Bildungsfinanzierung

Wir machen das BAföG krisensicher

Student*innen blättern durch ein Buch.
Mit der 28. BAföG-Novelle ziehen wir auch politisch eine Lehre aus der Pandemie, in der Schüler*innen, Studierende und Auszubildende viel zu oft nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Alissa de Leva / unsplash
21.09.2022
  • Mit der größten BAföG-Novelle jemals hat die Ampelregierung bereits im Juli 2022 einen großen Schritt gemacht, um das BAföG zu modernisieren und mehr Studierenden eine höhere Bildungsunterstützung zu geben.
  • Mit der jetzt beschlossenen 28. BAföG-Novelle fügen wir nun einen Nothilfemechanismus hinzu, um bei bundesweiten Notlagen mit Auswirkungen auf den studentischen Arbeitsmarkt schnell das BAföG auf einen noch größeren Personenkreis auszuweiten.
  • So kommt schnelle Hilfe unbürokratisch an.

Seit 50 Jahren ist das BAföG das zentrale Element für Chancengerechtigkeit in der Bildung: Es soll alle dazu befähigen, die Ausbildung zu erhalten, die sie anstreben – auch wenn das Elternhaus sie dazu finanziell nicht ausreichend unterstützen kann. Viele Studierende sind aber dennoch auf eigene Zuverdienste angewiesen. In Zeiten von akuten Krisen mit Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, wenn also beispielsweise viele Mini- oder Midijobs wegfallen, sind viele Studierende besonders betroffen. Studierende kommen dann – unverschuldet – in eine finanzielle Notlage, die den Verlauf einer Ausbildung oder eines Studiums gefährden können.

Mit der 28. Novelle ziehen wir auch politisch eine Lehre aus der Pandemie, in der Schüler*innen, Studierende und Auszubildende viel zu oft nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Für solche akuten Krisen gibt es nun die Möglichkeit, nach Feststellung einer bundesweiten Notlage durch den Bundestag, mit einer Rechtsverordnung befristet das BAföG für deutlich mehr Personen freizugeben. Hierzu zählen dann vor allem diejenigen, die sonst kein BAföG erhalten, z.B. aufgrund des Einkommens der Eltern oder wegen einem späten Studienfachwechsel. 

Wie funktioniert der Nothilfemechanismus?

Trifft eine Krisensituation den Arbeitsmarkt hart, ist die Not bei Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden ggf. sehr schnell sehr akut. Über eine Vermächtigungsverordnung kann der Bund nach Feststellung der Notlage durch den Bundestag, zunächst begrenzt für drei Monate eine Öffnung des BAföG für alle Studierenden und manche Schüler*innen beschließen. Nach je drei Monaten können die Maßnahmen erneut verlängert werden. Dabei muss wenigstens die ersten sechs Monate lang die Nothilfe wie die BAföG-Regelförderung angeboten werden, also die eine Hälfte der Förderung als Zuschuss und die andere Hälfte als rückzuzahlendes Darlehen.

Wer bekommt die Nothilfe?

Berechtigt für die Nothilfe sind alle Studierenden und Schüler*innen, die an einer förderungsfähigen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind. Die Bundesregierung kann, wenn sie es für erforderlich hält, die Nothilfe nur denjenigen als hälftigen Zuschuss auszahlen, die einen Nachweis über individuelle Betroffenheit erbringen können, z.B. Nachweise über Kündigung, spürbare Verdienstausfälle oder abgelehnte Bewerbungen auf neue Jobs. Wer in diesem Fall keinen Nachweis erbringen kann, erhält dennoch die Möglichkeit die Nothilfe als zinsloses Volldarlehen zu erhalten. Um schnelle Hilfen zu ermöglichen, sind die BAföG-umsetzenden Behörden und Ämter in den Ländern angewiesen, hier eine Vielzahl von Nachweisen und bisweilen auch Selbstauskünften zuzulassen oder zu prüfen. Wer schon eine Teilförderung im BAföG hatte, kann diese aufstocken. Am Zuschussanteil ändert sich nichts zu Ungunsten der/des BAföG-Bezieher*in.

Erst der Anfang einer neuen Bildungsfinanzierung

Mit der 27. BAföG-Novelle hat die Ampelkoalition die größte BAföG-Novelle seit Jahrzehnten umgesetzt und die Bedarfssätze um fast 6% und die Vermögensfreibeträge um über 20% angehoben. Damit geben wir mehr Studierenden deutlich mehr BAföG. Die 28. Novelle ergänzt das BAföG nun um einen sinnvollen Mechanismus für besondere Arbeitsmarktkrisen.
Das ist aber erst der Anfang! Wir wollen das BAföG noch in dieser Legislaturperiode stärker unabhängig vom Elternhaus ausgestalten und an den sozialen Bedarf anpassen, z.B. durch eine regelmäßige Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge an die tatsächlichen Bedürfnisse der Studierenden. Denn für uns ist klar: Bildungserfolg darf nicht vom Elternhaus abhängen. Das BAföG bietet dafür die Chancen.