Fraktionsbeschluss

Petitionsrecht für mehr Mitwirkung stärken

Blick in den PLenarsaal des Bundestages bei der 204. Sitzung des Parlaments. Auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie vertreten wir Grüne im Bundestag als Opposition die Linie, Kritik, wo es nötig ist und machen, wo es sinnvoll ist.
Die Bürger*innen wollen mitreden und ihre Anliegen voranbringen. Der Petitionsausschuss hat hier eine wichtige Rolle. Wir wollen das große demokratische Potential des Petitionswesens stärken und das Verfahren einfacher, zugänglicher, transparenter und verbindlicher machen. picture alliance | Christoph Hardt
27.09.2023
  • Wir wollen das Petitionsrecht stärken. Dafür haben wir in einem Fraktionsbeschluss zusammengefasst, wie wir die Voraussetzungen für mehr Mitwirkung der Bürger*innen am demokratischen Prozess schaffen wollen.
  • Es soll künftig leichter sein, Petitionen in das Plenum des Bundestages zu bringen. Das Verfahren dafür soll besser werden, mit weniger hohen Hürden und längeren Fristen.
  • Wir folgen damit einem wichtigen demokratiepolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages. Dort haben wir verabredet, das Petitionsverfahren zu stärken, zu digitalisieren und die Möglichkeit zu schaffen, öffentliche Petitionen in Ausschüssen und im Plenum zu beraten.

Die Bürger*innen wollen mitreden und ihre Anliegen vorbringen. Das ist richtig und wichtig in einer Demokratie.

Leichter ins Parlament

Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Bundestages, den Bürger*innen einfache, nachvollziehbare und verbindliche Möglichkeit zu geben, ihre Kritik und Vorschläge ins parlamentarische Verfahren einzubringen.

In unserem Fraktionsbeschluss haben wir beschrieben, wie wir die Sichtbarkeit der Anliegen von Bürger*innen erhöhen und es Petent*innen erleichtern wollen, für ihre Anliegen zu werben. Einige Vorschläge sind:

  • Künftig sollen Petitionen ab 100.000 Unterschriften im Plenum beraten werden können.
  • Ab 30.000 statt bisher 50.000 Unterschriften soll eine Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung Gehör finden.
  • Die Frist für das Sammeln der Unterschriften soll von vier auf sechs Wochen verlängert werden.
  • Das Verfahren insgesamt wollen wir optimieren.

Mitsprache stärken

Wir wollen die Bedingungen schaffen, dass sich die Bürger*innen im Parlament selbst präsentieren können. Und wir wollen den Petitionsausschuss zu einem Ort der Ansprache, Fürsprache und Mitsprache in verständlicher Sprache für die Bürger*innen machen.

Petitionsausschuss als Anwalt der Bürger*innen

Der Petitionsausschuss hat eine wichtige Rolle, weil er als Anwalt der Bürger*innen ihre Anliegen in Parlament und Regierung trägt. Wir wollen das große demokratische Potenzial des Petitionswesens stärken und besser ausschöpfen, in dem wir das Verfahren einfacher, transparenter und verbindlicher machen. Das schafft Vertrauen und ist auch dann besonders wichtig, wenn eine Demokratie unter Druck steht.