäuser mit guter Behandlungsqualität für ihr Anliegen zu finden. In einem Verzeichnis sollen dafür künftig Daten zur Qualität der Krankenhäuser veröffentlicht werden. So können Versicherte schneller erkennen, welches Krankenhaus geeignet ist.
  • Der Bundesrat hat wegen dieses Gesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist daher aktuell unklar.

Patient*innen stehen bei einer geplanten Krankenhaus-Behandlung, etwa einer Hüft- oder Knieoperation, häufig vor einer schwierigen Frage: In welchem Krankenhaus werde ich am besten versorgt?

Wir werden diese Entscheidung einfacher machen, indem wir mehr Transparenz im Hinblick auf die Qualität von Krankenhäusern schaffen. Mit einem Transparenzverzeichnis, in das überwiegend bereits im Gesundheitssystem vorhandene Qualitätsinformationen einfließen, sorgen wir für mehr Übersichtlich- und Vergleichbarkeit. Die Informationen sollen aufbereitet und verständlich dargestellt werden. Die Patient*innen können so schnell erkennen, welches Krankenhaus für die Behandlung ihres speziellen Anliegens besonders gut geeignet ist.

Verzeichnis für mehr Qualität

Das Transparenz-Verzeichnis ist ein erster Baustein der geplanten Krankenhaushausreform, auf die sich Bund und Länder in Grundzügen geeinigt haben. Das Verzeichnis soll im Mai 2024 starten.

Bislang gibt es kaum derartige Angebote. Entweder ist ihr Bestand nicht dauerhaft gesichert, oder sie sind für Patient*innen so unverständlich, dass sie keine echte Unterstützung bei einer Entscheidung bieten. Neben Daten zur Behandlungsqualität sollen insbesondere auch Angaben zum vorhandenen Personal, zu den angebotenen Leistungen bzw. Leistungsgruppen sowie zu den Fallzahlen veröffentlicht werden.

Weitere Verbesserungen erreicht

Im Zuge der Verhandlungen über das Transparenzgesetz haben wir Verbesserungen erreicht, die den Nutzen des Verzeichnisses für die Patient*innen weiter erhöhen:

  • In dem Verzeichnis wird künftig veröffentlicht, ob das jeweilige Krankenhaus eine Mindestanzahl von Operationen bei bestimmten Diagnosen erreicht und ob es über Qualitätszertifikate von medizinischen Fachgesellschaften, wie etwa von der Krebsgesellschaft, verfügt.
  • Die Daten zur Einhaltung von Personalvorgaben in der Pflege werden im Verzeichnis veröffentlicht, ebenso wie die Zahl der Hebammen speziell im Kreißsaal sowie im gesamten Krankenhaus.
  • Die Qualität von Krankenhäusern wird im Transparenzverzeichnis über ein einfaches Indexsystem für Patient*innen schnell ersichtlich.

Die Daten des Verzeichnisses sowie die zugrundeliegenden Daten werden entgeltfrei über eine Schnittstelle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit können zum Beispiel Forschungsinstitutionen auf diese Daten zugreifen. Auch eine Einbindung in die Praxissoftware wird so möglich, um Ärzt*innen eine Hilfestellung bei der Verordnung einer Krankenhausbehandlung zu geben.

Liquiditätshilfen für Krankenhäuser

In vielen Krankenhäusern sinken aufgrund von Personalmangel und zunehmender ambulanter Behandlung die Fallzahlen. Das führt, zusammen mit Kostensteigerungen durch die Inflation, zu wirtschaftlichen Problemen und roten Zahlen bei Krankenhäusern. Daher wurden in das Krankenhaustransparenz-Gesetz auch kurzfristige Hilfen für Krankenhäuser aufgenommen. So können sie beispielsweise Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal besser refinanzieren.

Der Bund hat bereits in den letzten beiden Jahren 6 Milliarden Euro in die Hand genommen, um den Krankenhäusern wegen der gestiegenen Energiepreise unter die Arme zu greifen. Schon während der Pandemie flossen rund 21 Milliarden Euro an Bundesmitteln zusätzlich an die Krankenhäuser.