UBSKM-Gesetz

Verbesserungen im Kinderschutz

Kind, Vater, Mutter, Kind Hand in Hand in einer Reiher vor einer weißen Wand.
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) verabschiedet. Pexels | Emma Bauso
20.06.2024
  • Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu verbessern.
  • Schlüsselelemente für gelingende Kinderschutzverfahren sind die Beteiligung der Betroffenen, Prävention sowie Qualitätsentwicklung.
  • Mit der gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) schaffen wir bessere Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dort wird es auch einen Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission geben.

Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, den Kinderschutz weiter zu stärken. Der Handlungsdruck ist hoch: Tausende von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs werden schon seit Jahren zur Anzeige gebracht; das Dunkelfeld muss weitaus höher geschätzt werden.

Mit der gesetzlichen Verankerung des Amts der Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) schaffen wir bessere Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Die vereinbarte Berichtspflicht bewirkt, dass das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche regelmäßig Bestandteil der parlamentarischen Debatte wird.

Einrichtung eines Betroffenenrates und einer Aufarbeitungskommission

Durch die dauerhafte Einrichtung eines Betroffenenrates stellen wir sicher, dass Menschen beteiligt werden, die sexuelle Gewalt oder Ausbeutung in ihrer Kindheit erlebt haben. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird ihre Arbeit fortsetzen, Bericht erstatten sowie ihre Handlungsempfehlungen in die öffentliche Diskussion einbringen. Auch stellt die UBSKM ein Beratungssystem zur individuellen Aufarbeitung von Gewalterfahrungen bereit, an das sich die Betroffenen wenden können. Im Bereich der Prävention erhält erstmals eine Bundesbehörde die Aufgabe, Präventionsangebote zu entwickeln, um sexuelle Gewalt zu verhindern beziehungsweise früher aufzudecken.

Auf Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus hat das Kabinett das UBSKM-Gesetz am 19. Juni 2024 verabschiedet. Wir Grüne im Bundestag werden das kommende parlamentarische Verfahren konstruktiv und zügig begleiten.